Wer zahlt die Maklergebühr?
Da wir bis ende Mai eine neue Wohung haben müssen , denn wir sind wegen Eigenbedarfs nach 34 Jahren gekündigt worden .wollten w ir auch die Hilfe eines Maklers in Anspruch nehmen ,denn die Wohungssituation ist ja zur Zeit katastrophal .
NUr -- WER muss diese Gebühr bezahlen ? Derjenige ,also der Vermieter ,der seine Wohnung über einen Makler vermitteln lässt oder der neue Mieter ,also wir ?
Da hat sich doch was verendert in der Bezahlung.
8 Antworten
Wie es mit den veränderten Maklergebühren ist, kann ich dir leider nicht sagen.
Aber wenn du nur einen Makler beauftragst, dann sind die Erfolgsaussichten sehr gering, denn jeder Makler hat nur einige Wohnung zur Verfügung und ob diese dann für euch passend sind, ist die Frage. Es könnte Jahre dauern, bis er die passende Wohnung für euch hat.
Ich empfehle dir daher, mehrere Makler gleichzeitig und parallel zu beauftragen. Suche dir diejenigen heraus, die in deinem Wohngebiet die meisten Angebote haben. Bei den Verträgen mußt du dann natürlich darauf achten, dass du nur bei Erfolg bezahlst. Erfolg heißt, dass die Maklercourtage erst dann fällig wird, wenn du einen vom Vermieter unterzeichneten Mietvertrag vorliegen hast. Wichtig ist auch, dass du darauf achtest, dass du keinem Makler versehentlich Exklusivität einräumst. Lies dir die Verträge ganz genau durch! Wenn du das tätest, müßtest du möglicherweise 2 Courtagen bezahlen: Einmal dem Makler, der dir tatsächlich eine Wohnung vermittelt hat, und zweitens auch dem Makler mit dem Exklusivrecht.
Viel Glück und Erfolg bei der Suche!
Wie schon geschrieben, ich kenne mich mit den veränderten Bedingungen leider nicht aus.
Der der den Makler beauftragt.
machen dann doch beide sowohl der VERmieter als auch wir ale evtl mieter
Nein. Wenn der Mieter sich auf ein Inserat meldet das ein Makler im Auftrag des Vermieter geschaltet hat, ist der Mieter nicht der Auftraggeber.
das ist dann auch klar ,aber wenn ich bei einem makler anrufe ,und frage, ob er ne wohung für mich hat, und der guckt in seinem bestand nach ,dann wurde entsprechende wohnung schon vom vormieter mit bezahlt / die vermittlung
Es muss derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat.
Erfüllt der Makler also seine Dienstleistung und es kommt ein Miet- oder Kaufvertrag zustande, steht ihm Provision zu.erfüllt der Makler also seine Dienstleistung und es kommt ein Miet- oder Kaufvertrag zustande, steht ihm Provision zu.
*https://ratgeber.immowelt.de/a/wer-zahlt-den-makler-endlich-klarheit-bei-der-maklerprovision.html
so klar erscheint mir das nicht.
okay der VERMIETER beauftragt einen makler für seine freistehende wohnung einen mieter zu finden ,somit erteilt er einen auftrag an den makler .
.aber der suchende mieter fragt doch auch beim makler an ,somit beauftragt er doch auch den makler für sich eine wohung zu finden .
Wennn du selbst einen Makler beauftragst, dann musst du ihn auch bei erfolgreicher Vermittlung bezahen. :)
Doch eigentlich schon sehr einfach. ^^
Für gewöhnlich hat ein Vermieter- sofern es kein Konzern ist- nur eine oder mehrere Einzelwohnungen. Beauftragt ein Vermieter einen Mieter für seine Mietsache zu finden, so muss er den Makler bei erfolgreicher Vermittlung bezahlen.
Beauftragt ein Suchender für eine Mietsache einen Makler, so muss er sein Honorar (Courtage) bezahlen.
Wenn du also separat bei einer Wohungsbesichtigung den Makler um weitere Besichtigungen bittest und es kommt ein Mietvertrage zustande, so musst du den Makler bezahlen.
Beauftragt der Mieter den Makler eine Wohnung zu finden, darf der Makler ihm keine Wohnung aus seinem Bestand anbieten. Denn da wurde er bereits vom Vermieter beauftragt und doppelt kassieren ist nicht..... :-)
Man kann sich aber durchaus mit dem Vermieter einigen, die Maklergebühren zu teilen. Erschiene mir sowieso am sinnvollsten und steigert die Erfolgsaussichten.
Nein, der Wohnungssuchene nimmt die Dienstleistung, die der Vermieter beaufragt hat in Anspruch. Der Vermieter zahlt in dem Fall.
na dann kassiert der aber doppelt,denn der VERMITER der dem makler die vermittlung in auftraggegeben hat muss ja auch bezahken, und ich weil ich durch den makler ne wohung bekommen habe ??
In Internet-Angeboten steht drin; ob du und in welcher Höhe du den Makler bezahlen musst.
Auch, wenn die Wohnung im Auftrag eines Wohnungsbesitzers an einen Makler in Auftrag gegeben worden war, kann es sein, dass du einen Teil der Maklergebühren zahlen musst.
Bei mir war es so vor 2 Jahren.
Der Verkauf wurde von einem Makler vermittelt. Ich habe den Makler nicht beauftragt, mir eine Wohnung zu suchen.
Ich fand das Angebot im Internet und der Makler zeigte mir die Wohnung.
Ein seriöser Makler war das. Das wollte wohl der Verkäufer so. Ich wurde nicht reingelegt, weil es im Internet-Angebot so stand und ich Bescheid wusste.
Der Vermieter hat den Makler beauftragt seine Wohnung zu vermieten. Da zahlt der Vermieter auch die Courtage. Du meldest dich ja nur auf eine von ihm angebotene Wohnung.
Der Mieter beauftragt den Makler für ihn eine geeignete Wohnung zu suchen. Dann zahlt auch der Mieter die Courtage.
Was verstehst du daran nicht ? Niemand zahlt doppelt.
nun ja wenn der makle rmir eien wohung aus seinem ebstand anbietet ,dann wurde dies ja schon vom vermieter bezahlt und wenn er mir diese vermeittlung dannauch in rechnugn stellt, dann wurde diese wohugn doppelt bezahlt was die courtage angeht.
und wie siehts aus mit den VERMIETERN , die den makler beauftragt hatten ( letzlich auch mir) die wohung(en) zu vermieten ? der muss doch zahlen weil er auftraggeber ist.