Wie lange Kündigungsfrist bei Eigenbedarf des neuen Vermieters?

5 Antworten

Von Experte albatros bestätigt

Ich sehe das nicht so eindeutig, wie die anderen Antworter.

Das Mietverhältnis mit dem bisherigen Vermieter dauert seit 7 Jahren an, auch wenn zwischendurch die Wohnung gewechselt wurde und dafür ein neuer, angepasster Vertrag gemacht wurde.

Am Ende kann Dir das einigermaßen rechtssicher nur ein Rechtsanwalt für Mietrecht sagen und absolut sicher wäre dann ein Gerichtsurteil, wie auch immer das entschieden wird, wenn nicht noch Berufung eingelegt wird.


Ylva23 
Fragesteller
 21.06.2023, 03:25

Das wäre schon mal besser als die 3 Monate. Aber wahrscheinlich kann das wirklich nur der Anwalt sicher beantworten. Habe im Netz eigentlich immer gefunden, dass nur der letzte Mietvertrag zählt. Danke für die Antwort.

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bwhoch2  21.06.2023, 08:38
@Ylva23

Viel Glück auf jeden Fall und man sollte bedenken, das Netz weiß viel, aber nicht die Antworten auf ganz spezielle Fälle und einen speziellen Fall sehe ich bei Dir durchaus.

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Ylva23 
Fragesteller
 24.06.2023, 13:05
@bwhoch2

Danke, das macht mir etwas Mut 🤗

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Es zählen beide Mietverträge zusammen. Also 7 Jahre. Demnach betrüge die KF des Vermieters 6 Monate.


Ylva23 
Fragesteller
 21.06.2023, 03:29

Ich habe im Netz nur immer Aussagen gefunden, dass in einem solchen Fall der letzte Vertrag zählt. Das würde mir schon sehr viel Sorgen nehmen, wenn es 6 Monate wären.. Danke für die Antwort.

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albatros  21.06.2023, 15:33
@Ylva23

5 + 2 = 7>> 6 Monate Kündigungsfrist (des Vermieters).

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Ylva23 
Fragesteller
 24.06.2023, 13:14
@albatros

Gibt es irgendeinen Hinweis im Netz, auf den ich mich beziehen kann? Finde irgendwie nichts rechtliches, was ich meinen neuen Vermietern dann vorweisen könnte.

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Ylva23 
Fragesteller
 24.06.2023, 13:08

Das würde die ganze Situation etwas entschärfen. Da ich einen 10jährigen Sohn habe, der seinen Vater, Freunde, Fußballverein etc in diesem Ort hat, bin ich bei der neuen Wohnungssuche schon an diesen gebunden. Leider sieht es nicht so gut mit Wohnungen aus und wenn man unter Druck steht, raus zu müssen, ist das nochmal etwas härter.. 😞

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Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem dir der Wohnraum ueberlassen wurde. Das war vor 2 Jahren, als du den vorherigen Wohnraum aufgegeben und den neuen bezogen hast.

Nur der letzte Mietvertrag zählt, also drei Monate.


Ylva23 
Fragesteller
 20.06.2023, 03:01

OK, danke, habe auf die 6 Monate gehofft... 🙈

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ZauselMimi  20.06.2023, 03:15
@Ylva23

Schon klar. Wenn du aber einen neuen Mietvertrag abgeschlossen hast, gilt nun mal der neue Vertrag ☹️

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