Wie viel Kindererziehung kann angerechnet werden maximal?

1 Antwort

Es gibt für vor 1992 geborene Kinder 30 Monate und für ab 1992 geborene 36 Monate Kindererziehungszeit. In deinem Fall sind es also 66 Monate bzw. 5 1/2 Jahre - wenn man die Kinder und dieser Zeit erzogen hat.

Diese Zeiten gelten als Beitragszeiten und werden mit einem EP (Entgeltpunkt) pro Jahr bewertet was dem Einkommen eines Durchschnittsverdieners entspricht.

Diese zusätzlichen EP werden dem jeweiligen Jahr zugerechnet. Das bedeutet, sie werden ggf. nicht voll angerechnet, wenn man innerhalb dieser Zeit wieder arbeiten geht und ein beitragspflichtiges Einkommen über dem Durchschnittseinkommen erzielt - denn die max. EP pro Jahr sind durch die BBG der RV gedeckelt. Bei einem Einkommen oberhalb der BBG der RV gibt es keine zusätzlichen EP aufgrund der Kindererziehung.

Zudem gibt es Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes. Anders als die Koindererziehungszeiten enden diese aber spätestens am 10. Geburtstag des ältesten Kindes und werden nicht verlängert. In deinem Fall endet die Berücksichtigungszeit also 2006.

Die Kinderberücksichtigungszeiten werden nicht direkt bewertet, es kann aber zusätzliche EP geben, wenn man in dieser Zeit weniger gearbeitet hat (z.B. Teilzeit statt Vollschicht). Man unterstellt dann, dass die Reduzierung der Arbeitszeit aufgrund der Kindererziehung erfolgte und wertet diese Zeiten auf.