wie kann ich mich schützen beim Verkauf von Neuware?
also ich kaufe etwas , verkaufe es teurer weiter.
wie schütze ich mich ,falls der Käufer behauptet er hat das Produkt nicht erhalten oder beschädigt .
muss ich die Neuware auspacken und überprüfen und erst dann weiterverkaufen .
Ich will rechtliche Sicherheit als Privatverkäufer
eigentlich will ich das Paket nicht einmal öffnen und gleich weiterverkaufen.
Normalerweise wird da nichts passieren,aber wenn doch bin ich in der Beweispflicht
7 Antworten
Mal was ganz anderes. Eine von dir wohl nicht beachtete Sache.
Du bist kein Privatverkäufer mehr wenn du etwas kaufst um es dann teurer weiterzuverkaufen. Das nennt sich Händler, deine Handlung ist auf Gewinn ausgerichtet und somit eigentlich schon vor deinem ersten Verkauf gewerbepflichtig. Das gilt auch dann, wenn du als Einzelperson auftrittst.
Nein, dann ist es immer noch gewerblich und du setzt dich ordentlich in die Nesseln.
nee wieso ? wie willst du mir nachweisen welchen Wert die Ware hat.Das ist doch rein subjektiv ohne Rechnung .
Hallo,
Neuware weiterzuverkaufen hat auch gewerblichen Charakter, du handelst mit der Absicht Gewinn zu erzielen, da wirst du wohl bald Post vom Finanzamt bekommen. Das solltest du privat besser als Fehlkauf deinerseits deklarieren.
Wenn Ware beschädigt beim Kunden ankommt deckt das nur versicherter Versand ab.
ALs Privatverkäufer hast du nur die rechtliche Sicherheit dass du die Rücknahme verweigern kannst, wenn du das angibst. Als gewerblicher Verkäufer hat dein Kunde 14 Tage rückgaberecht und bis zu 2 Jahren Garantie bei Neuware.
lg
Harry
Nein, dann ist es Steuerhinterhiehung. Jedenfalls wenn du das öfter machst.
Nee mach es nicht öfter und ist keine Steuerhinterziehung .Wurde ja schließlich beim kauf versteuert.
Wenn Du Neuware kaufst, um sie weiter zu verkaufen, bist Du kein Privatverkäufer mehr. Triffst Du also auf einen cleveren Käufer oder - schlimmer noch - einen Mitbewerber und/oder Abmahnanwalt, wird es teuer. Soviel nur vorab. Ist Dein Risiko.
Schützen kannst Du dich nur, indem Du ein Zahlungsverfahren anbietest, bei dem der Käufer keinen Käuferschutz hat (Vorabüberweisung z.B.). Zudem solltest Du nur sendungsverfolgt verschicken. Als Privat-/oder gewerblicher Verkäufer solltest Du im Streitfall schon glaubhaft machen können, dass Du überhaupt versendet hast.
Eine vernünftige, gut und ausreichend bebilderte Artikelbeschreibung bietet auch einen gewissen Schutz vor Ärger. Wenn ich mal was verkauft habe - das war gebrauchter Kram - habe ich an der Ware an unauffälliger Stelle eine Markierung mit einem Edding gesetzt, um die Ware als meine zu erkennen. Hab ich glücklicherweise nie gebraucht.
Vor unangenehmen Überraschungen bist Du im Online-Handel aber sowieso nie wirklich geschützt.
also ich kaufe etwas , verkaufe es teurer weiter.
Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Ich will rechtliche Sicherheit als Privatverkäufer
Bist Du nicht.
Und nein, das werde ich auch nicht weiter mit Dir diskutieren.
Du bist kein Privatverkäufer sondern handelst gewerblich.
Das kannst du behaupten aber nachdem du Sachen kaufst un sie später teurer weiterzuverkaufen ist das gewerbliches Handeln ohne Wenn und Aber
nee der Preis einer Ware im Privatverkauf ist nicht rechtlich verankert .
Das glaubt dir das Finanzamt, wenn du es einmal machst, oder 3 mal im Jahr.
Wenn du etwas kaufst um es weiterzuverkaufen ist man gewerblich unterwegs. Da kannst du nein sagen sooft du willst, das ändert nichts an den Fakten
also ohne Rechnung ,dann ist es ja privat