Wie weit geht Meinungsfreiheit?
Moin,
darf jeder Mensch verfassungswidrige Meinungen vertreten sobald das keine Rolle in der Politik spielt? Dürfte man jetzt ein kalifat hier wollen bzw fordern? Oder gilt die Meinungsfreiheit auch nur so weit, wie weit das Grundgesetz geht?
Danke
11 Antworten
darf jeder Mensch verfassungswidrige Meinungen vertreten sobald das keine Rolle in der Politik spielt?
Ja du darfst neben deiner Hackenkreuzflagge Frühstücken und 10 mal den Arm heben solange du das für dich zu Hause machst. Du darfst auch Leuten erzählen dass du das machst. Solange du deine verfassungsfeindliche Meinung nicht versuchst anderen auf zu zwingen juckt das keinen, also keinen Beamten gesselschaftlich sieht das natürlich anders aus.
Dürfte man jetzt ein kalifat hier wollen bzw fordern?
Wollen ja, fordern naja, aktiv versuchen ein zu führen nein.
Oder gilt die Meinungsfreiheit auch nur so weit, wie weit das Grundgesetz geht?
Steht alles so im Grundgesetz.
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Ne da steht "finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." verfassungskonform muss da nichts sein. Sonst hätte es die Kalifatdemo nicht gegeben.
Nein ein normalbürger hat nicht die Pflicht zur verfassungsträue das haben nur Staatsbedienstete also Soldaten, Beamte, Richter etc.
In unserem Land muss man unbedingt vor Inbetriebnahme des Mundwerks das Gehirn einschalten. Hier ist längst nicht Alles von der Meinungsfreiheit gedeckt. Da ist Vorsicht geboten.
Möchtest du etwas beleidigen, lügen, hetzen? Rassismus, Volksverhetzung, oder Verherrlichung des dritten Reiches betreiben?
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
diese Forderung steht der Freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegen.
deshalb kann die Demo untersagt werden
Strafe gibt es aber nicht
diese Forderung steht der Freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegen.
Es steht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entgegen, dass man nicht gegen Minderheiten hetzen oder Unschuldige verleumden darf?
Art 5 Abs 2 GG
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Du darfst jede beliebige Meinung haben.
Aber du musst auch akzeptieren, dass andere eine andere Meinung haben als du, dass die deine Meinung total Scheiße finden und entsprechend reagieren.
Wenn du wegen deiner gestörten Meinung ausgegrenzt, ausgelacht,… wirst, dann ist das ok.
das zeigt aber ja dass ein kalifat zu fordern nicht in Ordnung ist. Man darf seine Meinung mit Wort, Bild und Schrift verbreiten, SOBALD sie NICHT im Einklang mit der Verfassung steht. Da spricht ein öffentlicher wunsch für ein kalifat doch dagegen