Wie kann ich den Vermieter des Nachbarn finden?

5 Antworten

Ihr habt einen Unterlassungsanspruch bei störenden Lärm durch Nachbarn. Gibt es nach Polizeieinsatz eine Tagebuchnummer, dann schreibt den Lärmenden, dass ir vor dem Amtsgericht auf Unterlassung klagen werdet,benennt zeugen aus der Nachbarschaft in der Klageschrift und klagt zusätzlich noch auf Schmerzensgeld. Bevor ihr klagt, sendet ihr den Nachbarn eine strafbewehrte Unterlassungserklärung die sie unter Fristsetzung unterschrieben zurück senden sollen. Da werden die vermutlich nicht machen und ihr nehmt es sodann in die Klageschrift mit auf. Weiterer Lärm fällt dann unter vorsätzliche Störung der MNachbarschaft. Ein gewitzter Anwalt hat vielleicht noch mehr Ideen. Ein Lärmprotokoll solltet ihr führen.

Jetzt mal losgelöst Eures Ärgernisses.

Wenn ich der Nachbareigentümer wäre, warum sollte ich mich um Deine Befindlichkeiten kümmern und mir auch noch Beschwerden anhören?

Da bin ich noch nicht motiviert.

Vor allen wenn es mit meinem Mieter zum Besten steht.

Aber versuche es bei der Kommune. Mit Glück überwindest Du den Datenschutz.

Dein Vermieter könnte Einsicht im Grundbuch nehmen. Da steht es drin. Und der darf und kann das machen, wenn er will.


ChristianLE  04.10.2023, 10:36

Interessanter Punkt. Wir hatten auch mal eine Mieterin eines Nachbareigentümers, die sich über vermeintlichen Lärm von einem Spielplatz beschwert hat, der meinem Arbeitgeber gehört(da war alles im Rahmen). Sowas wird weitestgehend ignoriert.

0

Euer Vertragspartner ist Euer Vermieter. Wenn es also zu ruhestörendem Lärm kommt, den ihr in eurer Wohnung wahr nehmt, dann wendet Euch an Euren Vermieter.

Dieser muss sich dann kümmern.


TheFlitzer 
Fragesteller
 04.10.2023, 09:44

Dieser begründet aber dass er da nicht eingreifen kann, weil es nicht seine Immobilie ist.

0
ChristianLE  04.10.2023, 10:29
@TheFlitzer

Sich herausreden ist das einfachste. Ich bin gespannt, was passiert, wenn ihr aufgrund der Lärmbelästigung die Miete mindert....

Wenn er als Eigentümer schon nicht eingreifen kann, wie willst Du dann als kleiner Mieter eingreifen? Als Vermieter mit dem entsprechenden Nachweis über die Belästigung hat er das berechtigte Interesse, den Eigentümer über die Behörden zu ermitteln. Als Mieter habt ihr das Recht nicht.

Lange Rede, kurzer Sinn. Führt ein Lärmprotokoll, dass ihr im Zweifel von Nachbarn unterschreiben lasst und schickt dieses Protokoll zusammen mit einem Brief an den Vermieter, in welchem ihr diesen auffordert, etwas dagegen zu unternehmen und kündigt dort gleich eine Mietminderung an, wenn sich nichts ändert.

1
DietmarBakel  04.10.2023, 10:57
@ChristianLE

Übersteigt dann die Mietminderung (die ungerechtfertigt ist) zeri Monatsmieten folgt ggf. die Kündigung. Fristlos, hilfsweise fristgerecht mit drei Monaten Frist.

Der eigene Vermieter (in diesem Fall einer Reihenhausimmobilie) hat keinen Einfluss auf Nachbarn. Weder auf Rasenmähen noch Schnitzelklopfen oder exotische Gesänge. Wie denn?

Es bleibt nur der eigene zivilrechtliche Weg. Klage auf Unterlassung der Lärmbelästigung. Eine gemeinsame vertragliche Hausordnung wird es wohl kaum geben.

Bleibt der Gang zum Kadi oder man rauft sich vorher zusammen.

Weder der eine noch der andere Vermieter haben damit etwas zu tun. Vermieter sind ja nicht die obersten Kümmerer.

Es sei denn, bauliche Mängel sind vorhanden.

0
ChristianLE  06.10.2023, 08:17
@DietmarBakel
Der eigene Vermieter (in diesem Fall einer Reihenhausimmobilie) hat keinen Einfluss auf Nachbarn. Weder auf Rasenmähen noch Schnitzelklopfen oder exotische Gesänge. Wie denn?

Es gab bis zuletzt sogar das umfassende Recht auf Mietminderung aufgrund Lärmbelästigungen durch externe Baustellen, bzw. gibt es dieses Recht in eingeschränkter Form immer noch. Das gilt auch für Lärmbelästigungen durch Nachbarn. Ob der Vermieter etwas dagegen unternehmen kann, ist theoretisch also unerheblich.

Der Vermieter kann etwas dagegen unternehmen und die Antwort hast Du selbst geschrieben:

Es bleibt nur der eigene zivilrechtliche Weg. Klage auf Unterlassung der Lärmbelästigung.

Den zivilrechtlichen Weg kann aber nur der Vermieter beschreiten. Warum sollte sich der Mieter mit sowas auseinandersetzen?

Der Vermieter könnte den Nachbarn mal den § 117 OWiG unter die Nase halten.

Vermieter sind ja nicht die obersten Kümmerer.

Der Vermieter ist nach § 535 BGB verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Gebrauch zu erhalten. In dem Fall auch für die Einhaltung der Ruhezeiten/Hausordnung. Diese ist keine Einbahnstraße und nur für den Mieter gültig.

Es sei denn, bauliche Mängel sind vorhanden.

Der § 536 BGB spricht explizit von Sach- und Rechtsmängeln. Aufgrund von Lärmbelästigungen innerhalb der Ruhezeiten ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert. Folglich ist eine Minderung theoretisch möglich. Es kommt hier nur auf den Umfang des Lärms an.

0
Nun dachten wir uns an den Vermieter zu wenden um uns dort zu beschweren. Leider ist unser Vermieter/Eigentümer nicht der Vermieter/Eigentümer dieses Reihenhauses neben uns und teilt uns über die Verwaltung mit das er da nichts machen kann.

Dem Vermieter würde ich was husten und aus Prinzip die Miete mindern. Wenn er als Eigentümer angeblich nix machen kann, wie wollt ihr dann als Mieter was machen?

Fordert den Vermieter schriftlich auf, was gegen den Lärm zu machen, sonst macht ihr ne Mietminderung.

Selbst wenn ihr den Vermieter rausfindet, warum sollte er euch ernst nehmen? juckt das den, wenn ihr die Miete mindert? Nee, macht es nicht. Juckt nur euren Vermieter, also muss der was machen,.

Schon mal darüber nachgedacht, dass den Nachbarn das Haus gehören könnte


TheFlitzer 
Fragesteller
 04.10.2023, 09:43

Ja, wir haben aber schon rausgefunden, dass diese Mieter sind.

0