Welpe von Bekannten gestohlen, rechtl. Lage?

9 Antworten

Hast du eine Rechnung ? Dann könntest du behaupten er war nur in Langzeitpflege bei ihnen !

oder du drohst erstmal mit 2 Anzeigen eine Gegen sie wegen Diebstahl und eine Selbstanzeige wegen Steuerbetrug ,mal sehen wie sie reagieren . . . auf keinen fall warten immer mit druck am Ball bleiben sonst hast du gleich verloren in Zweifel melde dich noch mal. (Ich würde sie mit einen Knüppel (in Zweifel mit einen Kumpel dazu besuchen...) Grüß Ronndo

Mensch8 
Fragesteller
 04.11.2016, 19:35

Haben wir alles schon versucht, Druck funktioniert nicht und die bekannten sind sofort umgezogen, jedoch immer noch in der Nähe nur ich kenne die genaue Adresse nicht.

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Grundsätzlich wird beim Welpenkauf ein Vertrag aufgesetzt, der Dich rechtlich als Besitzer ausweist. Hier sind die Daten des Züchters, des Hundes und auch von Dir vermerkt - mit Datum und Unterschrift versehen, kannst du damit jederzeit zur Polizei gehen und deine Rechtsansprüche geltend machen. Diese Verträge existieren immer in zweifacher Ausführung (einmal für den Züchter, einmal für den neuen Besitzer) - notfalls kannst du Dir die Kopie des Vertrages also vom Züchter besorgen. Zudem meldet man sein Tier mit der Chipnummer ja auch auf eine der internationalen Tierkennzeichnungsdatenbanken (z.B. Animaldata) an - auch hier vermerkt man sich als Besitzer. Es gibt somit viele verschiedene Möglichkeiten, dich als Eigentümer des Tieres auszuweisen. Alleinig die Tatsache, dass der Hund auf die Adresse deiner Bekannten (und nicht auf deine eigenen) gemeldet ist, macht sie NICHT zugleich auch zu den Besitzern des Tieres. 

...allerdings wird es schwierig werden zu rechtfertigen, warum du den Vorfall erst jetzt, ein halbes Jahr später meldest! 

Es gibt derzeit ein aktuelles Gerichtsurteil in einer ähnlichen Situation: Ein Hundewelpe, der von Touristen am Straßenrand gefunden und mitgenommen wurde, musste jetzt nach einem jahrelangem Rechtsstreit den eigentlichen Besitzern zurückgegeben werden:

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/08/dackel-bonny-brandenburg-uebergabe-flughafen-muenchen.html

Du hast den Hund erworben - er zählt somit zu deinem "Eigentum". Das Tier zu entwenden ist mit Diebstahl gleichzusetzen - deshalb sollte die Anzeige bei der Polizei die einzig logische Konsequenz auf das sonderbare Verhalten deiner "Bekannten" sein, die sich offenbar auf deine Kosten ein neues Haustier ergaunert haben. 

Einen anderen Rat kann ich Dir leider nicht geben! ALLES GUTE!!!

Ich fasse mal zusammen, wie die Behörden das sehen dürften:

  • Da kommt jemand, der behauptet, ihm sei der Hund weggenommen worden.
  • Das ist auch noch vor fast einem halben Jahr geschehen, ohne dass du irgendwas unternommen hast.
  • Dieser Hund ist genau bei den Leuten registriert, die ihn jetzt haben.
  • Du kannst eigene Ansprüche nicht einmal im Ansatz belegen.

Stelle dir mal vor, ein Fremder würde dir diese Geschichte erzählen. Wie würdest du reagieren?

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Machen wir ein Beispiel: Angenommen, ich komme zu dir und erzähle dir folgende Geschichte:

https://youtube.com/watch?v=HhlliU3T_HA

  • Das ist MEIN Auto! Ischwör! Ehlisch, Alder!
  • Ich habe dieses Auto gekauft.
  • Ich war damit auch schon ein paar Mal in der Werkstatt zum Felgen putzen und Aschenbecher ausleeren. Der Typ in der Werkstatt hat mir geraten, das Auto auf meine Bekannten zuzulassen. 
  • Und weil die Versicherung bei mir so teuer war, habe ich es auf Bekannte zugelassen.
  • Irgendwann habe ich es mal den Bekannten geliehen, die leider damit nie wieder zurückgekommen sind.
  • Dummerweise haben die alle Papiere bei sich zu Hause.
  • Tja, und eigentlich zahlen sie auch Steuern und Versicherung.

Was kann ich machen, um das Auto zurückzubekommen?

Unsinkable2  04.11.2016, 20:49

Vorschlag zur Güte:

Warum bittest du deine Bekannten nicht einfach, dir den Kaufbetrag zu erstatten und besorgst dir - immerhin ist mittlerweile ja wohl ein halbes Jahr vergangen - einen neuen Hund?

Dann seid ihr alle im Reinen, könnt euch wieder in die Augen sehen und das Ding ist gütlich erledigt...

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Mensch8 
Fragesteller
 04.11.2016, 21:47
@Unsinkable2

Ich habe alles mögliche unternommen außer zur Polizei zu gehen. Ich habe sehr oft versucht mit den Bekannten zu sprechen. Das Beispiel klingt zwar sehr glaubhaft aber ich habe Bilder und Videos mit dem Welpen und mir von klein auf wo sie noch 2 Monate alt war bis zu dem Zeitpunkt wo sie gestohlen wurde. Ich kann beweisen dass sie eigentlich mir gehört und wie du selber sagst habe ich erstmal versucht ein Kompromiss zu finden und es erwachsen zu klären und nicht direkt gerichtlich. 

