Was passiert wenn man irgendwo einbricht?

7 Antworten

Für die Frage ob U-Haft kommt oder nicht, ist nicht so sehr entscheidend, wo Du eingebrochen bist, sondern ob Haftgründe vorliegen.

Die stehen in 112 und 112a StPO, Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr gehören z.B. dazu.

§ 244 Strafgesetzbuch

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

1.einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligtera)eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,b)sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,2.als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt oder3.einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Betrifft der Wohnungseinbruchdiebstahl nach Absatz 1 Nummer 3 eine dauerhaft genutzte Privatwohnung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

superseegers  20.07.2021, 23:18

Einbruch ist grundsätzlich 243 StGB, nur für Wohnungen gilt der 244

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baumfrosch25  20.07.2021, 23:20
@superseegers

Genau genommen auch nicht ganz richtig, da hier "nur" von einem Einbruch die Rede ist, nicht von Diebstahl. Relevanter wäre also vermutlich eher § 123 StGB, Hausfriedensbruch

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superseegers  20.07.2021, 23:24
@baumfrosch25

....und die evtl. dazugehörige Sachbeschädigung, ja, es kommt auf den Diebstahlswillen an.

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Wenn man Dich dabei erwischt, musst Du sicherlich erstmal auf's Revier. Aber danach darfst Du wahrscheinlich gehen wenn man Deine Personalien hat. Es sei denn es besteht vielleicht der Verdacht, dass Du Serieneinbrecher bist oder es bandenmäßig machst. Ich denke, dann kriegen sie schnell einen Haftbefehl gegen Dich.

Aber genau weiß ich es auch nicht. Ich bin weder Bulle, noch wurde ich je bei einem Einbruch festgenommen.

Kommt darauf an, was du mit Einbruch meinst.

Wenn du beispielsweise im Winter auf einem See im Eis einbrichst, so musst du damit rechnen, dass du danach nass bist und frierst. Wenn es blöd läuft könnte es sein, dass du nicht mehr hochkommst und ertrinkst.

Wenn es um einen Einbruch in Wohnungen, Geschäftsräume, etc. (ohne Diebstahl) geht, so könntest du eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommen.

Dann würden dich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr erwarten. (Wenn man dabei etwas beschädigt, kann man auch wegen Sachbeschädigung angezeigt werden.)

Wenn es um einen Einbruch in Wohnungen, Geschäftsräume, etc. mit Diebstahl handelt, also um einen Wohnungseinbruchdiebstahl, so kann man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren rechnen.

[Außerdem kommt es natürlich auch auf so Sachen an, wie beispielsweise inwieweit man schuldfähig ist. Wenn man beispielsweise aufgrund von Minderjährigkeit noch Schuldunfähig ist, wird man kaum mit einer Strafe rechnen müssen. Als Jugendlicher evtl. zumindest mit einer geringeren Strafe.]

ist U-Haft bei so nem Delikt möglich?

Ja.