Wem gehört das Foto rechtlich?

7 Antworten

Er ist Besitzer des Fotos, du bist der Urheber des Fotos.

Allerdings wird das mit dem "Zwingen" nicht billig, denn da musst du erstmal einen Anwalt engagieren und dann zieht es einen Rechtsstreit hinter sich, in dem du erstmal beweisen musst, dass du tatsächlich der Urheber bist (z.B. durch Chats, wo der Kamerabesitzer das zugibt).

Und ein Anwalt kostet mal mindestens 100€ für nur mal ein Beratungsgespräch. Keine Ahnung ob der Spaß dir das wert ist, wenn es wahrscheinlich nur um ein Selfie geht, wo dir dein Gesichtsausdruck nicht passt.

GammaFoto  12.03.2024, 23:37

und auf Basis welchen Rechts sollte man einen solchen Anspruch durchsetzen können?

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da gibt es zweierlei Dinge die da rein spielen...

Du bist zwar der evtl. Urheber der Fotos (wenn du damit die entsprechende Schöpfungshöhe erreicht hast), hast damit zwar dann das Bestimmungsrecht über
- veröffentlichung
- verwertung
- öffentlicher Wiedergabe
sowie das
-einräumen von Nutzungsrechten

Aber nichts von alldem ist hier relevant.
Hier geht es lediglich um das Besitzrecht der digitalen (Original) Aufnahme und hier hilft dir dein Urheberrecht nicht weiter, da eben keine der oben genannten Fälle zur Debatte stehen. Du kannst niemanden zwingen eine Aufnahme die in seinem Besitz ist zu löschen, selbst dann nicht, wenn du das Bild aufgenommen hast, weil hier keine urherrechtlich relevanten Vorgänge eintreten

Du könntest lediglich verlangen, dass dein Freund dir eine Kopie deines Fotos zur Verfügung stellt. Weitere Rechte hast du nicht. Es steht sogar ganz ausdrücklich im Urheberrecht:

"Der Besitzer ist nicht verpflichtet, das Original oder das Vervielfältigungsstück dem Urheber herauszugeben."

(§ 25 2 "Zugang zu Werkstücken")

Als Erstes stellt sich mir die Frage, warum du das Foto nicht gleich selbst gelöscht hast, wenn es dir nicht gefällt?!

Denn jetzt wird es tatsächlich nicht so eindeutig!

Grundsätzlich darfst du bestimmen, ob eine Aufnahme von dir gemacht werden darf, auf der du klar zu erkennen bist.

Hast du allerdings deine Einwilligung in eine Aufnahme erteilt, die nicht immer schriftlich vorliegen muss, kannst du dich später nicht auf dein Persönlichkeitsrecht berufen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn du ganz bewusst in eine Kamera lächelst.

Bild zum Beitrag

Dieses Foto ist vor einigen Jahren beim WGT in Leipzig entstanden und hier ist ganz klar zu erkennen, dass die Dame, die das Foto später nie zu Gesicht bekommen hat, in die Aufnahme einwilligt.

Sollte dich die Aufnahme also auch nicht in irgendeiner kompromittierenden Situation zeigen, dürfte sie sogar veröffentlicht werden.

Als Urheber einer Aufnahme hast du nun aber auch das alleinige Recht auf Veränderungen inhaltlicher oder gestalterischer Art. Dieses Recht kannst du auch abtreten. So beschäftigen Foto-Agenturen auch schon mal externe professionelle Bildbearbeiter.

Auch kannst du als Urheber Verwertungsrechte in Form von Lizenzen vergeben und auch bei Verstößen widerrufen.

Grundsätzlich solltest du aber als Urheber eines Fotos auch immer im Besitz der Originaldatei sein!

Soweit erstmal die Fakten.

Solltet ihr euch nun wegen der Aufnahme nicht gütlich einigen können, wirst du wohl um eine Zivilklage nicht herumkommen, bei der dann individuell entschieden werden muss, welche Interessen höher zu bewerten sind.

Da aber hast du nach meinem Verständnis die besseren Karten, da du ja Urheber und bildwichtiger Teil der Aufnahme zugleich bist. 💁🏻‍♂️

Woher ich das weiß:Hobby – 15 Jahre Fotografie Erfahrung
 - (Recht, Kamera, Foto)
miezepussi  12.03.2024, 12:55

Der Fragesteller hat fotografiert , mit der Kamera eines anderen

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VanilleHonig  12.03.2024, 13:16
@miezepussi

Aber wem die Kamera gehört, spielt doch dabei keine Rolle.

Ich kann mir ja auch im Internet eine Kamera leihen und damit fotografieren. 💁🏻‍♂️

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miezepussi  12.03.2024, 17:22
@VanilleHonig

ja.... das Foto wurde vom Fragesteller mit einer fremden Kamera gemacht. Wer hat das Urheberrecht am Foto? Der Fragesteller oder der Kameraeigentümer?

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VanilleHonig  13.03.2024, 05:13
@miezepussi

Der Fotograf ist Urheber, nicht der Besitzer einer Kamera! 💁🏻‍♂️

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Du bist der Urheber der Bilder.

Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden. Die Bilder gehören ihm nicht!

Er hat nur die Rechte am eigenem Bild. Das bedeutet er kann entscheiden welche Bilder du nicht verwenden darfst.

Aber er selbst hat keinerlei Anspruch auf die Nutzung der Bilder.

Wenn du ihm die Bilder gibst, hast du ihm die Nutzungsrechte gewährt.

Das bedeutet aber nicht, das ihm die Bilder gehören oder er damit machen darf was er will.

Er darf sie nicht verkaufen und auch nicht ohne deine Erlaubnis veröffentlichen. Denn das ware wie in diesem Fall eine Urheberrechtsverletzung. Eine schwere Straftat nach Eu/Deutschen Recht, das mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden kann.

Dein Freund ist gesetzlich verpflichtet das Bild zu entfernen wenn du es verlangst.

Es ist dein Bild. Du hast das Urheberrecht. Das Urheberrecht hast du immer. Das kannst du weder weggeben, noch kannst du es verlieren. Du wirst immer das Urheberrecht an den Bildern haben.

Wenn du mit auf dem Bild bist, hast du ebenfalls das Recht am eigenem Bild. Er darf es ohne deine Erlaubnis nicht veröffentlichen

Beste Grüße

Meines Wissens bist du der Urheber. Du hast das Foto gemacht, also gehört es dir. Jetzt ist aber der Punkt: recht haben und recht bekommen sind unterschiedliche Dinge im Leben. Wenn er sich weigert, dann würde ich mich in erster Linie fragen, ob es wirklich "ein Freund" ist.