Wird meine Brille noch von der Krankenkasse bezahlt?

6 Antworten

Als Minderjähriger bekommst du einen geringen Zuschuss zu den Brillengläsern; wenn du jetzt kurz vor knapp noch eine neue Brille in Auftrag geben willst, um diesen Zuschuss zu erhalten, müsste das Ganze vor deinem 18. Geburtstag abgeschlossen sein. Falls das zeitlich nicht mehr hinhaut, wäre eben der Gesamtbetrag selbst zu bezahlen, was aber wahrscheinlich zu verschmerzen sein wird, weil die Fassung eh nicht bezuschusst wird und der Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung anteilig für die Brillengläser übernimmt, echt nicht hoch ist.

Wenn dann überhaupt nur die Gläser und davon auch nur das nicht dünn geschliffene, nicht entspiegelte Standardmodell und das auch nur, wenn medizinisch notwendig damit du nicht gegen den nächsten Türrahmen rennst.

ich werde in 6 Tagen 18. Würde die Krankenkasse meine Brille trotzdem noch bezahlen?

Die Brille muss spätestens einen Tag vor Deinem 18. Geburtstag fertig sein und von Dir abgeholt werden. Am Geburtstag selbst ist es zu spät und die KK bezuschusst Deine Gläser nicht mehr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also wir sind auch bei der DAK, aber die Brille bekommt mein Sohn nur bezahlt wenn er beim Augenarzt war und dieser ein Rezept ausstellt dafür. Das macht der Optiker leider nicht. Von daher wirst du wohl Pech haben jz, da du zum Augenarzt müsstest, damit deine Brille (nur die Gläser ohne schnick schnack und gestell) übernommen würde.. und das wird innerhalb von 6 Tagen wohl schwierig 😅

Du brauchst rin Rezept vom Arzt.

Der Auftrag beim Optiker muss vor deinem 18.Geburtstag erstellt werden, dann zahlt die Krankenkasse.

Allerdings ist das was die Krankenkasse zahlt, sehr rudimentär.

Wir zahlen bei unserem Sohn im Schnitt 150-200 € oben drauf.


rdsince2010  03.06.2025, 00:47
Der Auftrag beim Optiker muss vor deinem 18.Geburtstag erstellt werden, dann zahlt die Krankenkasse.

Das ist nicht richtig. Die Brille muss vor dem 18. abgeholt und der Erhalt der Brille auf der Brillenverordnung unterschrieben werden. Die Auftragserteilung allein zählt hier nicht.

rdsince2010  03.06.2025, 09:39
@12345688564

Gern.

Es wird wohl eher so sein, dass entweder der KK-Mitarbeiter nicht aufgepasst hat, als er den gesetzlich festgelegten KK-Betrag mit dem Optiker verrechnete, oder der Optiker hat sich bereits bei Auftragserteilung die Unterschrift geben lassen. Was übrigens gesetzlich nicht erlaubt ist und der Optiker bei einer Nachprüfung dafür belangt werden kann.