Wie ist es mit volljährigen Pflegekinder?

3 Antworten

Bei Behinderungen…

FliegenFang325 
Fragesteller
 14.09.2022, 10:43

Aber, ist das dann jetzt nur bei Behinderung oder Krankheiten, wo man einen Vormund benötigt oder gibt es auch Kerngesunde

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Von Experte SkR1997 bestätigt

Unterbringung in Pflegefamilien ist zuerst einmal eine Hilfe zur Erziehung gem. § 33 SGB VIII. In der Regel werden nur Minderjährige in Pflegefamilien untergebraucht. Werden diese dann 18 Jahre alt und die Maßnahme soll für eine gewisse Zeit weiter bestehen (bis z.B. die Lehre beendet ist), dann muss der junge Mensch selbst die Weiterführung der Hilfe nach § 41 SGB VIII beantragen.

Dann gibt es natürlich noch Unterbringungen in Pflegefamilien für behinderte Menschen. Das läuft aber in der Regel nicht unter Jugendhilfe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Pflegekinder volljährig werden und weiter bei ihren Pflegeeltern leben wollen, dann können sie die (fast) jungen Volljährigen einen Antrag auf §41 i.V.m. §33 SGB VIII stellen. Wenn dieser Antrag bewilligt wird, läuft alles wie gewohnt weiter - längstens jedoch, bis das Pflegekind 21 Jahre alt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)