Wenn ich mich als Objekt identifiziere, darf ich dann rechtlich belangt werden?
Wenn ich mich als Objekt identifiziere z.B. als Basketball oder Auto, darf man mich dann z.B. vor Gericht verurteilen? Es wäre ja diskriminierend, wenn man nicht anerkennt, dass ich mich wie ein Objekt fühle.
Somit verliere ich alle Rechte und Pflichten, die Menschen haben. Somit auch die Gerichtbarkeit, oder?
7 Antworten
Du willst Objekt seien? Bitte. Gerne. Leider sieht unsere Rechtsordnung es nicht vor, dass Menschen Objekte sind. Da steht das GG im Wege, und das ist gut.
Sagen wir mal so: wenn deine Macke medizinisch bestätigt wird, wirst du entmündigt und somit tatsächlich aus jeglicher Verantwortung entlassen.
So woke sind wir gottseidank noch nicht.
Somit verliere ich alle Rechte und Pflichten, die Menschen haben.
Genau dazu zählen auch Menschenrechte, wie das Recht auf Leben oder Verbot von Folter oder Mord. Es wäre also Trick 7 mit Selbstüberlistung, denn man könnte dich dann einfach erschießen. Das Recht auf einen Wohnsitz oder Eigentum würdest du ebenfalls aufgeben, denn Objekte können nichts besitzen und nirgendwo wohnen.
Somit verliere ich alle Rechte und Pflichten, die Menschen haben.
Nun, einen herrenlosen Basketball kann man
- mal kräftig in den A*** treten, er kann sich nicht wehren
- in die Höhe werfen und aufdopsen lassen
- einfach entsorgen, braucht keiner mehr
NEIN. Aber wer weiß. Wenn sich das Irrenhaus hier so weiterentwickelt, könnte das in zehn Jahren tatsächlich so sein. Ich hoffe es nicht.
Warum willst du auf einen Basketball schießen? ; - )