Wenn die AfD antidemokratisch ist, könnte man dann nicht auch einfach sie Stimmen für sie nicht annehmen?
Also bei Wahlen, das ihr erst gar keine Stimmen zufallen
9 Antworten
Die AfD ist demokratischer als viele dies denken würden!
Sie fordert als einzige Partei die Einführung direktdemokratischer Elemente wie Volksabstimmungen und Referenden.
Damit wäre die Ampelregierung schon längstens von der Bevölkerung zu einer politischen Kurskorrektur gezwungen worden. Nur leider geht es im heutigen politischen System Deutschlands nicht. Und somit bleibt für Unzufriedene nur das Abwarten, bis zu den Neuwahlen. Dauert ja zum Glück nicht mehr so lang.
Derzeit will aber keine andere Partei direktdemokratische Elemente. Warum? Weil viel Demokratie für die anderen Parteien bedeutet, dass sie nicht mehr nach Belieben am Volkswillen vorbei gestalten und walten können. So gesehen enthüllt diese Haltung der anderen Parteien deren antidemokratischen Ungeist!
Natürlich ist eine Mehrheit an der Urne nicht 100% der Bevölkerung. Aber es ist eine Mehrheit. Und diese Mehrheiten setzen sich immer wieder anders zusammen, je nach politischem Thema. Jemand der bei Abstimmung A unterlegen ist, gewinnt vielleicht Abstimmung B zu einem anderen Thema. Da gibt es durchaus einen gewissen Ausgleich. Volksabstimmungen können den Bundestag schwächen, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten es für notwendig hält. Ich sehe es eher so, dass Volksabstimmungen die Qualität/ Ausgewogenheit politischer Entscheidungen verbessern. Ein Nachteil für das Plus an Demokratie wäre vielleicht, dass Entscheidungsprozesse langsamer ablaufen. Für politisch stabile Verhältnisse können langsame Entscheidungsprozesse aber auch Vorteile haben.
Nein, da gibt es keinen Ausgleich. Wenn du mit einem Abstimmungsergebnis absolut nicht leben kannst, was dann? Nie kommt ein Gesetz so aus dem Parlament, wie es reingekommen ist, eine alte Parlamentarierweisheit. Und das ist auch wichtig, denn A und B können sich nicht ausgleichen, der Frust bei Abstimmung A bleibt. Daher wird es im Parlament abgefedert, Bedenken einbezogen und ggf. korrigiert. Und dann kannst auch du damit leben.
Vor vielen Jahren wurde in Freiburg eine Abstimmung abgehalten, ob ein Filetgrundstück der Stadt verkauft werden soll, um Einnahmen zu generieren. Die Mehrheit lehnte ab. Es folgte eine drastische Erhöhung der Steuern und Abgaben.
Gefragt wurden die Freiburger diesmal nicht.
Nein, das wäre Wahlbetrug und damit auch nicht demokratisch.
Aus juristischer Sicht gilt die AfD nicht als antidemokratisch oder verfassungswidrig. Sie wird vom Staat behandelt wie jede andere Partei auch. Nur das Bundesverfassungsgericht kann ein Parteiverbot aussprechen.
Die Verfassungsschutze besitzen keine juristische Befugnis, Parteien zu verbieten. Das wäre auch schlimm, da das Behörden sind, die zur Exekutive zählen und die den Innenministerien unterstellt sind. Sonst könnte die Regierung Oppositionsparteien verbieten. Im Übrigen gilt diese Einstufung nicht für die Bundespartei, sondern für drei Landesverbände.
Sagt in Teilen der Verfassungsschutz, der dem Innenministerium unterstellt ist, welches wiederum N. Faeser führt, die wiederum ja auch meinte ein Magazin verbieten zu wollen mit nicht so ganz...sagen wir mal sauberen Methoden und unterlag. Hmmmmm.....da macht man sich schon Gedanken, wenn man etwas kombinieren kann, auch wenn man kein AFD Wähler ist.
Das ist aber nicht bestandteil deiner Frage. Die AFD ist eine Demokratische Partei, ob Sie Links , Rechts etc ist , hat erstmal nichts damit ob Sie Demoratisch oder Undemokratisch ist. Das sind 2 Paar Schuhe.
Quelle: Linksextremistische Behörden, wie der Verfassungsschutz, die Wahlausgänge manipulieren wollen.
Inhaltlich ist sie in Teilen rechtsextrem (u.a. einige Landesverbände in Ostdeutschland), aber das hat mit dem juristischen Status dieser Partei nichts zu tun. Es gibt auch Linksextremisten innerhalb der Grünen und natürlich der LINKEN, trotzdem sind die nicht verboten. Für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gelten allerdings niedrigere juristische Hürden.
Definiere "rechtsextrem"! Das Verfassungsgericht ist nicht politisch neutral und zudem der SPD gegenüber weisungsgebunden. Von daher stellt das Verfassungsgericht keinerlei Referenz zur Definition von Extrema dar.
In Deutschland sind politische Parteien frei, solange sie sich innerhalb der Grundsätze des Grundgesetzes bewegen. Eine Partei darf also selbst dann am politischen Leben teilnehmen, wenn sie in Teilen umstrittene oder sogar extremistische Positionen vertritt, solange diese Positionen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht nachweislich gefährden.
LG aus Tel Aviv
Solange sie nicht aggressiv-kämpferisch gegen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung (Art. 1 und Art. 20 GG) agitieren. Auf eine abstrakte Gefährdung kommt es nicht an. Es genügt daher zum Beispiel nicht, ein Parteiprogramm zu vertreten, welches der FDGO widerspricht, solange das nicht in aggressiv-kämpferischer Weise durchzusetzen versucht wird. Ein agressiv-kämpferisches Vorgehen genügt aber dann nicht, wenn es aussichtslos erscheint, dass die Partei ihre Ziele erreicht.
Aber nur, wenn man der König der Antidemokratie sein will.
Ist eine Volksabstimmung wirklich der Wille des gesamten Volkes? Doch nur, wenn fast 100% einig sind. Was ist mit der Minderheit? Sie findet keine Berücksichtigung. Bei einem Gesetzgebungsverfahren hingegen schon.
Folglich sind Volksabstimmungen antidemokratisch. Sie beweisen nur die Stärke der Sieger, aber keine Volksherrschaft. Und weil die AfD als einzige dies fordert, ist sie auch die einzig undemokratische Partei, auch wenn sie damit das Gegenteil behauptet.
Volksabstimmungen schwächen den Bundestag. Das ist das, was die AfD will. Auch das ist antidemokratisch.