Würdet ihr die Scharia als weitere Rechtsform in Deutschland begrüßen?

24 Antworten

Wo sollte denn damit Recht entstehen und sein?? Besser erstmal Staatsrecht privat studieren, damit man eine Idee bekommt, was europäisches -Recht- denn, außerhalb ostanatolischer Vorstellungen, sein könnte?

Und dazu die, wie auch immer 'muslimischen' oder ehemalig, Kritiker der Schariagesetze aus deren Ländern lesen? "Der Islam ist nicht reformierbar." Das heilt evtl. von eitlen Illusionen. Doch bei den meisten geht Eitelkeit vor Verstand. Das sieht man an den Diskussionsniveaus, die vor den Stürzenbergerständen gezeigt werden.

Woher ich das weiß:Recherche

Lächerlich!

Das wäre eine Verfassungsbruch oder Verfassungsdurchbruch und damit hätte jeder Deutsche das Recht zum Widerstand.

GG Art 20, Absatz 4 : "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Von bundestag.de: "Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger – ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt wurden. Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich die Bürger.
„Sie sind das letzte Aufgebot zum Schutz der Verfassung. Wenn nichts anderes mehr hilft, drückt diese ihnen die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eigenes Überleben zu sichern“, schreibt der Staatsrechtler Josef Isensee in seinem Aufsatz „Widerstandsrecht im Grundgesetz“ im 2013 erschienen „Handbuch Politische Gewalt“."
Miniaturwelt  11.09.2023, 20:49
Das wäre eine Verfassungsbruch oder Verfassungsdurchbruch und damit hätte jeder Deutsche das Recht zum Widerstand

Du hast dieses Recht nicht verstanden.

Wenn Verfassungsrichter entscheiden würden, die Sharia wäre vereinbar mit dem GG könntest du dagegen genau garnichts unternehmen.

So'n Verfassungsgericht ist eben eine in Deutschland einmalige Sache.... entsprechend fehlerbehaftet ist das System.

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PeterJohann  11.09.2023, 22:56
@Miniaturwelt

Dein Wissen zu dem deutschen System scheint merkwürdig lückenhaft. Ich empfehle Dir Dich mit dem Kommentaren von Rechtswissenschaftlern (auch von verfassungsrechtlicher Seite) zu den verschiedenen Artikeln des GG auseinanderzusetzen. Das verfassungsmäßige Recht zum Widerstand ist klar definiert und recht eindeutig in der Aussage.

Zudem scheinst Du die Rolle des Verfassungsgerichts nicht recht zu verstehen. In der BRD herrscht zum einen strikte Gewaltenteilung und das Verfassungsgericht kann keine Gesetze veranlassen und genauso wenig kann es verfassungsfeindliche Gesetze die zu dem besagten Verfassungsdurchbruch führen bindend als verfassungskonform deklarieren. Insbesondere gibt es die "Ewigkeitsklausel" (Art 79 (3)), die die verfassungspolitischen Grundsätzlichkeiten als unantastbar definiert und jeder Versuch der Änderung würde Art 20 und das bürgerliche Widerstandsrecht aktivieren.

Der zentrale Punkt im Widerstandsrecht ist eindeutig, dass es sich an den Bürger wendet und nicht an irgendwelche Organe des Staates.

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Miniaturwelt  12.09.2023, 00:38
@PeterJohann

Dein "Wiissen" entstammt dem Paulanergarten.

Du hast weder das Verfassungsrecht, noch meinen Kommentar inhaltlich verstanden.

Ich empfehle Dir Dich mit dem Kommentaren von Rechtswissenschaftlern (auch von verfassungsrechtlicher Seite) zu den verschiedenen Artikeln des GG auseinanderzusetzen.

Hätte ich das nicht getan, hätte ich auch nicht kommentiert. Einleuchtend oder?

Das verfassungsmäßige Recht zum Widerstand ist klar definiert und recht eindeutig in der Aussage.

Natürlich ist das "klar" definiert. So allgemein "klar" wie Verfassungsrecht eben definiert sein kann...

Zudem scheinst Du die Rolle des Verfassungsgerichts nicht recht zu verstehen.

Mein Lieber, viel eher verstehst du Verfassungsrecht nicht und hast eine sehr romantisierte Sicht darauf.

In der BRD herrscht zum einen strikte Gewaltenteilung

Was überhaupt nichts mit irgendetwas von dem zutun hat, was ich besprochen haben. Kaputter Strohmann....

und das Verfassungsgericht kann keine Gesetze veranlassen und genauso wenig kann es verfassungsfeindliche Gesetze die zu dem besagten Verfassungsdurchbruch führen bindend als verfassungskonform deklarieren.

Und das kann er weshalb nicht? Welche übergeordnete Instanz gegenüber dem Bundesverfassungsgericht gibt es denn?

Insbesondere gibt es die "Ewigkeitsklausel" (Art 79 (3)), die die verfassungspolitischen Grundsätzlichkeiten als unantastbar definiert und jeder Versuch der Änderung würde Art 20 und das bürgerliche Widerstandsrecht aktivieren.

Was ja an dem hohen Interpretationsspielraum vieler GG-Artikel nichts ändert. Entsprechend unterscheiden sich die Urteile für gleiche Sachverhalte enorm. In den 80zigern war es für die Verfassungsgerichte zumutbar, dass Transsexuelle 2 ärztliche Gutachten für eine Standesamtsänderung benötigen, heute nicht mehr.... Und das ganz ohne Veränderungen an Formalitäten. Die Artikel 1-20 mögen zwar formal unveränderlich, doch nicht weniger informal wandelbar sein.

Insbesondere gibt es die "Ewigkeitsklausel" (Art 79 (3)), die die verfassungspolitischen Grundsätzlichkeiten als unantastbar definiert und jeder Versuch der Änderung würde Art 20 und das bürgerliche Widerstandsrecht aktivieren.

Und wann dies der Fall ist, entscheiden die selben staatliche Institutionen....

Der zentrale Punkt im Widerstandsrecht ist eindeutig, dass es sich an den Bürger wendet und nicht an irgendwelche Organe des Staates.

Jedes Verfassungsrecht wendet sich an den Bürger, da sein einziger Sinn als Schutz dem Bürger gegenüber dient...

Aber das ändert nichts an der Absurdität.. Wer entscheidet denn, ob vom Widerstandsrecht zurecht gebraucht gemacht wurde?? 3 mal darfst du raten....

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GenauereAntwort  15.09.2023, 20:37
@Miniaturwelt Ja, das beten Dummköpfe immer herunter, denen es einfach nicht in den Schädel will, daß eine gigantische Verarschung stattfindet. Carlo Schmid: "Wir haben keine Verfassung zu beschließen (...)". GG : Art 146

Wieso ist der Scheiß jetzt groß mich kotzt sowas sowas von an.

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NEIN NEIN und nochmals NEIN!!!

Die Sharia ist weder kompatibel mit dem Grundgesetz noch eine "Rechtsordnung" welche die Grundrechte der Menschen (siehe UNO Menschenrechtskonvention) beachtet.

Und zudem ist sie eine religiöse "Rechtsordnung". Und in der BRD haben wir immer noch die Trennung von Religion und Staat.

Daher hat eine Sharia in der BRD NICHTS ZU SUCHEN!!!!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

Natürlich nicht.

Unser Rechtssystem ist in den Grundzügen gut genug, zudem gewährleistet es auch den Schutz religiöser Minderheiten (u.a. darf man hierzulande Moscheen bauen, was auch nicht ganz selbstverständlich ist, wenn man sich die Meinung mancher Leute hier anhört).