Wieso ist die IHK so unfair?

9 Antworten

Dafür hat er ja vorher auch mehr Zeit investiert als er jetzt gewinnt, richtig?

Zumindest mehr als Du, bevor ihr beide anfingt als Azubi.

Er hat eine höhere Qualifikation als Du, was selbstverständlich nicht heisst, dass er besser ist im Beruf.

Das ist nicht unfair, sondern die Auflagen sind so, wie sie sind.

Du hast eine um 6 Monate längere Lehre als der Abiturient. Der hat dafür zwei Jahre länger die Schulbank gedrückt. Eine grobe Benachteiligung sehe ich da nicht.

Im übrigen richtet sich der spätere Berufserfolg allein nach euren Leistungen als Elektriker. Und da hast du offensichtlich ohnehin die Nase vorn.

Das kann auch so bleiben, wenn dein Kollege nach der Lehre studiert und du die Meisterprüfung machst.

Das wird wohl die Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung sein und die IHK hat keine Lust hier irgendwelche Extra Würste zu braten.

Das hat im Grunde genommen nichts mit "Ungerechtigkeit" zu tun.

Das "Problem" ist, dass es nun einmal eine klare Regelung geben muss, die für zehntausende von Elektriker-Azubis gleichermaßen gelten.
Schulische Voraussetzung für den Beruf des Elektrikers ist der Hauptschulabschluss. Mit der Mittleren Reife oder gar dem Abitur kannst du eine höhere Qualifikation vorweisen als gefordert, deshalb hat man mal irgendwann festgelegt, dass diese höhere Qualifikation zur Verkürzung der Ausbildung führen kann. Und das eben in Abstufung der Qualifikation - sprich: 6 Monate Verkürzung mit der MR, 12 Monate mit dem Abi.
"Gerechter" wäre vielleicht eine individuelle Bewertung der Leistungen der Azubis nach der 1,5 Jahren, die dann bei entsprechendem Ergebnis zur 6- oder 12-monatigen Verkürzung berechtigt. Aber das wäre allein schon organisatorisch bei der Vielzahl an Azubis gar nicht möglich - und würde nicht weniger Kritik anch sich ziehen.

Letztendlich müssen aber alle Azubis dieselbe Abschlussprüfung absolvieren und bestehen (natürlich nicht genau dieselbe, aber mit demselben Anspruch bzw. Schwierigkeitsgrad).

Wenn der Abiturient nun soweit hinterher hinkt, dass er die Abschlussprüfung nicht bestehen kann, dann hilft ihm da auch sein Abi nicht - dann wird er entweder nicht zur verkürzten Ausbildung bzw. vorgezogenen Prüfung zugelassen - oder er fällt durch die Prüfung und muss nochmal ran.