Was würde passieren, wenn man in Deutschland die Scharia einführen würde?

11 Antworten

Das ist eine gute Frage. Was passiert kann man in der Serie Handmaids Tale in Ansätzen sehen. Die Problematik das keine Kinder geboren würden, hätten wir hier in dem Fall nicht. Aber die Frauen würden nicht mehr arbeiten, da sie nicht dürfen. Vielleicht nicht gleich in der Anfangszeit, aber später. Bei den vielen Singels die wir haben würde es sicherlich Zwangsehen geben. Es gibt derzeit mehr Singels als Familien. Wenn Frauen nicht mehr arbeiten gehen kommen auch keine Steuern mehr rein. Das heißt, dem Staat fehlen finanzielle Mittel.

Das ist nur ein kleiner Ausblick. Die ganzen Strafsachen habe ich hier noch nicht beleuchtet. Vorteile kann ich da eigentlich keine sehen.

Ana1970  25.01.2024, 01:59

Nicht wahr? Ich habe den gleichen Gedanken gehabt als ich die Serie gesehen habe.

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Wir würden in jeder Hinsicht auf einen voraufklärerischen mittelalterlichen Stand zurückfallen und uns auf dasselbe niedrige Niveau begeben, wie in all den anderen Mullahkratien und theokratischen Unrechtsstaaten.

Persönlich würde ich meinen Waffenschrank weit öffnen und mit Gleichgesinnten nach §20 GG Widerstand leisten.

Ana1970  25.01.2024, 01:57

Richtig so

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Frauen sind rechtlich nicht gleichgestellt, auch das islamische Strafrecht steht unserem GG diametral gegenüber. Wir hätten einen Kalifatstaat, keine Demokratie mehr. Zudem sind Andersdenkende nicht gleichgestellt, Muslime würden herrschen:

Gemäß dem Historiker at-Tabarī erließ der Abbasidenkalif al-Mutawakkil im April 850 einen Befehl, wonach Christen und alle Schutzbefohlenen honigfarbene Umhänge taylasan und die althergebrachten Gürtel zunnar und eine gelbe Kopfbedeckung zu tragen hatten. Kleidervorschriften und weitere Unterscheidungsmerkmale sind allen Gemeinschaften des ahl adh-dhimma auferlegt worden.
al-Mutawakkil ließ ferner an die Häuser aller Nichtmuslime schwarze Teufelsköpfe malen und ihre Gräber einebnen, um sie dadurch von den Gräbern der Muslime unterscheiden zu können.
Gottesdienste und Beerdigungen sind unauffällig zu halten; dabei sind keine Zeichen ihres Glaubens, z. B. Kreuze, zu zeigen.
Gemäß diesem Erlass von al-Mutawakkil mussten neu errichtete Gotteshäuser zerstört werden. Wenn der Platz groß genug war, sollte er als Bauland für eine Moschee verwendet werden.
Dhimmis durften in Staatsämtern nicht beschäftigt werden.
Kinder von Dhimmis hatten keinen Anspruch darauf, Schulen der Muslime zu besuchen oder von einem Muslim unterrichtet zu werden.[62]
Vergleichbare Vorschriften waren im islamischen Westen bis in die Zeit der Almohaden unbekannt. Der fanatische Almohadenherrscher Yaʿqūb al-Mansūr, Abu Yusuf, ordnete kurz vor seinem Tode im Jahre 1198 an, dass die Juden einen dunkelblauen Umhang (burnus) mit einer auffälligen, spitzen Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit zu tragen hatten.[63]
Der französische Orientalist R. Brunschvig vertrat die Ansicht, dass die oben erwähnte almohadische Maßnahme das vierte Laterankonzil im Jahre 1215 veranlasst haben dürfte, den Juden Europas das Tragen eines gelben Zeichens (vgl. Gelber Ring) und des Judenhutes aufzuerlegen.[64]
Regelungen des Status von Dhimmis in der Rechtsliteratur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Dhimmis müssen die Dschizya als Sondersteuer bezahlen, zusätzlich Umständen noch eine spezielle Grundsteuer, die so genannte Ḫarāǧ (Charādsch)[65].
Dhimmis dürfen nicht auf Pferden reiten, nur auf Eseln.
Ein männlicher Dhimmi darf keine Muslimin heiraten, ein Muslim jedoch eine Dhimmi-Frau.
Sein Zeugnis gilt vor Gericht weniger als das eines Muslims, als Zeuge in Prozessen gegen Muslime ist es gar nicht zulässig.
Für Verbrechen, die an Dhimmis begangen worden waren, wurde gegen Muslime nur die halbe Strafe verhängt und die Todesstrafe war ausgeschlossen.
Die Dhimmis waren von gewissen Verwaltungsämtern ausgeschlossen, wo sie Muslimen Vorschriften machen konnten.
Dhimmis und Nichtmuslime schlechthin dürfen die heiligen Städte Mekka und Medina nicht betreten.
Dhimmis dürfen keine Waffen tragen oder besitzen.[66]
Nicht-moslemische Symbole (z. B. Kreuze) mussten entfernt werden, Glockenläuten war verboten, und ebenso lautes Gebet und Singen beim Gottesdienst.[67]
Häufig galten bestimmte Kleiderverbote und -vorschriften (ġiyār), um den Einzelnen als Mitglied einer bestimmten Religionsgemeinschaft erkennbar zu machen (Juden mussten etwa gelbe Kleidungsstücke, z. B. gelbe Gürtel oder Turbane, tragen[68]).
Dhimmis können nur von Dhimmis (nicht von Moslems) erben. In der Schia wurde teilweise praktiziert, dass ein moslemischer Erbe jedenfalls alle nicht-moslemischen Erben übertrifft und diese daher leer ausgehen.[69]
Die in der Rechtsliteratur unterschiedlich formulierte und verstandene Rechtsnorm, die den Dhimmis ihr Leben, Eigentum und unter bestimmten Einschränkungen[70] Religionsausübung sicherte, konnte nicht verhindern, dass es in seltenen Fällen[71] gegen sie auch zu Ausschreitungen kam.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Dhimma#Der_Erlass_des_Abbasidenkalifen_al-Mutawakkil_gegen_die_Dhimmis

