Wenn in einer Fahrerlaubnisprüfung § 2 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung in Bezug auf das Anhalten am Ende des Einfädelungsstreifens eingehalten wurde?
Und dadurch die Erweiterung der Fahrerlaubnis Motorrad verweigert wurde, ist das rechtskonform?
Ich habe den PKW-Führerschein und für 125 ccm-Motorräder; für die Erweiterung auf die Klasse für größere Maschinen habe ich eine praktische Prüfung abgelegt. Die Grundfahraufgaben waren für den Prüfer in Ordnung, ebenso das Fahren in der Stadt. Beim Einfahren in die Autobahn war die rechte Spur zu stark befahren und ich bin am Ende des Beschleunigungsstreifens stehen geblieben. Als die Prüfungsfahrt an der Fahrschule beendet war, eröffnete er mir, dass die Fahrprüfung nicht bestanden war.
Nun habe ich drei differenzierte Fragen hierzu:
I. Es wurde mir gesagt, die Rechtslage besage zwar, dass am Ende des Beschleunigungs- oder Einfädelungsstreifens zu halten sei; dies sei aber sehr gefährlich, weil man von einem evtl. dahinter fahrenden LKW überfahren werden könne. dem es genau so, weil dieser nur den rückwärtigen Verkehr auf der rechten Autobahnspur beobachten würde. In dem Falle solle man rechtswidrig die Standspur befahren, und von dort aus einfädeln, sobald sich eine Gelegenheit bietet. Naja, wir sind hier in einem Rechtsstaat und die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Außerdem sind dann gleichermaßen Pannenfahrzeuge und evtl. Fahrzeuge der Autobahnmeisterei durch so einen Fahrer, ob nun LKW, PKW oder auch Motorrad, der nur den seit- und rückwärtigen Verkehr auf der rechten Autobahnspur beobachtet, gefährdet und der Standstreifen kann auch plötzlich enden. Ich habe damals in der Autofahrausbildung in der Tat auch gelernt, wenn man nicht auf dem Beschleunigungsstreifen einfädeln kann, am Ende desselben anzuhalten.
Wie sehen Verkehrsrechtsjuristen das?
II. Besser sagte der Prüfer, hätte es ihm gefallen, ich hätte mich zwischen die auf der rechten Spur fahrenden Kfz eingefädelt, mit dieser Maschine geht das doch. Dazu meine ich: Ich habe das sowas in meiner ersten praktischen Autoprüfung gemacht, bin wegen Gefährdung durchgefallen und musste sie wiederholen. Das kann man machen, wenn man dieselbe Maschine wie seine Westentasche kennt. Jetzt ist mir auch klar, warum sich so viele junge Fahrer zu Tode rasen, wenn ihnen so etwas suggeriert wird.
Wie sehen Verkehrsjuristen auch das?
III. Wenn man gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt (dass man verwaltungsrechtlich erst Widerspruch einlegt und die Widerspruchsfrist in dem Fall 1 Jahr beträgt, weil die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, weiß ich selbst) und man würde in dem Rechtsstreit obsiegen, würde dies dann zur Erteilung der Fahrerlaubnis führen oder nur zu einer Kostenerstattung?
Wie sehen Verwaltungsrechtsjuristen das?
1 Antwort
Das eine ist die Theorie, das andere die Praxis. Durchgefallen wärst du bei mir nicht. Aber vielleicht warst du zu ängstlich um zwischen zwei Fahrzeugen hineinzuziehen. Platz ist eigentlich immer da, ausser die Fahrzeuge waren alle schneller wie deine Höchstgeschwindigkeit im Feld T.
Mei, damals in meiner 1. Autoprüfung bin ich hineingezogen in die Spur, das war ein Mercedes, also starker Motor und bin wegen Gefährdung durchgefallen.