Wie geht man damit in der Bilanzerstellung/Jahresabschlus um?
wie geht man mit einem bilanzierenden Unternehmer in der in 2024 ein Kredit aufnahm und der mehr Zinsen zahlt (Familiendarlehen) als vertraglich vereinbart?
3 Antworten
Bei einer Kapitalgesellschaft?
Handelsrechtlich so buchen wie es gezahlt wurde. Steuerrechtlich den überhöhten Anteil als verdeckte Gewinnausschüttung behandeln. Also kapest abführen und den Aufwand wieder hinzurechnen
Bei einzelunternehmern/personengesellschaft sind die überhöhten Zinsen steuerlich als nicht betrieblich zu betrachten und sie sind entsprechend nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Aber da gibt es dann keine verdeckte Gewinnausschüttung.
Oder das ganze als zusätzliche tilgung buchen.
Details sollten mit einem Steuerberater geklärt werden
Ok es ist eine Einzelunternehmung. Da hat sich eine kleine Summe an Zinszahlung über der vereinbarten Summe laut Vertrag angesammelt.
Ganz schlecht.
Du hast nicht mehr zu zahlen, als vereinbart wurde.
Insbesonder beim Zins nicht.
Bei der Tilgung würde es im Sinne der Entschuldung für die Unternehmerschaft ja noch Sinn machen.
Ich würde das Thema ernsthaft mit einem Steuerberater klären.
Finanztechnisch wäre das kein Zins, sondern mMn eine Sondertilgung. Die Alternative wäre eine Schenkung, was vermutlich nicht im Sinne des Erfinders wäre.