Wie fändet ihr eine Beziehung zwischen einem 1967 geborenen Notar und einer 2009 geborenen Schülerin?

10 Antworten

Anzeige an die Bundesnotarkammer auf Grundlage § 5 BNotO. Mehr fällt mir dazu nicht ein, alles weitere kann dort entschieden werden.


Zicke522  11.02.2025, 12:48

Wieso? 16jaehrige sind doch sexuell mündig?

tryanswer  11.02.2025, 12:55
@Zicke522

16 jährige sind zunächst einmal Minderjährig. Das wiederum wirft Fragen über die persönliche Eignung des Notars auf, seine berufliche Tätigkeit mit der entsprechenden Amtswürde ausüben zu können.

Ob das u.U. auch strafrechtlich relevant ist, darüber habe ich mich noch gar nicht geäußert.

Zicke522  12.02.2025, 02:04
@tryanswer

"16 jährige sind zunächst einmal Minderjährig."

Ja und? Darf man vor 18 keinen Sex haben?

tryanswer  12.02.2025, 09:41
@Zicke522

Das Mädchen ist uninteressant, darum müssen sich die Eltern kümmern. Das Problem in diesem Fall ist die Kombination Minderjährige und Volljähriger. Hier liegt es in der Verantwortung des Erwachsenen die richtige Entscheidung zu treffen und die Konsequenzen zu tragen.

Gegen einen Altersunterschied per se würde ich nichts sagen, aber wenn die Schülerin noch so jung ist, kann das niemals eine Beziehung auf Augenhöhe sein. Daher fände ich es schlimm!

Sowie "OPA und die ENKELTOCHTER"

An sowas ist NIX Geil oder wenn nur er - er ist ein N G B

Wie weit die Schülerin gehen möchte, muss sei selbst entscheiden.

Geil finde ich das jedenfalls nicht. Eher traurig.

Persönlich?
Würde ich es übel finden.