Wird die AfD mit ihrer Klage durchkommen?
Und wenn nicht, ist ein Verbot unausweichlich?
6 Antworten
Bisher sind sie mit fast allen Klagen vor allen Gerichten gescheitert. Ich denke, sie werden Gerichtsurteile akzeptieren.
Da die Partei eindeutig rechtsextrem ist, werden die mit der Klage vermutlich nicht weit kommen. Ein Verbot jedoch ist ungewiss, da es in einer Demokratie garnicht so leicht ist, eine Partei zu verbieten. Demnach erstmal kein Verbot.
Ich höre sehr viele unabhängige Juristen, Staatsrechtler, Verfassungsrechtler und Rechtswissenschaftler, die alle ein Verbot ausschließen und vor allem dieses Urteil des Bundesverfassungsschutz mit Kopfschütteln und Entsetzen reagieren...
In welchen Ländern werden Oppositionsparteien verboten? In totalitären und diktatorischen Ländern...
Rubio spricht sogar von einer Tyrannei in Deutschland....
Selbst der europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass zB die Staatsanwaltschaften nicht unabhängig sondern weisungsgebunden sind, was jedoch nicht sein darf...
Die Klage auf Aushändigung des Dokumentes ist ein Recht des Beklagten...
Gruß Fantho
Tatsächlich haben sich genau diese Experten damit lange beschäftigt und haben genügend Belege dafür gefunden, um zu der Einordnung zu gelangen.
Kennst Du das Dokument?
Zudem ist der Verfassungsschutz dem Innenministerium weisungsgebunden unterstellt. Und wenn die SPD-Innenministerin dies so möchte, dass man die AfD zerstören soll, dann wird sich der VS daran halten...
Es gibt keinen einzigen seriösen Juristen oder Staatsrechtler, der ein Verbot ausschließt.
Böhme-Neßler, Papier, Rupert Scholz, Schachtschneider, Steinhöfel, Kubicki (=Jurist) u.v.m.
dass es nicht daran liegt, dass die AfD eine Oppositionpartei is
Doch, genau darum geht es! Und nicht nur das: Sondern auch gegen die größte und stärkste Partei des Landes...
Sie ist eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Nein, mitnichten! Dies wird sogar von vielen Juristen und Verfassungsrechtlern geäußert, dass die AfD auf dem Boden der FDGO steht und deren Programm in keinster Weise dagegen verstößt...
Im Gegenteil: Einige äußerten sogar dahingehend, dass das Programm der AfD jenem Programm einer CDU unter Kohl ähnele...
Wie gesagt, es gibt noch so viele naive Schafe in unserem Land, die blindlings dem Mainstream alles abnimmt und sich nciht anderweitig informieren (wollen)...
...und das Verständnis von Demokratie gar nicht mehr intus haben.
Man sollte einordnen können, dass dies selbstverständlich nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Es ist sogar die Aussage, man begrüße einen Umsturz des Staates, von der Meinungsfreiheit gedeckt. Erst heute von Steinhöfel zu hören bekommen. Du scheinst nicht viel zu wissen, was genau alles von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Lese nochmal das Zitat von Voltaire über Meinungsfreiheit...
Eine Regierung, die den Geheimdienst dazu missbraucht, um gegen eine Opposition vorzugehen, ist eine antidemokratische und somit totalitäre Regierung...
Auch radikale, unpopuläre oder extreme Meinungen sind zunächst geschützt.
Dazu gehört z. B. scharfe Kritik an Politikern, Parteien, religiösen Gruppen oder Institutionen – solange sie keine strafbaren Inhalte enthalten.
Alle Veröffentlichungen der AfD, die der BVS als Grund für ein Verbot der AfD vorgibt, sind von der Meinungsfreiheit geschützt....
Das Land steht an einer gefährlichen Klippe, die zum Totalitarismus führt...
Extremistisch bedeutet, dass hierbei eine Ideologie gegeben ist, bei der mit Gewalt gegen den Staat vorgegangen werden soll. Wo bitteschön wurde jemals vonseiten der AfD nach Gewalt gegen den Staat ausgerufen bzw. vonseiten der AfD dahingehend ausgerufen, Gewalt ggü dem Staat anzuwenden? Nirgends!
Gruß Fantho
Kennst Du das Dokument?
Kennst Du das Dokument? Das war nicht der Punkt, und das weißt du. Es geht um deine leeren Behauptung über vermeintlich seriöse Experten. Nun, die Mehrzahl der Experten ist anderer Meinung. Vorausgesetzt du setzt auf Neutralität, aber den Eindruck habe ich nicht.