EinDienerAllahs  24.01.2024, 22:58

Wenn man Einzeltaten als repräsentativ betrachten möchte, so kann man das selbe über Deutschland sagen.

Die Leute müssen aufhören den Islam am Menschen zu ermessen und anfangen den Menschen am Islam zu bemessen.

Nicht ohne Grund wurde die Fahne des Islams an andere Herrscher weiter gegeben, denn hätten sie gerecht und im Namen Allahs gehandelt hätten sie noch bestand und Allah hätte ihre Herrschaft nicht vernichtet.

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BelfastChild  24.01.2024, 23:00
@EinDienerAllahs

Ich messe den Islam auch anhand der Schriften:

Korrespondierend zum Delikt der zina wird die falsche Beschuldigung der Unzucht (qadf) unter Strafe gestellt. Die Grundlage hierfür findet sich in Sure 24,4. Fehlt es an vier tauglichen Zeugen mit entsprechender Aussage, so soll der Beschuldiger mit 80 Peitschenhieben bestraft werden. In Sure 24,19 und 23 werden daneben jenseitige Strafen in Aussicht gestellt.
Der Straftatbestand des qadf kann einerseits "neutralisierend" wirken im Hinblick auf denjenigen der Unzucht, da entsprechende Anzeigen mit Risiken eigener Bestrafung behaftet sind, wenn sich keine hinreichende Zahl von Zeugen findet (was bei diesem Delikt ohnehin nicht selbstverständlich erscheint). Andererseits zeigen dokumentierte Fälle aus der Gegenwart, wie zum Beispiel Frauen in Pakistan oder Somalia nach erfolgter Vergewaltigung zusätzlich wegen fälschlicher Beschuldigung belangt werden, wenn sie - wie zu erwarten - keine Zeugen für das an ihnen begangene Verbrechen beibringen können. Hier wird offensichtlich das Opfer bestraft. Im Übrigen lässt sich die Beschuldigung der zina - falsche Zeugen lassen sich finden - zu erpresserischen Zwecken nutzen, um scheidungswillige oder ansonsten renitente Frauen einzuschüchtern.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, Verlag C.H.Beck oHG, München 2009, 3. aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 126

In Sure 9:29[17] findet sich schließlich eine direkte Aufforderung zum Kampf gegen die Ungläubigen unter den Ahl al-kitāb: „Kämpft gegen diejenigen von denen, denen das Buch gegeben wurde, die nicht an Gott und den Jüngsten Tag glauben, die das, was Gott und sein Gesandter verboten haben, nicht verbieten, und nicht der wahren Religion angehören, bis sie erniedrigt die Dschizya aus der Hand entrichten.“ Der Kampf gegen diese Gruppe unter den Ahl al-kitāb wird damit begründet, dass diese sich „ihre Gelehrten und Mönche sowie Christus, den Sohn der Maria, an Gottes Statt zu Herren genommen haben“, obwohl ihnen befohlen wurde, nur einem Gott zu dienen (Sure 9:31). Islamische Rechtsgelehrte haben später aus diesem Vers abgeleitet, dass in dem Fall, dass die Ahl al-kitāb die Dschizya zahlten, es nicht mehr erlaubt war, diese weiter zu bekämpfen.[18]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ahl_al-kit%C4%81b#Kampf_gegen_die_ungl%C3%A4ubigen_Ahl_al-kit%C4%81b_und_Einf%C3%BChrung_der_Dschizya

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Nicht möglich, da die Sharia dem Grundgesetz widerspricht,

Es kann in den wichtigen Paragraphen nicht geändert werden.

Also schnappt dieses Machwerk und klappt es in die Tonne.

Nichts wird sich ändern, da die Einführung der Scharia in Deutschland nicht möglich ist.

Die "Ewigkeitsartikel" (googlen) bewirken, dass einige Artikel der Verfassung selbst mit 100% der Stimmen nicht geändert werden konnen, z.B. die freiheitlich, demokratische Ordnung, die Menschenrechtsartikel. Ausserdem ist die Scharia als solche schon verfassungswidrig. No chance.

Das wäre die feuchten Träume einiger Id...., einiger Narren.