Wie viel sollte ich für meine erste Software verlangen?

CatsEyes  21.07.2025, 15:44

Hast Du denn Deine Software testen können unter realen Bedingungen mit Anwendern?

Ntiya 
Beitragsersteller
 21.07.2025, 15:54

Da ich selber dort arbeite kenne ich alle Bedingungen und Regeln und habe es so mit realen und fiktiven Mitarbeitern getestet. Dadurch konnte ich es immer weiter verbessern

6 Antworten

Wenn du angestellt bist und das Tool während deiner Arbeitszeit entwickelt hast gehört die Software inkl. Code eh deinem Arbeitgeber.

Wenn du es in deiner Freizeit erstellt hast wäre es besser gewesen die Eckpunkte vor Beginn der Entwicklung mit deinem AG zu klären. Auch den Arbeitsvertrag auf Nebentätigkeitsklauseln prüfen, vor allem wenn die Software auch interessant für den Mitbewerb ist.

Um den Wert des Tools zu bestimmen solltest du ungefähr abschätzen können wieviel Kosten der AG ohne das Tool hat (also x Stunden Mehrarbeit pro Tag hochgerechnet) Davon dann 1/4, dann hast du einen fairen Preis und kannst es gut argumentieren und verkaufen.

Bedenke dass solche Einnahmen versteuert werden müssen. Möglicherweise wäre es ein besserer Deal die Software dem AG zu überlassen und gleichzeitig eine Lohnerhöhung auszuhandeln? Ein (zumindest für dich) kleiner positiver Nebeneffekt ist auch dass du dich ein Stück unkündbar damit machst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Softwareentwicklung Mobile Apps

Ntiya 
Beitragsersteller
 21.07.2025, 16:37

Danke!

Meine Arbeit dort hat nichts mit dem Tool an sich zu tun. Hab das alles in meiner Freizeit gemacht, zuerst auch nur zum Spaß, aber inzwischen ist daraus ein echter Mehrwert entstanden. Mein erster Gedanke war auch evtl. nur ein Zertifikat/offizielles Dokument anzufordern, das meine Arbeit bestätigt damit ich für die Zukunft/Lebenslauf einen seriösen Nachweis habe und in Zukunft damit Geld verdienen kann. Aber inzwischen denke ich dass eine Pauschale/Entschädigung wohl auch verhandelbar wäre, wenn ich es schlau anstelle. Dass ich das versteuern muss ist mir bewusst :)

gabriel3544  21.07.2025, 18:40
@Ntiya
Meine Arbeit dort hat nichts mit dem Tool an sich zu tun. 

Das spielt in der Regel keine Rolle bzw. sollte man das rechtlich abklären lassen. Stichwort "Diensterfindung".

Ntiya 
Beitragsersteller
 21.07.2025, 19:27
@gabriel3544

Das stimmt aber im Paragraf 9 steht auch:

§ 9 Vergütung des Arbeitnehmers

(1) Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung, wenn der Arbeitgeber die Diensterfindung in Anspruch nimmt.

(2) Die Vergütung richtet sich nach dem wirtschaftlichen Wert der Erfindung.

Gar nichts. Als Angestellter hast du die Software für die Firma entwickelt und sie gehört damit der Firma.

Ansonsten bietet sich natürlich eine Vermietung an, dazu solltest du dich aber durch einen Fachanwalt beraten lassen, da gibt es einige Fallstricke (beispielsweise sollte man niemals Exklusivrechte geben, sonst kann man zukünftig Gartenzwerge bauen statt Software zu verkaufen).
Zumal auch fraglich ist, ob nicht bereits ein Werksvertrag vorlag, was problematisch wäre.

Es sei aber erwähnt, dass es solche Software bereits auf dem Markt geben dürfte, das sollte bei der Preisgestaltung beachtet werden.


