Brille kaputt, was nun?

1 Antwort

Von Experte DianaValesko bestätigt

Du musst Deiner KK nicht beweisen, dass Deine Brille kaputt ist!

Was zu schaffen wäre, ist folgendes: den Empfang Deiner fertigen Brille musst Du einen Tag vor Vollendung Deines 18. Lebensjahrs auf der Verordnung quittiert haben, denn die KK bezuschussen die Gläser nur bis zum 18. Lebensjahr. Am 21.12. bist Du 18 und zahlst ab dem Tag Deine Brille komplett selbst.

Mein Tipp: wenn Du einen Optiker hast, bei dem Du schon Kunde bist und willst wieder zu dem, dann ruf morgen an, erkläre Deine Lage. Möglich, dass Du nicht erst zum Augenarzt musst, sondern er über den sogenannten Berechtigungsschein (solche haben alle Optiker in ihrem Geschäft) mit Deiner KK abrechnen kann. Auch wenn Du einen Optiker nimmst, bei dem Du noch nicht warst, kannst Du diesen anrufen und fragen, ob Du unbedingt erst zum Augenarzt musst.

Ob Deine neue Brille bis Freitag abholbereit ist, kann ich natürlich nicht wissen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung