Wie ist es mit volljährigen Pflegekinder?
Moin an alle,
ich habe vorhin gesehen das auch die Rede von volljährigen Pflegekindern war und da frag ich mich wie ist es denn da gehand habt, wie kommen 18+ Pflegekinder in Pflegefamilien, die sind ja volljährig und nicht mehr unter dem Schutz der Erziehungsberechtigten.
3 Antworten
Bei Behinderungen…
Unterbringung in Pflegefamilien ist zuerst einmal eine Hilfe zur Erziehung gem. § 33 SGB VIII. In der Regel werden nur Minderjährige in Pflegefamilien untergebraucht. Werden diese dann 18 Jahre alt und die Maßnahme soll für eine gewisse Zeit weiter bestehen (bis z.B. die Lehre beendet ist), dann muss der junge Mensch selbst die Weiterführung der Hilfe nach § 41 SGB VIII beantragen.
Dann gibt es natürlich noch Unterbringungen in Pflegefamilien für behinderte Menschen. Das läuft aber in der Regel nicht unter Jugendhilfe.
Wenn Pflegekinder volljährig werden und weiter bei ihren Pflegeeltern leben wollen, dann können sie die (fast) jungen Volljährigen einen Antrag auf §41 i.V.m. §33 SGB VIII stellen. Wenn dieser Antrag bewilligt wird, läuft alles wie gewohnt weiter - längstens jedoch, bis das Pflegekind 21 Jahre alt wird.
Aber, ist das dann jetzt nur bei Behinderung oder Krankheiten, wo man einen Vormund benötigt oder gibt es auch Kerngesunde