Wenn Nachbar nachts in die Tür klopft und schreit geh deine fetten Schlüpfer waschen, du stinkst. Was stimmt nicht mit dem?
...
4 Antworten
Dann hat er zu selten einen Besuch von der Polizei erhalten...
Ja. Er rastet regelmäßig aus wegen Drogen und Alkohol
Dann besorge dir Pfefferspray...Tür öffnen und ins Gesicht damit, dann Polizei rufen und schauen wie sie ihn mitnehmen...
Nimm bei der nächsten Pöbelei deines Nachbarn dein Handy zu Hand und mache eine Aufnahme, damit du bei der Polizei mit dem „Videobeweis“ eine Anzeige machen kannst.
Wenn du ihm keine Grenzen aufzeigst, wird er seine Aktionen nicht einstellen, sondern immer weiter steigern.
Nachtrag!😖
Auf Druck der Rechtskundigen hier im Forum ziehe ich meinen Vorschlag zurück, diese dauernde Pöbelei und Bedrohung des Nachbarn mit dem Handy aufnehmen.
Ich will mich nicht Mitschuldig machen, wenn die Aufnahme zu einer Anzeige, oder sogar zu einer Haftstrafe des Bedrohten führt .
Rechtens wäre es vermutlich, sich zuerst vom rabiaten Nachbarn angreifen zu lassen und dann bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten.
dein Handy zu Hand und mache eine Aufnahme
Ganz schlechte Idee. Damit macht der FS sich nur selbst strafbar, § 201 und § 201a StGB. Zumindest wenn keine Zustimmung zur Aufnahme besteht.
Illegal beschaffte Beweise unterliegen auch einem Beweisverwertungsverbot.
Wie soll man es machen? Wie soll man es beweisen?
Wenn man so die Polizei ruft, steht es nachher "Aussage gegen Aussage". Und dann heißt es im Zweifel für den Angeklagten und das ganze ist nichtig. Sag nur man muss sowas erdulden.
Schwierig in der Nacht^^
Also ja, solange es keine Zeugen gibt, kann er pöbeln wie er will.
Ja ja die Gesetzeslage!
Vorher fragen, ob es Bitteschön erlaubt ist, eine Aufnahme zu machen, könnte zwar den Gesetzgeber zufrieden stellen, aber händelbar ist diese Vorgangsweise sicher nicht.
Eine Tonaufnahme über diese Pöbelei wird doch wohl erlaubt sein, oder braucht man dazu auch einen Richterlichen Beschluss? 🥴
Eine Tonaufnahme über diese Pöbelei wird doch wohl erlaubt sein
Hättest du dir den von mir genannten § 201 StGB einmal durchgelesen, wüsstest du, dass das nicht erlaubt ist:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt
Super, dann ja jeder Reporter inhaftiert werden der dir ein Mikro unter die Nase hält.
Die „Heute-Show „ Reporter täte so ein mehrjähriger Aufenthalt in einer Zelle ganz gut🥴
Ich würde sagen, Ihr ZWEI habt ein merkwürdiges Verhältnis zueinander.
Wenn ich mir da so meine Nachbarn betrachte, da lebe ich ja im Paradies.
Wir haben kein Verhältnis. Ich wohnte hier. Er zog hier später ein. Seitdem terrorisiert er mich.
Der weicht von der Masse ab, weil er vermutlich über eine übermäßige Sensorik der Nase verfügt.
Diese Form des Drogenkonsums ist gesellschaftlich akzeptiert und nicht strafbar. Dass er eklig ist, auch nicht. Insofern ist es wohl nicht einfach, auf legalem Weg dagegen vorzugehen.
Auch wenn er das tagsüber macht, dann wohl auch oder?