Wenn jemand ein Stück Land besitzt, besitzt er es bis zum Erdmittelpunkt?
Auch die ganzen Bodenschätze?
Was ist mit Lava?
Wird man haftbar gemacht, wenn ein Vulkan plötzlich ausbricht?
6 Antworten
Theoretisch schon, aber praktisch brauchst du eine Genehmigung, um ein Loch buddeln zu dürfen. Da muss auf jeden Fall geschaut werden was sich da unter deinem Grundstück so befindet. Wäre doof, wenn du einen U-Bahn Tunnel, Stromkabel oder die Kanalisation anbohrst.
Ich schätze du benötigst auch ein berechtigtes Anliegen, um ein zig Meter tiefes Loch bohren zu dürfen. Mit der Aussage "Warum? Ach ich will einfach mal schauen wie tief ich komm und ob ich einen Vulkan basteln kann" wird man keine Genehmigung erhalten.
Was Bodenschätze und andere Funde angeht, so musst du die anmelden. Wie das dann mit den Schürfrechten aussieht weiß ich nicht. Wenn du etwas von historischem Wert findest, weil unter deinem Haus und deinem Grundstück ein 3.000 Jahre altes Gehöft gefunden wird, dann kann es dir passieren, dass du enteignet wirst und das ganze Grundstück von Archäologen umgebuddelt wird.
Dein Eigentum reicht nach unten und oben nur soweit, wie du es sinnvoll nutzen kannst.
Die u-Bahn darf also drunter durch fahren und das Flugzeug drüber fliegen, ohne dass dein Eigentum betroffen ist.
weist du so genau.. als hobby geologe und nicola tesla fan würden mir da schon ein paar sinnvolle dinge einfallen. sinnvoller als chem-trails ubd tonnenweise co2 aus zu schütten in der luft, und im boden versickern zu lassen.
Du würdest aber niemals das Geld in die Hand nehmen um die Sachen tatsächlich zu machen.
wer definiert denn was "sinnvoll" ist, und wer bestimmt darüber was ich mit meinem land an zu stellen habe.. sicher nicht der nachbar oder der staat in dem ich mich befinde.
Doch, der Staat macht das. Dieser darf Inhalt und Schranken deines Eigentumsrechts bestimmen.
Die Rechte eines Besitzers (§§ 93 ff. BGB) gehen nur theoretische vom Weltraum bis zum Erdmittelpunkt.
Sie sind durch zahlreiche Gesetze eingeschränkt.
Eine erhebliche Einschränkung der Eigentümerrechte enthält § 3 Abs. 2 BBergG (Bundesberggesetz). Danach erstreckt sich das Eigentum am Grundstück grundsätzlich nicht auf so genannte bergfreie Bodenschätze.
Das ist gesetzlich geregelt:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 905 Begrenzung des EigentumsDas Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.
Theoretisch gehört dir dein Grundstück, laut Gesetz, bis zum Erdmittelpunkt und bis zum Universum.
Allerdings werden diese Rechte durch andere Gesetze stark beschnitten. Luftfahrtsverkehrgesetz, Bundesbodengesetz, Mineralrohstoffgesetz usw.
und wenn ich den luftraum sinnvoll nutzen kann und selbst einen tiefen tunnel bauen könnte und essverhalten sinnvolles damit anstellen könnte..? müsste die u-bahn dann umgeleitet werden und der luftraum gesperrt..?