Ntiya 
Beitragsersteller
 23.07.2025, 12:29

Ja laut dem Arbeitnehmererfindungsgesetz gehört sie damit der Firma. Und laut Paragraf 9 habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung

Destranix  23.07.2025, 12:34
@Ntiya

Allerdings nur in Verbindung mit § 20, da deine Software definitiv keine Erfindung im Sinne des Gesetzes wäre.

So etwas ist eine schwierige Geschichte!

Der Arbeitgeber kann sich da ziemlich querstellen und die Herausgabe verlangen (denn die Informationen stammen ja von ihm).

Besser ist es in jedem Fall, vorher zu fragen, ob dem AG so eine Software etwas wert wäre. Du kannst Dein Produkt jetzt vorführen und anbieten. Und dann verhandeln so gut es geht!

Wahrscheinlich würde ich auf eine Beförderung oder Gehaltserhöhung pokern!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – mein Job!

Ntiya 
Beitragsersteller
 21.07.2025, 19:28

Danke! Guter Gedanke

ich kenne ja weder das Programm noch die genaue Leistung desselben.

Aber meine Erfahrung in Programmierung, Planung und Konzeption sagt mir eines: ein Planungstool, dass nur etwa 6 Mal so schnell ist, wie ein menschlicher Planer und noch dazu ein "Drüberschaun" benötigt, ist eher als nette Hilfestellung, als ein ernstzunehmendes Tool, für das man Geld verlangen kann.


Ntiya 
Beitragsersteller
 21.07.2025, 19:18

Naja wenn man 2 Mitarbeiter benötigt und es trotzdem 1,5 Stunden täglich dauert dann sind das 3 Stunden an Personalkosten täglich. Ich kenne nicht den genauen Stundenlohn aber selbst wenn man kulant mit 20€ brutto pro Stunde rechnet sind das 60€ täglich, die für die Planung drauf gehen. Im Monat sind das 1800€. Wenn es jetzt maximal 20 Minuten mit einem Mitarbeiter dauert dann wären das nur noch knapp 7€ täglich/ 210€ im Monat. Wenn man dafür nicht bereit ist etwas Geld zu investieren dann sollen sie es gerne weiterhin auf ihrem Weg machen.

Zu spät. Firmen die das brauchen haben ihre Terminplaner.

für ein Bereich eines großen Unternehmens, das täglich ca. 60 Mitarbeiter einplanen muss

Das ist bestenfalls ein mittelständisches Unternehmen.

Zuvor haben 2 Mitarbeiter/Supervisoren täglich ca. 1-1,5 Stunden damit verbracht diese Planung für den nächsten Tag zu erstellen.

Sicher nicht. Welche Firma plant von heute auf morgen?

Mein Programm erledigt das innerhalb von 5-10 Minuten,

Mag ja sein, aber davon gibt es schon genug.

Meine Frage ist nun wie viel ich dafür verlangen sollte 

Dazu schaut man sich die Preise der Mitbewerber an. Den gilt es zu unterbieten bei gleicher oder lieber besserer Leistung.


Ntiya 
Beitragsersteller
 21.07.2025, 16:42

Ich arbeite dort selber also weiß ich, dass sie ihren Terminplaner nicht haben sondern alles mit Hand und Kopf machen und es deswegen so lange dauert.

Der Jahresumsatz liegt bei über 100 Millionen Euro, zumindest wurde das so auf der Betriebsversammlung gesagt und somit wäre das kein mittelständisches Unternehmen.

Vielleicht habe ich mich etwas ungenau ausgedrückt: Natürlich wird nicht von heute auf morgen geplant wer am nächsten Tag arbeitet, allerdings wo bzw. an welchem Einsatzort jemand arbeitet. Das erfahren die Mitarbeiter nämlich immer erst am Arbeitstag bei Schichtbeginn

Destranix  23.07.2025, 10:27
@Ntiya

Die suchen nicht zufällig gerade einen Softwareentwickler oder -berater? Klingt ja, als würden sie einen brauchen und sich einen leisten können.
Ich wäre im Übrigen gerade auf Jobsuche ;-)