Wurde gekündigt (Ausbildung,Probezeit)?

11 Antworten

Das Wichtigste von Allem ist, dass du so schnell wie möglich zum Jobcenter gehst, damit es nicht noch weitere Probleme mit dem Vermieter gibt!

Vom Antrag bis zum Bewilligungsbescheid dauert es gute 14 Tage. Leistungen werden rückwirkend, allerdings nur bis zum Tag der Antragstellung gezahlt.

Und lass dich nicht abwimmeln, weil du ggf. nicht alle Unterlagen zusammen hast.

Unterlagen können nachgereicht werden! (Mietbescheinigung des Vermieters z.B.).

Maßgeblich für den Leistungsbezug ist der Tag der Antragstellung. (Stempel & Datum).

Beim Jobcenter erfährst du auch, ob die Kündigung wirksam ist oder eben nicht.

Du schreibst:

ich wusste aber auch von Anfang an das mich dort auch niemand mochte außer mein Chef .......

Wer schreibt in dem Laden denn die Kündigungen - wenn nicht der Chef?

Wie oft hast du insgesamt bisher gefehlt? In der Regel wird ein Ausbildungsvertrag nicht so schnell gekündigt.

Man könnte jetzt fragen, wie die Kündigung begründet wurde, aber eigentlich ist das vollkommen irrelevant.

Außerhalb der Probezeit ist nur eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich, aber dieser wichtige Grund muss bei Azubis dann schon sehr groß sein.

Ich kann nur empfehlen, innerhalb von 3 Wochen eine entsprechende Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen,

In deinem Bericht hier fehlt Wichtiges zum Beantworten deiner Frage.

Du bist in der Ausbildung, die Probezeit war auf 4 Monate vereinbart. Darin gilt die Möglichkeit zur gegenseitigen fristlosen Kündigung.

Jetzt hast du diese Probezeit bestanden, hast aber eine schriftliche so genannte ordentliche Kündigung erhalten.

Warum hat man dir gekündigt?

Wenn im Schreiben "aus betriebstechnischen Gründen, d.h. massiv rückgängige Aufträge aufgrund der staatlichen Maßnahmen in der Covid19-Krise" steht, ist diese Kündigung des Ausbildungsvertrages leider rechtsgültig; dein Arbeitgeber müsste diese Umsatzeinbußen aber schriftlich einem Arbeitsgericht (vorerst besser der kostenlosen Schiedsstelle) nachweisen, wenn du gegen die Kündigung klagen würdest.

Wenn deine Kündigung fristlos ist, d. h. wenn du sofort das Betretungsverbot des Betriebs erhalten hast, dann geschah die Kündigung "aufgrund des massiv zerstörten Vertrauensverhältnisses", z. B. öffentliche Beleidigungen des Betriebs, bzw. der Kollegen oder des Chefs, begründeter Verdacht eines Diebstahls, mutwillige Zerstörung eines Arbeitsgeräts, den Mitarbeitern auffallende Arbeitsverweigerungstendenzen. Im Zeugnis darf das nie erwähnt werden, wird aber mit Worten verschleiert dargestellt.

Wenn dir ordentlich fristgerecht gekündigt wurde, hast du noch ca. 4 Wochen zu arbeiten und wirst dafür bezahlt. Deine Kündigung ist vom 3.1.22, dann ist dein letzter Arbeitstag entweder bereits der 2.2.22 oder der 14.2.22 oder der letzte Tag des Februars. Wenn du diesen Termin nicht schriftlich im Kündigungsschreiben erhalten hast, rufe deinen Chef an, damit er dir deinen letzten Arbeitstag sagen kann.

Und wenn das nun alles so ordentlich abgelaufen ist bzw. abläuft, wirst du mit Sicherheit deine Klage vor einem Arbeitsgericht verlieren, d. h. du trägst alle Kosten und bleibst gekündigt.

Mein Rat: Melde die Kündigung schnellstens in der Berufsschule und suche dir schnellstens einen neuen Ausbildungsplatz, um direkt nach deinem letzten Arbeitstag dort deine Ausbildung fortzusetzen, nur so gilt sie nicht als abgebrochen.


ChristianLE  06.01.2022, 09:01
Wenn dir ordentlich fristgerecht gekündigt wurde, hast du noch ca. 4 Wochen zu arbeiten und wirst dafür bezahlt.

Nein, diese Möglichkeit gibt es für den Ausbilder nach der Probezeit nicht. Entweder begründet fristlos oder gar nicht.

Mein Rat: Melde die Kündigung schnellstens in der Berufsschule und suche dir schnellstens einen neuen Ausbildungsplatz, um direkt nach deinem letzten Arbeitstag dort deine Ausbildung fortzusetzen, nur so gilt sie nicht als abgebrochen.

Die Berufsschule juckt das gar nicht.

Die Hürden bei der Kündigung von Azubis ist recht hoch, auch bei Umsatzrückgängen während Corona.

Skoph  06.01.2022, 11:37
@ChristianLE

Das Problem ist eben, dass der Fst. weder seinen Ausbildungsberuf noch das deutsche Bundesland (oder Österreich oder die Schweiz) noch genau die Kündigungsbegründung mit Termin des letzten Arbeitstages schrieb... und jetzt noch nicht einmal ein einziger erweiternder Kommentar von ihm zu lesen ist.

Im Übrigen haben sich in unserer bayerischen Region (Hochinzidenzgebiet) mehrere Kosmetik- und Friseursalons ohne weitere rechtliche Probleme letzten Herbst/Winter 2021 von ihren Azubinen trennen müssen/können. Es kommt sicher ´mal wieder zumindest auf die Branche an.

Der Fst. kann ja die Beratungsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts anrufen/anhören, wenn er alle Details seiner Kündigung vorlegen kann.

Widerspreche der Kündigung schriftlich!

Setze dich mit der zuständigen Handelskammer oder IHK in Verbindung das die deinem Ausbildungsbetrieb ins Gewissen reden.

Reiche unbedingt innerhalb der nächsten drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein! Das geht auch ohne Anwalt

Versuche die Ausbildung aufrecht zu erhalten und suche dir einen anderen Ausbildungsbetrieb der dich ausbilden würde und dann betreibe nahtlos den Wechsel


SirKermit  06.01.2022, 08:03

Was ich nicht verstehe, mir schwirrt so als typischer Wert 6 Monate im Kopf rum, 4 erscheinen mir ungewöhnlich, aber keinesfalls unmöglich.

Bist du da besser informiert als ich?

verreisterNutzer  06.01.2022, 08:11
@SirKermit

Bei Ausbildungsverhältnissen darf die vereinbarte Probezeit normalerweise tatsächlich nur max. 4 Monate betragen . Eine spätere Verlängerung auf bis zu 6 Monaten wäre da nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig .

SirKermit  06.01.2022, 08:13
@verreisterNutzer

Danke, ich Trottel hätte das selber wissen können. Wir haben schließlich einen Azubi. :-(((

Wenn du nur 4 Monate Probezeit hattest, dann können die dich sowieso nicht so einfach kündigen. Von daher mach dir keinen Stress, unterschreib nix und melde dich bei der zuständigen Kammer.