Zählt fahrerbenennung als einspruch?
Folgende sache hab nen brief bekommen von busgeldstelle da steht Anhörung im Bußgeldverfahren ich bin natürlich nicht mit dem auto gefahren sondern mein kleiner bruder das auto ist auf mich nur angemeldet hab es ihm geliehen hab dann diese fahrerbennenung oder stellungnahme online ausgefühlt und hab extra angeklickt das ich nicht der fahrer war und hab da 2x die daten von mein kleinen bruder angegeben mit e-mail nummer adresse und hab dem gesagt wenn du busgeld bekommst zahl es es sind jetzt knapp 3 monate vergangen zwischenzeitlich haben wir uns gestritten und hatten kein kontakt jetzt hab ich am 16.02 ein brief bekommen da stand letzde mahnung busgeld hab da angerufen und mit der dame gesprochen meinte hab keine busgelder davor bekommen sie meinte doch doch am 30.01 ich meinte aber hab doch sogesehen einspruch eingelegt bei der Anhörung das Ich nicht der Fahrer war. Sie meinte dann das zählt nicht einspruch das dient dazu nur um zu wissen wer gefahren ist mehr nicht und sie müssen explizit reinschreiben ich lege EINSPRUCH ansonsten ist das nicht gültig jetzt hab ich gefragt ob ich einspruch auf das busgeldbescheid legen kann dann sie so nee geht nicht die frist von 2 wochen sind vorbei obwohl ich vom 1 busgeld kein schreiben erhalten habe weis jetzt nicht weiter
3 Antworten
Die Fahrerbennung ist kein Einspruch. Da hat die Dame Recht. Du wirst ja sicherlich die E-Mail noch haben die du geschickt hast. Somit wäre von deiner Seite der Nachweis erbracht das du dich darum gekümmert hast und nicht belangt werden kannst
Oh Mann, lernt ihr in der Schule keine Satzstellung und Kommata? Ich lese mir den Text gewiss nicht durch, deine Frage kann man auch aus der Überschrift beantworten, nein das ist kein Einspruch. Ein solcher muss als Einspruch formuliert werden.
Zahl die Zeche und hole Dir das von Deinem Bruder wieder zurück! Weitere Verzögerungen machen nur Deinen Geldbeutel dünner!