Chef reagiert nicht auf Kündigung, was tun?

GoodJokeHaHa  01.03.2022, 07:41

Ich nehme an, du hast einen Zeugen dabei gehabt, der sah, wie du den Brief eingeworfen hast?

drainstar7 
Fragesteller
 01.03.2022, 07:42

Nein, aber ich habe viele Zeugen, denen ich berichtet habe, dass ich den Brief eingeworfen habe

GoodJokeHaHa  01.03.2022, 07:46

Das ist im Zweifel nicht gerichtsfest. Ich wünsche dir, dass dein Arbeitgeber dir keine Steine in den Weg legt.

drainstar7 
Fragesteller
 01.03.2022, 17:16

Habe am Freitag das erste mal gekündigt. Ich konnte schon mir denken, dass der Chef bestreiten könnte, dass ich eine Kündigung abgegeben habe, aber bin nicht davon ausgegangen.

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Kuendigung wird mit ihrem Zugang beim Arbeitgeber wirksam. Dein Chef braucht dir den Zugang der Kuendigung aber nicht zu bestaetigen. Bestreitet er den Zugang, musst du ihn beweisen.

Kannst du den Zugang dann nicht beweisen, ist auch keine Kuendigung erfolgt und du musst weiterhin bis zur korrekten Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses (z.B. einer neuen und dann auch nachweisbaren Kuendigung) arbeiten. Tust du das nicht und bleibst der Arbeit fern, kann der Arbeitgeber dich fuer nachweisbare Schaeden haftbar machen, die durch dein Fernbleiben entstanden sind.

Es waere also nicht schlecht, wenn du in irgend einer Weise einen Zugangsnachweis erhalten koenntest. Frag doch vielleicht einfach mal ganz unverfaenglich per E-Mail oder WhatsApp nach, ob du denn bei deiner am Freitag in seinen Briefkasten eingeworfenen Kuendigung denn auch die Kuendigungsfrist richtig berechnet hast. Vielleicht reagiert er ja darauf.

was soll ich nun tun?

Bis zum Ende der Kündigungsfrist arbeiten und Dich dann verabschieden.

Ich gehe davon aus, dass Du einen Zeugen für den Einwurf der Kündigung hast und dieser auch weiß, was in dem Brief stand (nur für alle Fälle)

Du kannst ihn fragen, oder auch nicht. Einen Anspruch auf Bestätigung hast Du nicht. Somit ist Freitag Dein letzter Arbeitstag, egal ob Dein Chef reagiert oder nicht.

Du musst überhaupt nichts tun, du gibst am Freitag deinen Kollegen ein Mettbrötchen aus und sagst freundlich "Auf Wiedersehen".

Du hast dich doch schon arbeitssuchend bei der Agentur gemeldet? Beim Einwurf war sicherlich ein Zeuge dabei, davon gehe ich mal aus.

Kündigungen sind immer eine einseitige Sache, du musst nur dafür sorgen dass dein Chef diese Kündigung empfangen kann.

GoodJokeHaHa  01.03.2022, 07:40

... aber er sollte sicherstellen, dass er , im Zweifel, den Zugang der Kündigung nachweisen kann.

Rheinflip  01.03.2022, 07:46
@GoodJokeHaHa

Im Falle eines Falles reicht eine eidesstattliche Versicherung. was will der Chef auch sonst machen, er kann ihn höchstens kündigen.

GoodJokeHaHa  01.03.2022, 07:46
@Rheinflip

Schlimmstenfalls könnte der Chef Schadensersatzansprüche anmelden.

Rheinflip  01.03.2022, 07:50
@GoodJokeHaHa

bis ein Chef schadensersatzansprüche vor dem arbeitsgericht durch setzen kann muss aber schon einiges mehr passieren als eine verpasste Kündigungsfrist

GoodJokeHaHa  01.03.2022, 07:55
@Rheinflip

Das Schwierige im Handwerk ist, dass der "Vertragsnehmer" relativ leicht in Regress genommen werden könnte, wenn der Auftrag nicht termingerecht ausgeführt wird. Tritt solch ein Fall durch eine nichtige Kündigung ein, wäre es ein solcher Streitfall. Natürlich ist es die schlimmste Variante. Sollte aber gedanklich berücksichtigt werden, um an eine ordentliche Kündigung zu erinnern. So meinte ich das nur. Wollte keine "Ängste" schüren.

Rheinflip  01.03.2022, 07:58
@GoodJokeHaHa

wenn wir davon ausgehen, dass die Kündigung fristgerecht im briefkasten des Chefs lag, dann ist sie nicht nichtig.

Selbst bei einem unentschuldigten fernbleiben von der Arbeit kann der Arbeitgeber erstmal nur den Lohn einbehalten. mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Arbeitnehmer deswegen Schadensersatz an den Betrieb zahlen musste

GoodJokeHaHa  01.03.2022, 08:00
@Rheinflip
wenn wir davon ausgehen, dass die Kündigung fristgerecht im briefkasten des Chefs lag, dann ist sie nicht nichtig.

Richtig. Aber das ist ja dann auch nicht "der schlimmste Fall". Und wir schrieben ja "schmlimmstenfalls". Wir gingen daher nicht vom besten Fall aus.
Das dir kein Fall des schlimmsten anzunehmenden Falls bekannt ist, glaube ich dir gern.

"Nach der gesetzlichen Regelung besteht ein solcher Schadensersatzanspruch, wenn „die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teils veranlasst“ worden ist. ... Wenn die fristlose Kündigung unberechtigt ist, kann der Arbeitgeber Schadensersatz von dem/r Arbeitnehmer*in fordern."
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/kuendigung/themen/beitrag/ansicht/kuendigung/schadensersatz-fuer-arbeitnehmerinnen-auch-bei-eigenkuendigung/details/anzeige/

Rheinflip  01.03.2022, 07:45

spätestens am Donnerstag oder Freitag solltest du deinem Chef aber die Papiere der arbeitsagentur vorlegen, die Arbeitsbescheinigung und so weiter.

Würde ihn einfach mal drauf ansprechen

Rheinflip  01.03.2022, 07:40

Warum?

Yapyapyap733  01.03.2022, 07:41
@Rheinflip

Um vielleicht zu fragen ob er es gesehen hat

Rheinflip  01.03.2022, 07:42
@Yapyapyap733

Relevant ist nur der Zugang der Kündigung. ob der Chef den Brief dann aufmacht oder nicht ist für den Arbeitnehmer hier egal.

Yapyapyap733  01.03.2022, 09:24
@Rheinflip

Okay dann sagen wir es so: man KANN ihn fragen, muss aber nicht. Ich gehe ganz gerne sicher das Person xy das empfangen hat

DerCaveman  02.03.2022, 03:27
@Rheinflip
Relevant ist nur der Zugang der Kündigung.

Das ist natuerlich richtig. Nur wenn der Arbeitgeber den Zugang bestreitet, wird der FS ihn beweisen muessen.