Zudem ist der Verfassungsschutz dem Innenministerium weisungsgebunden unterstellt. Und wenn die SPD-Innenministerin dies so möchte, dass man die AfD zerstören soll, dann wird sich der VS daran halten...
Das ist eine falsche Tatsachenbehauptung. Der Verfassungsschutz ist in seinen Entscheidungen an die Verfassung gebunden. Desweiteren sind die Einordnungen der Verfassungsschutzes gerichtlich überprüfbar, denn wir leben in einem Rechtsstaat. Das ist bereits auf Länderebene geschehen, und die AfD ist krachend mit ihren Klagen gescheitert. Realität lässt sich nicht leugnen.
Wenn du Gerichtsentscheidungen jedoch genauso wenig respektierst wie die AfD, dann ist das der Grund, warum sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstösst. Somit belegt sie öffentlich ihre staatsfeindliche Haltung.
Doch, genau darum geht es! Und nicht nur das: Sondern auch gegen die größte und stärkste Partei des Landes...
Du bist nicht darauf eingegangen, dass es in den letzten Jahrzehnten kaum eine Partei geschafft hat, gegen so viele Regeln zu verstossen, wie die AfD. Obwohl es bereits genügend Oppositionsparteien gab. Das kann also nicht das Kriterium sein. Es gilt gleiches Recht für alle, aber wenn du meinst, dass die Einschätzung, ob etwas rechtens ist danach bemessen werden soll, gegen wen der Vorwurf erhoben wird und nicht daran, welcher Verstoss vorliegt, dann ist das genau die Sonderbehandlung, die sich die AfD wünscht. Nur sie erkennt die Regeln nicht an, die gleichermaßen für alle gelten. Nur sie beschwert sich über eine legitime, demokratische und den Gesetzen entsprechende Regierungsbildung.
Wenn Regeln für alle gleichermaßen gelten, aber XY meint, dass sie nur akzeptiert werden, wenn sie im Einzelfall zu seinen Gunsten ausgehen, dann fehlt wohl jemandem das Grundverständnis für eine regelbasierte Ordnung. Die Konsequenzen wären absehbar, wenn die Gesinnung der Ungleichbehandlung an entscheidende Positionen geriete. Trump liefert jetzt schon eine Vorschau auf dieses Gebaren. Für ihn bedeutet Recht nicht, was rechtens ist, sondern was sein Ego fördert. Mit aktivem Einfluss auf demokratische Institutionen ist das selbstverständlich so wie bei uns eine Gefahr für das Land.
Nein, mitnichten! Dies wird sogar von vielen Juristen und Verfassungsrechtlern geäußert, dass die AfD auf dem Boden der FDGO steht und deren Programm in keinster Weise dagegen verstößt...
Wenn der Horizont bei der Bewertung der AfD bei ihrem Wahlprogramm endet, dann braucht man sich über die falschen Schlussfolgerungen nicht zu wunden. Selbstverständlich steht die deutschland-feindliche Gesinnung nicht in diesem Programm. Genau genommen ist das Programm irrelevant, weil sich die Partei als wählbare Partei aufgrund ihres justiziablen Fehlverhaltens disqualifiziert hat. Die zum einzigen Inhalt gemachte Anstandslosigkeit, die Pöbeleien, die gewünschte Einschränkung der Pressefreiheit zu ihren Gunsten, sind dabei noch nicht einmal enthalten.
Im Gegenteil: Einige äußerten sogar dahingehend, dass das Programm der AfD jenem Programm einer CDU unter Kohl ähnele...
Wie gesagt, es gibt noch so viele naive Schafe in unserem Land, die blindlings dem Mainstream alles abnimmt und sich nciht anderweitig informieren (wollen)...
Wer seriöse Medien als Mainstream diffamiert und lieber als leichtgläubiger Bürger in der braunen Soße der Desinformationskampgnen hinterherschwimmt und den stupiden Parolen der rechtsradikalen Hass-Propaganda folgt, sollte sich nicht so weit aus dem Fenster lehen.
Es ist sogar die Aussage, man begrüße einen Umsturz des Staates, von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Richtig. Man kann auch meinen, die Grenzen vollständig öffnen oder schließen zu wollen. Oder dass das Kalifat besser für Deutschland sei. Das kann und darf man meinen: ABER: Die AfD strebt eine Regierungsbeteiligung in unserem Land an, und dann wird aus der geäußerten, demokratiefeindlichen Meinung eine aktiv den Staat bekämpfende Kraft. Selbstverständlich ist dies zu verfolgen und mit rechtlichen Konsequenezen zu verurteilen.
