Wie soll man Teilnehmer an antisemitischen Feiern bestrafen?

Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen

Anderes (bitte kommentieren) 53%
Deutsche einsperren und Ausländer abschieben 37%
Alle einsperren 5%
Geldstrafe 5%

9 Antworten

Anderes (bitte kommentieren)

Geltendes Recht anwenden und ggf. bestrafen .

Keine entsprechenden Demos genehmigen und dulden, auch wenn es in Berlin ist.

Deutsche einsperren und Ausländer abschieben

Tatsächlich ist das strafbar und sollte daher auch strafrechtlich geahndet werden. Zu welchem Strafmaß das dann führt, muss man im Einzelfall sehen.

Aber Ausländer sollte man für Hassdelikte durchaus regelmäßig ausweisen.

Alle einsperren

Einfach geltendes Recht anwenden: Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren. Abhängig von den Umständen und Wiederholung.

Ausländer würde man dann nach Absolvierung der Haft abschieben.

Strafgesetzbuch (StGB) § 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.

gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2.

die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


NeoBotaniker  09.10.2023, 13:28

Sehe ich hier nicht unbedingt gegeben. Kann man definitiv drüber diskutieren, aber das blosse Feiern eines militärischen Gegenschlags ist kein Aufstacheln oder Auffordern. Auch ist die blosse Teilnahme kein Beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden.

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Gungrasshopper  09.10.2023, 13:31
@NeoBotaniker

Wo feiert man den militärischen Gegenschlag? Es geht um die Feiern zugunsten der perversen terroristischen Angriffe der Hamas auf Zivilisten. Das wurde in Berlin von verblendeten Palästinensern oder Sympatisanten gefeiert und da darf der Rechtsstaat nicht wegsehen!

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NeoBotaniker  09.10.2023, 13:45
@Gungrasshopper

Nein, der aktuelle 130 StGB greift hier einfach nicht, sorry. Deshalb muss er ja verschärft werden und das wird er wahrscheinlich auch.

Nichts von deinem zitierten Text trifft hier zu. Strafbar muss es sein, Kriegsverbrechen zu billigen, leugnen oder zu verharmlosen. Der 130 konzentriert sich in seiner jetzigen Fassung aber auf die NS-Verbrechen. Das gleiche Problem haben wir ja auch mit den Russen, die die Kriegsverbrechen in der Ukraine verharmlosen und nicht belangt werden.

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Gungrasshopper  09.10.2023, 13:50
@NeoBotaniker

Wo steht in dem Paragraphen etwas über die NS-Verbrechen? Natürlich ist er auf alle Fälle anzuwenden, in denen zum Hass auf bestimmte Personengruppen aufgerufen wird.

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NeoBotaniker  09.10.2023, 14:36
@Gungrasshopper

In dem von dir zitierten Teil gar nicht. Der Paragraf ist länger und der von dir zitierte Teil trifft meiner Meinung nach nicht zu, weil nicht pauschal zu Hass auf bestimmte Personengruppen aufgestachelt wird. Konfliktparteien im eigentlichen Sinne sind ja der isr. Staat und die Hamas. Wenn Teilnehmer jetzt "Tod den Ju..." brüllen, dann sehe ich das schon eher als gegeben.

Der für diesen Sachverhalt wichtige Teil steht in Absatz 2 und er trifft hier nicht zu, weil eben vom Nationalsozialismus die Rede ist.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Eigentlich würde das hier eher zutreffen und eine Strafbarkeit nach 130 StGB rechtfertigen, aber in der aktuellen Fassung geht das nicht.

Hier kannst du mehr dazu lesen:

https://www.brak.de/newsroom/news/volksverhetzung-verharmlosung-von-kriegsverbrechen-wird-strafbar/

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unser Strafgesetzbuch sieht hierfür Strafen vor -

die Ausländer würde ich abschieben und dafür sorgen, dass sie nicht gleich wieder vor unserer Tür auf der Matte stehen

dies gilt übrigens nicht nur für antisemitische Kundgebungen und Feiern

es kann nicht sein, dass DE zu einem Schlachtfeld für die politischen Auseinandersetzungen von Gruppen anderer Länder und Völker wird - wir haben selbst schon genug Probleme

Anderes (bitte kommentieren)

Gratis Busreise in das Gebiet damit sie sich mal vor Ort ein Bild machen können. 🤮


W1ssensuchende  09.10.2023, 13:32

Du meinst zb Pro-Israel Fans mal nach Gazza schicken damit die eine Woche sehen können was da los ist?

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csor77  09.10.2023, 13:40
@W1ssensuchende

Antisemitische Feiern werden wohl eher von den propalästina eingestellten Menschen veranstaltet. Aber von mir aus dürfen auch gerne beide Gruppen in das Gebiet transportiert werden um ihren Favoriten zu helfen. Zwei Wochen, ein Monat oder auch gerne dauerhaft. Unterbringung in Turnhallen wie andere deren Wohnung nicht mehr genutzt werden kann.

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