Wenn die Polizei deine Tür einbricht, musst du dafür bezahlen?
Würde mich interessieren
8 Antworten
Bei einem Bekannten hat sich mal ein SEK in der Tür geirrt. Sie wollten den Nachbarn gegenüber besuchen. Meinen Bekannten haben sie vom Sofa geholt und auf den Boden gepackt. Mit Knie im Kreuz und Handschellen lag er da. Obwohl, der ist schon vor Schreck fast alleine vom Sofa gefallen. Sofort wurden seine Personalien gecheckt. Dabei fiel auf, dass sie sich vertan hatten.
Sie nahmen ihm die Handschellen wieder ab, entschuldigten sich und gingen eine Tür weiter. Der Leiter ließ ihm eine Karte da, mit den Worten: "Die Rechnung für die Tür können sie dort einreichen."
Am Wochenende fand sich kein Handwerker. Er lebte 2 Tage mit offener Tür. Die Handwerkerrechnung wurde anstandslos beglichen.
Kommt drauf an.
Zum Beispiel: Wenn die draußen sind und klingeln und Du drinnen bist und sagst: "Du kommst hier nicht rein", dann zahlst Du u.U. die neue Tür.
Für welchen Umstand? Es gibt da sooo viele Möglichkeiten.
Natürlich ist das so!
Es zahlt immer derjenige, der die Ursache für den Schaden gesetzt hat und hierfür auch verantwortlich gemacht werden kann.
Wenn die Polizei also befugt ist, die Wohnung zu betreten, den Wohnungsinhaber auffordert, die Tür zu öffnen und dieser sich weigert... wieso sollte dann irgendwer sonst für den Schaden an der Tür aufkommen???
Ja, weil Du nicht in der Lage bist, außer einem "Hehehe" eine vernünftige Info zu geben.
Wenn die Polizei also befugt ist
Diese Information ist nicht angegeben, d.h. die Polizei klingelt in meinen Überlegungen erstmal grundlos.
Also, wird auf jeden Fall keine lange Unterhaltung. Ich bin raus.
du glaubst also, Polizisten werden dafür bezahlt, dass sie sich willkürlich irgendwelche Adressen raussuchen, da Klingelstreich spielen und dann die Tür aufbrechen, wenn niemand öffnet?
Aha 😂
von welcher Annahme sprichst du?
Dass Polizisten nicht aus Spaß Türen eintreten? Das ist keine Annahme, das ist Fakt! 😂
Und falls du mir das nicht glaubst, kannst du gerne einen Blick auf mein Profil werfen.
Nein, die Annahme das sie Klingelstreiche spielen. Von mir kam das nicht.
Kommt drauf an, warum die Tür aufgebrochen wurde.
Wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, darf die Polizei die Tür auch mit Gewalt öffnen. Die Kosten bleiben erst mal an dem Eigentümer der Tür hängen.
Die Reparaturkosten sind Verfahrenskosten. Kommt es zu einem Freispruch oder ordnet das Gericht an, das die Verfahrenskosten aus der Staatskasse beglichen werden, dann erstattet der Staat die Kosten der Türe. Kommt es zu einer Verurteilung, dann bleibt man auf den Kosten sitzen.
Wird die falsche Türe aufgebrochen und war der Aufbruch aus irgendwelchen Gründen unverhältnismäßig ersetzt die Staatskasse die Kosten.
Die Polizei bezahlt die Tür jedenfalls nicht (außer sie waren an der falschen Tür). Und der Vermieter sieht wahrscheinlich auch nicht ein, warum er die Kosten übernehmen soll.
Nur wenn es unrechtmäßig geschieht
Hehehe
Nein.