Kündigung - wann ist der letzter Arbeitstag?

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Du hast völlig korrekt gerechnet.

Du gibst Deine Kündigung am 11. September ab, die Frist von 14 Tagen beginnt am 12. September an zu laufen und der 25. September ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.

Wie viele Urlaubstage/Jahr sind den im Betrieb üblich? Wenn ich die 12 Urlaubstage durch fünf Monate teile, erhalte ich einen jährlichen Urlaubsanspruch von 28,8 Tagen. Gibt es im Betrieb 28, 29 oder 30 Urlaubstage im Jahr? Danach richtet sich Dein Urlaubsanspruch.

Du hast Anspruch auf 1/12 des im Betrieb gewährten Jahresurlaubs, da es nur für volle Monate Urlaubsanspruch gibt (§ 5 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz). 

Wenn ich die 12 von Dir genannten Urlaubstage nehme, komme ich auf einen Anspruch von 2,4 Urlaubstagen. Sind im Betrieb allerdings 30 Urlaubstage im Jahr üblich, wären es 2,5 Urlaubstage für einen vollen Monat die auf drei Urlaubstage aufgerundet werden müssen (§ 5 Abs. 2 BUrlG)

Milanna 
Fragesteller
 10.09.2017, 10:38

Urlaubstage im Jahr sind 28 Tage. Also hätte ich Anspruch auf 2,4 Tage (effektiv 2 Tage). Somit wäre mein letzter Arbeitstag der 21.9., richtig (Letzter Arbeitstag 25.09. abzüglich der 2 Tage Urlaub = 21.9,)?

Hexle2  10.09.2017, 11:08
@Milanna

Wenn Du Mo - Fr arbeitest, stimmt Deine Berechnung. Vorausgesetzt, Dein AG gewährt Dir die Urlaubstage.

Die solltest Du bei der Kündigung gleich beantragen. Die "0.4 Urlaubstage" muss der AG Dir dann noch bezahlen.

Hexle2  11.09.2017, 14:46
@Hexle2

Danke fürs Sternchen

Du hast nur einen Urlaubsanspruch für volle Arbeitsmonate. Wenn Du also zum 25.9. kündigst für rechnerisch 2,4 Tage.

http://www.personal-wissen.de/4712/teilurlaubsanspruch-berechnen-sie-den-anteiligen-urlaub/

Berechnung der Kündigungsfrist:

http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/berechnung-kuendigungs-fristen-arbeitsrecht/08/

Milanna 
Fragesteller
 10.09.2017, 08:48

Danke für die Links. Werde ich mir mal durchlesen.

Okay, ich glaube ich habe nun alles auf dem Schirm^^


Habe nun folgendes Schreiben (natürlich kommen noch Adressen, Anrede etc dazu):



hiermit kündige ich den o.g. Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum 25.09.2017.

Zeitgleich beantrage ich hiermit die verbleibenden 2,4 Tage meines anteiligen Jahresurlaubes, wodurch sich der 21.09.2017 als mein letzter Arbeitstag ergibt.

Die restlichen 0,4 Tage meines Jahresurlaubes bitte ich zu vergüten.

Bitte senden Sie mir ein qualifiziertes Zeugnis an die oben aufgeführte Adresse. 

Ich bedanke mich für die angenehme Zusammenarbeit und wünsche Ihnen und Ihrem Unternehmen weiterhin viel Erfolg.

 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift


Ist dieses Schreiben so korrekt? Nicht das nachher ein Formfehler alles zunichte macht...



Hexle2  11.09.2017, 14:48

Ein "Formfehler" kann nur passieren, wenn Du die Kündigung nicht rechtzeitig abgibst.

Wenn Du die Kündigung heute so abgegeben hast/abgibst, ist alles in Ordnung.

Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag der Aushändigung an Deinen Arbeitgeber. Bekommt der AG am 11. die Kündigung von Dir, so endet die Frist am 24.9.. Würdest Du ihm die Kündigung aber über den Postweg zukommen lassen, zählt das Datum an dem Du das Schreiben verfasst hast. Der Poststempel muss dann aber am gleichen Tag noch drauf.  Für die anteilige Berechnung des Urlaubsanspruches findest Du die Formel im Internet. Ich habe sie leider nicht gleich parat.

Milanna 
Fragesteller
 10.09.2017, 08:46

Okay, ich dachte die Frist beginnt dann immer am darauffolgenden Tag. Habe folgenden Rechner dazu gefunden:

http://www.personalorder.de/index.php?load=13%2C4

Hexle2  10.09.2017, 09:49
@Milanna

ich dachte die Frist beginnt dann immer am darauffolgenden Tag

Das ist auch vollkommen korrekt.

PeterSchu  10.09.2017, 09:51

Stimmt, die Frist beginnt am darauffolgenden Tag. Um Unklarheiten zu vermeiden, darf man in der Kündigung gerne auch ein exaktes Datum angegeben, das allerdings dann mindestens 14 Tage nach Beginn der Kündigungsfrist liegen muss.

Familiengerd  10.09.2017, 12:47

Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag der Aushändigung an Deinen Arbeitgeber.

Das ist falsch!

Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag nach dem wirksamen Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitgeber.

Bekommt der AG am 11. die Kündigung von Dir, so endet die Frist am 24.9..

Das ist demnach auch falsch.

Bei Zugang am 11. ist der 12. also der erste Tag der Frist; der 25. ist dann der letzte Tag - und der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.

Würdest Du ihm die Kündigung aber über den Postweg zukommen lassen, zählt das Datum an dem Du das Schreiben verfasst hast. Der Poststempel muss dann aber am gleichen Tag noch drauf.

Wieder falsch!

Es ist völlig unerheblich, welches Datum der Abfassung die Kündigung hat und welches Datum der Poststempel bei postalischer Zustellung zeigt.

Wie dem Empfänger die Kündigung zugestellt wird, spielt keine Rolle, die Zustellung muss nur - für den Streitfall - rechtssicher und beweisbar sein.

Nun es gibt im Arbeitsrecht doch ein  recht vielseitiges Kündigungsrecht, so dass ich mir meiner erst gemachten Aussage nicht mehr sicher bin. Vielleicht wäre es besser mal direkt in der Rechtsabteilung des Betriebes oder im Lohnbüro oder Personalbüro nachzufragen.  

Milanna 
Fragesteller
 10.09.2017, 09:14

Sowas haben wir nicht. Ich arbeite in einer Praxis mit 2 weiteren Angestellten + Chef