Wenn die Uni erfährt, dass ich während der Schule Depressionen hatte und vom Unterricht fehlte, können sie mich dann trotz 1,1NC nicht für das Studium zulassen?
Medizinstudium zulassen*
Kann die Uni das überhaupt erfahren?
Ich brauche unbedingt eine Antwort, ich mache mir Sorgen um meine Zukunft.
5 Antworten
Nein, die Uni erfährt das nicht und auf die Vergabe der Studienplätze hat das sowieso keinen Einfluss.
Grundsätzlich kannst du dir aber auch mit einem Abi-Schnitt 1,1 nicht 100% sicher sein, dass du einen Medizin-Studienplatz bekommen wirst.
In diesem Jahr gab es so extrem viele Bewerber für's Medizin-Studium, dass auch einige Bewerber mit 1,0 eine Absage bekommen haben.
Das Alter der Bewerber spielt überhaupt keine Rolle bei der Vergabe von Studienplätzen.
Ja, denn das Zeugniss zählt nur ca. 20-30% bei der Studiumanmeldung. (die restlichen 80-70% gelten für den "Einstiegs IQ-Test" für die Bewerber. Bewerber mit einem Durchschnitt von 2,2 und sehr gutem IQ-Test ergbenis wird eher angenommen, als jmd mit 1,0 und befriedigenden/ausreichenden IQ Ergebnis)
Das stimmt doch nicht! Woher hast du das denn? Es gibt über den Zeugnis in Deutschland nur den TMS. Der je nach Uni anders zählen kann. Der hat aber nichts mit den IQ zu tun. Bei der Uni, wo ich mich bewerben möchte zählt dieser, falls vorhanden 40%.
An deutschen Unis gibt's auch keine Eignungstests!
Was für merkwürdige Kommentare schreibst du hier nur?
Krankheitsgeschichten sind der Uni egal, sie werden auch nicht während der Bewerbung abgefragt.
Das ist nicht Bestandteil des Bewerbungsverfahrens.
Das interessiert die nicht und wird auch nicht erhoben/nachgeforscht/etc.
Kannst also Medizin studieren...
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[Wenn als Beamter verreidigt werden willst, dann können psychische Krankheiten eine Rolle spielen.]
Nein alles gut die werden dich deswegen nicht rauswerfen, oder auslassen. DÜRFEN DIE AUCH NICHT.
Nein, denn dein Therapeut hat Schweigepflicht
Aber ich dachte oft machen auch Abreitsgeber recherche und finden raus ob man Depressionen hatte und können einen Freistellen.
Nein,
"§ 8 Schweigepflicht
1) Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit über Behandlungsverhältnisse verpflichtet und über das, was ihnen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit durch und über Patienten und Dritte anvertraut und bekannt geworden ist. Dies gilt auch über den Tod der betreffenden Person hinaus."
nur bei "rechtfertigen Notständen" gibt es eine Ausnahme, zB wenn der Arzt weiß, dass sein Patient eine Bedrohung für die Gesundheit/das Leben anderer Menschen ist
Kann man dann nicht nächstes Jahr studieren? Oder werden doch jungere Bewerber bevorzugt?