Chef hat mich gekündigt, weil ich Schwanger bin!?
Mein Chef hat mich gekündigt weil ich Schwanger bin. Nachdem er es erfahren hat, kamen Beschimpfungen und Vorwürfe. Daraufhin kam heute die Kündigung ins Haus geflattert👍👍👍 Befinde mich in der Probezeit in der Ausbildung. Paragraph 9 Kündigungsschutz für Schwangere. Was soll ich jetzt tun?
12 Antworten
Der Meinung bin ich allerdings auch. Bist du schwanger, kann dein Chef nichts dagegen tun. Nicht mal kündigen kann er dich deswegen.
Wie ich grade nachlese ist das ein sehr heikles und rechtlich merkwürdiges undurchschaubares Thema. Da brauchst Du Hilfe, jemand der prüft ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht.
.. es besteht ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber bis 4 Monate nach der Entbindung. Das gilt auch in der Probezeit.
Dann gibt es einige Ausnahmeregelungen; wo er die Behörde fragen muß, wie hoch das Geburtsgewicht ist ob dann später oder früher, der Betriebsrat sollte angehört werden. Alles son rechtlicher Kram, durch den nur einer vom Fach blickt.
zu mindestens verstehe ich das so, dass er kündigen darf, wenn das das 4 Monate alt. So steht es unter Anwalt.de. Aber es gibt immer das große "Aber" . Wo welche Ausnahmen gemacht werden dürfen und warum das kann ja nur einer vom Fach sagen.
wenn das Kind 4 Monate alt. Sollte des heißen
Der Kündigungsschutz gilt auch während der Probezeit. Der arme Chef hat dich also weiter an der Backe, wenn du gegen die Kündigung vorgehst (Kündigungsschutzklage).
Kündigungsschutz
Im Mutterschutzgesetz ist ein weitreichender Kündigungsschutz festgelegt: Eine Kündigung während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Geburt ist unzulässig, auch wenn »besonders schwere Pflichtverletzungen« vorliegen. Sie kann nur in besonderen Ausnahmesituationen mit schriftlicher Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes erfolgen. Der Kündigungsschutz besteht auch während der Probezeit und auch dann, wenn du die Schwangerschaft bei der Einstellung verschwiegen hast. (Die Frage, ob du schwanger bist, ist im Bewerbungsgespräch unzulässig!) Der Kündigungsschutz gilt auch, wenn der Betrieb noch nichts von der Schwangerschaft weiß. Dann musst du allerdings innerhalb von zwei Wochen nach Eingang einer Kündigung den Betrieb über deine Schwangerschaft informieren. Hast du mit deinem Ausbildungsbetrieb bereits eine Übernahme in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart oder hast du aufgrund des Tarifvertrages Anspruch auf eine befristete Übernahme, gilt auch hierfür der Kündigungsschutz. Allerdings läuft ein befristetes Arbeitsverhältnis nach der vereinbarten Zeit aus und verlängert sich nicht um die Mutterschutzfrist.
Dir wird dennoch gekündigt?
Dann wende dich unbedingt sofort an die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), an den Betriebs bzw. Personalrat oder an die für dich zuständige Gewerkschaft: Sie unterstützen dich bei allen weiteren notwendigen Schritten. Du solltest auf jeden Fall eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, auch wenn du jetzt nicht weiter in diesem Betrieb bleiben willst. Eine Kündigung im Lebenslauf bzw. in der Beurteilung ist für deine berufliche Laufbahn auf keinen Fall gut. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen erfolgen. Ist es für dich aufgrund dieses Vorfalls nicht mehr vorstellbar, in deinem Betrieb zu bleiben, können dir die AusbildungsberaterInnen der IHK bzw. der Handwerkskammer helfen, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden.
Also ist das auch gültig in der Probezeit?
ja natürlich
Die Kündigung ist unzulässig. Bitte einfach einen Anwalt aufsuchen.
Allein, wenn das Arbeitsverhältnis wirksam befristet abgeschlossen wurde, ist eine Kündigung möglich. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Kenntnis hat.
Allein, wenn das Arbeitsverhältnis wirksam befristet abgeschlossen wurde, ist eine Kündigung möglich.
Wie kommst Du denn darauf?!?
Erstens darf ein befristetes Arbeitsverhältnis nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn diese Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbart wurde.
Zweitens darf auch dann einer Schwangeren nicht gekündigt werden!
Drittens: Wenn Du damit meinst, dass das Arbeitsverhältnis trotz Schwangerschaft mit dem Befristungsende beendet ist, dann ist das richtig.
Kündigungsverbot sowohl auch dann wenn man schwanger ist und vor der Entbindung!