Kennst Du das Dokument?
Nein. Daher kann ich auch keine Aussage wie die Deine tätigen: 'Tatsächlich haben sich genau diese Experten damit lange beschäftigt und haben genügend Belege dafür gefunden, um zu der Einordnung zu gelangen.'
Wenn Du das Dokument nicht kennst, wie kommst Du dann zu dieser Einschätzung?
Du zweiflest meine Neutralität an, aber hältst diese selbst nícht ein? Super! Beweis: Siehe oben...
Nun, die Mehrzahl der Experten ist anderer Meinung.
Ein VS-Präsident, der kein zweites Staatsexamen aufweist und keinerlei jurstisch-richterliche Ausbildung genossen hatte, wie dies beim thüringische Präsident Kramer zu beobachten ist, als Experten zu bezeichnen, naja...zumal dieser das Amt des VS-Präsidenten nicht hätte übertragen bekommen dürfen, laut Gesetz, dass das Amt nur von einem mit richterlicher Ausbildung und Tätigkeit übernommen werden soll...
Daher bin ich erst einmal vorsichtig, wenn von 'Experten' gesprochen wird...
Und wer waren diese sog. 'Experten'? Sind das ebenso solche 'Experten' wie jene während der Corona-P(l)andemie?
Du besitzt keinerlei Kenntnisse über diese 'Experten', aber stellst hier eine Behauptung auf, die nicht überprüfbar ist...
Das ist eine falsche Tatsachenbehauptung. Der Verfassungsschutz ist in seinen Entscheidungen an die Verfassung gebunden. Desweiteren sind die Einordnungen der Verfassungsschutzes gerichtlich überprüfbar, denn wir leben in einem Rechtsstaat.
Also auch hier hast Du keine Kenntnisse darüber....
Der Verfassungsschutz – genauer gesagt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) – ist dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstellt und weisungsgebunden.
🏛️ Struktur und Unterstellung- Das BfV ist eine nachgeordnete Behörde des Innenministeriums.
- Der Bundesinnenminister oder die Bundesinnenministerin hat die Fachaufsicht und kann dem BfV Weisungen erteilen.
Das bedeutet:
Das Innenministerium kann dem Verfassungsschutz vorgeben, was er untersuchen soll, welche Prioritäten er setzen soll – aber nicht, was in einem konkreten Bericht steht oder wie einzelne Erkenntnisse dargestellt werden (dies würde sonst die Fachlichkeit gefährden und politische Einflussnahme riskieren).📍 Wichtig: Föderales System
Deutschland hat ein föderales System:
- Neben dem BfV auf Bundesebene gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Landesamt für Verfassungsschutz (LfV).
- Diese sind den jeweiligen Landesinnenministerien unterstellt.
- Die Arbeit des BfV basiert auf dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG).
- Die Aufsicht und Verantwortung liegt beim Innenministerium.
- Zudem kontrolliert ein parlamentarisches Gremium, das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), die Geheimdienste – einschließlich des BfV.
Ja – das Bundesamt für Verfassungsschutz ist dem Bundesinnenministerium unterstellt und weisungsgebunden, unterliegt aber auch parlamentarischer Kontrolle und rechtlichen Schranken.
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Nachdem Dir dies alles nicht bekannt ist und Du eine geringe poitische Bildung aufzuweisen scheinst, erübrigt sich jede weitere Diskussion mit Dir...
Gruß Fantho
Rubio spricht sogar von einer Tyrannei in Deutschland
Na, wenn der das sogar sagt …
Sie wird mit ihrer Klage nicht durchkommen. Aber verboten wird sie auch nicht.
LG von Manfred
Nein und Nein.
Da möchtest du wohl wieder ein Märchen verbreiten. Tatsächlich haben sich genau diese Experten damit lange beschäftigt und haben genügend Belege dafür gefunden, um zu der Einordnung zu gelangen. Es gibt keinen einzigen seriösen Juristen oder Staatsrechtler, der ein Verbot ausschließt. Ob es sinnvoll ist, kann diskutiert werden, aber das ist ein anderer Schritt.
Das nächste Märchen. :) Wie oft ist die FPD bisher als Oppositionspartei verboten worden? Oder die Grünen, Linken und alle Oppositionsparteien der letzten Jahrzehnte? Denk darüber nach und stelle fest, dass es nicht daran liegt, dass die AfD eine Oppositionpartei ist. Nein, es liegt an den vielen Gründen, die die AfD geliefert hat. Sie ist eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Man sollte einordnen können, dass dies selbstverständlich nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist.