Darf die Polizei die Tür auftreten, wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss haben, aber keiner die Tür aufmacht?
11 Antworten
Ja, dürfen sie.
Aber in der Regel lassen sie die Tür von einem Schlüsseldienst öffnen.
Nur wenn es schnell gehen muss, wird die Tür eingetreten.
Prinzipiell: Ja.
Wenns geht, wird ein "harmloseres" Mittel gewählt - Generalsschlüssel des Hausmeisters, Schlüsseldienst etc.
Fakt ist aber auch: Wenn ersichtlich ist, dass jemand in der Wohnung ist und nicht aufmachen will, wird die Tür sofort eingetreten - nicht, dass noch Beweismittel auf die letzten Minuten "verloren gehen" ;-)
In aller Regel nehmen sie den Schlüsseldienst in Anspruch, da die Tür nach der Maßnahme wieder verschlossen werden muß.
Jein, denn der Schließriegel wäre dann immer noch im Sperrzustand, was bei Zusammenbau äußerst störend ist. Insofern ist der Schlüsseldienst erste Wahl. Bei Gefahr im Verzug natürlich der 45er General-Schlüssel.
Ja...
Aber man kann auch fast zerstörungsfrei Türen öffnen. Mit Werkezeugen wie ein Schlüsseldienst hat oder teilweise auch die Feuerwehr benutzt... ansonsten kann man immer noch treten, brechen, rammen, sägen, sprengen...
Bei Gefahr im Verzug darf sie die Tür aufbrechen.
Ansonsten werden, sofern die Rechtsgrundlage da ist, Öffnungsdienste beauftragt.
Ein Durchsuchungsbeschluss und Gefahr im Verzug schließen sich meist gegenseitig aus.
Ein Durchsuchungsbeschluss ist die Rechtsgrundlage für das Öffnen der Tür.
...geht aber auch anders, dann muss der Tischler /Fensterbauer kommen und es wieder schließfähig machen.