Wenn das falsche Kontrollergebnis in der Klausur angegeben ist, kann die Aufgabe bewertet werden?

6 Antworten

Ist ne schwierige Frage. Denn wenn man merkt, dass das eigene Ergebnis vom Kontrollergebnis abweicht, geht man natürlich ja davon aus, dass man sich irgendwo verrechnet hat und investiert ewig viel Zeit rein, nicht vorhandene Fehler zu suchen. Wie man das genau im Nachhinein dann korrigieren sollte, kann ich auch nicht sagen. Die Aufgabe einfach normal werten wäre sicherlich nicht fair. Sie komplett zu streichen aber auch nicht, da es ja sicher Leute gab, die sie richtig hatten, und man die dann damit benachteiligen würde. Eventuell könnte man sie vielleicht ab dem falschen Kontrollergebnis einfach entweder als Zusatzaufgabe oder milder bewerten.

Normalerweise wird ein Ersatzwert angegeben.

So kann man auch weiterrechnen, wenn man nicht auf die richtige Lösung kommt.

Das Kontrollergebnis ist nie richtig. Es dient nur dazu, dass du die restlichen Teilaufgaben auch machen kannst, wenn du die Vorherigen nicht lösen kannst.

Doch, sind sie, sonst wären sie ja unnötig?

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@Kartoffeltraum

Aufgabenteile sind voneinander abhängig. Wenn du einen Aufgabenteil nicht schaffst, könntest du ohne Kontrollergebnisse die Folgenden nicht schaffen.

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Nur zum Verstaendnis? Kontrollergebnis= Loesung fuer eine Aufgabe, damit man weiterfuehrende Aufgaben ohne diese Aufgabe berechnen kann?

Dann nein natuerlich nicht, da man ja Zeit damit verschwendet hat nach nicht vorhandenen Fehlern in seiner Rechnung zu suchen. Folgefehler die durch die Nutzung des Ergebnisses entstanden sind duerfen auf keinen Fall gewertet werden.

Wenn das "Kontrollergebnis" weiterverwendet werden sollte um andere Aufgabenteile zu lösen, dann dürfen darauf aufbauende Fehler natürlich nicht als falsch gewertet werden. Die Aufgabe selbst kann aber durchaus voll gewertet werden.