Wie lange Kündigungsfrist bei Eigenbedarf des neuen Vermieters?
Hallo,
ich wohne jetzt seit insgesamt 7 Jahren als Mieterin in einem 2 Familienhaus. Zuerst 5 Jahre unten, vor 2 Jahren bin ich in die obere Wohnung mit einem neuen Mietvertrag gezogen. Nun soll das Haus verkauft werden und der neue Vermieter will in die obere Wohnung ziehen und mir wegen Eigenbedarf kündigen. Zählt als Kündigungsfrist das komplette Mietverhältniss von 7 Jahren für beide Wohnungen, also 6 Monate? Oder zählt nur der letzte Mietvertrag von 2 Jahren für die obere Whg, also 3 Monate?
Vielen Dank für eure Hilfe!
5 Antworten
Ich sehe das nicht so eindeutig, wie die anderen Antworter.
Das Mietverhältnis mit dem bisherigen Vermieter dauert seit 7 Jahren an, auch wenn zwischendurch die Wohnung gewechselt wurde und dafür ein neuer, angepasster Vertrag gemacht wurde.
Am Ende kann Dir das einigermaßen rechtssicher nur ein Rechtsanwalt für Mietrecht sagen und absolut sicher wäre dann ein Gerichtsurteil, wie auch immer das entschieden wird, wenn nicht noch Berufung eingelegt wird.
2 Jahre zählt, also 3 Monate
Es zählen beide Mietverträge zusammen. Also 7 Jahre. Demnach betrüge die KF des Vermieters 6 Monate.
Ich habe im Netz nur immer Aussagen gefunden, dass in einem solchen Fall der letzte Vertrag zählt. Das würde mir schon sehr viel Sorgen nehmen, wenn es 6 Monate wären.. Danke für die Antwort.
Das würde die ganze Situation etwas entschärfen. Da ich einen 10jährigen Sohn habe, der seinen Vater, Freunde, Fußballverein etc in diesem Ort hat, bin ich bei der neuen Wohnungssuche schon an diesen gebunden. Leider sieht es nicht so gut mit Wohnungen aus und wenn man unter Druck steht, raus zu müssen, ist das nochmal etwas härter.. 😞
Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem dir der Wohnraum ueberlassen wurde. Das war vor 2 Jahren, als du den vorherigen Wohnraum aufgegeben und den neuen bezogen hast.
Nur der letzte Mietvertrag zählt, also drei Monate.
Schon klar. Wenn du aber einen neuen Mietvertrag abgeschlossen hast, gilt nun mal der neue Vertrag ☹️
Das wäre schon mal besser als die 3 Monate. Aber wahrscheinlich kann das wirklich nur der Anwalt sicher beantworten. Habe im Netz eigentlich immer gefunden, dass nur der letzte Mietvertrag zählt. Danke für die Antwort.