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Unsinkable2  04.11.2016, 21:55
@Mensch8

ich habe Bilder und Videos mit dem Welpen und mir von klein auf wo sie noch 2 Monate alt war

Ja. Und? ... Ich habe unzählige Bilder von mir mit Hunden von Bekannten, Freunden, Leuten, denen ich geholfen habe, und ... und ... und ...

Das ist eine nette Erinnerung für dich. Doch als "Beweis" ist es untauglich.

Ich kann beweisen dass sie eigentlich mir gehört

Wenn du den Kaufvertrag vorlegen kannst, und wenn auf diesem Kaufvertrag DEIN NAME steht, DANN hast du einen ersten Beweis. Alles andere, was du bisher als "Beweis" genannt hast, ist sicherlich vieles, doch kein Beweis...

Und da du dich jetzt runde 6 Monate lang nicht mehr um den Hund gekümmert hast, können die anderen auch noch behaupten, dass sie ihn damals von dir gekauft haben. Sie haben zwar keinen schriftlichen Vertrag, aber auch das mündliche Geschäft ist ein gültiges Geschäft.

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Nein, ich meine es Ernst: Vergiss den Hund! Bitte deine Bekannten, dir den Kaufbetrag zu erstatten und suche dir einen neuen Hund. 

Und dann vermeide die Fehler, die du gemacht hast...

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shark1940  05.11.2016, 12:13

Geniale Antwort :-))))

Auch Bilder und Videos belegen nicht,dass es Dein Hund ist. Meine Hündin ist gerade bei meiner Freundin wegen Läufigkeit (habe auch einen Rüden). Wir laufen auch oft zusammen, wenn sie nicht bei ihr ist Wir waren auch schon zusammen auf Treffen, Urlaub etc. - sie könnte in der Zeit jede Menge Videos und Bilder machen - und was sagt das aus? Nichts.

Wenn Du meinst Du hättest Beweise wie zb Kaufvertrag - dann gehe zum Anwalt und kläre, ob das ausreicht. Der wird Dir sagen, ob es eine Chance gibt und wenn ja, ob Du eine Anzeige machen mußt oder nicht.

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Der Welpe kann rechtlich nicht deinen Bekannten gehören wenn du ihnen das nicht ausführlich gesagt hast und ihnen einen Vertrag gemacht hast! Du solltest sofort die Polizei einschalten und dir deinen Welpen wiederholen! Sofort! Als du deinen Welpen bekommen hast müsstest du eigentlich ein kleines Büchlein über deinen Hund bekommen haben wo alles über ihn drinne steht, (ich hoffe du hast ihn mal impfen lassen, denn dann müsste das in einem kleinen Büchlein drinne stehen) das musst du dann alles der Polizei vorzeigen, auch wichtig zu wissen ist ob der Hund von einem Tierheim ist und ob er gechipt wurde, bitte wende dich sofort an die Polizei und hol dir deinen Hund wieder! Gib der Polizei alle Fakten den du ihnen geben kannst und dann geh vors Gericht wenn deine Bekannten das nicht einsehen wollen

Mensch8 
Fragesteller
 04.11.2016, 19:26

Mein welpe ist geimpft, gechipt und hat auch einen Pass. Ich war öfters bei der Tierärztin, sie kennt mich und hat mir das mit der Anmeldung auf bekannte auch empfohlen. Nur leider ist der Pass bei den bekannten...

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KennaMcCormick  04.11.2016, 19:29
@Mensch8

auf zum Gericht und ruf die Tierärztin als Zeugin auf, sie muss die Wahrheit sagen sonst macht sie sich strafrechtlich, sie weiß ja das du der ursprüngliche Eigentümer bist!

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Mensch8 
Fragesteller
 04.11.2016, 19:34
@KennaMcCormick

Wie lange würde das dauern? Müsste ich mir einen Anwalt holen?

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KennaMcCormick  04.11.2016, 20:02
@Mensch8

Kommt drauf an ob die Tierärztin freiwillig für dich einspringt, wenn nicht, musst du dir auf jeden Fall einen Anwalt holen, und wenn du das jetzt sofort machen würdest schätze ich mal bis du deinen Hund wiederhast 1 - 2 Wochen, auf jeden Fall so bald wie möglich die Tierärztin kontaktieren und ihr alles sagen was du über die Hundediebe weißt

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Hi,

Sorry, aber wenn deine Bekannten alles auf sich haben übertragen lassen, was willst du dagegen machen. Hast du einen Kaufvertrag Impfausweis oder ein anderes Dokument, dass dich als Eigentümer ausweist ? 

Das so ein Hund gewisse Auflagen bekommt, war dir klar, z,B. höhere Hundesteuer usw. wenn du das Gesetz umgehen wolltest hast du dir ein klassisches Eigentor geschossen. Also wenn du nichts hast, was beweist das du der Eigentümer bist, ja dann Pech gehabt.

Lehrgeld muss eben sein.

Tscüss uwe4830

Mensch8 
Fragesteller
 04.11.2016, 19:26

Ich habe einen Kaufvertrag und Impfpass, die sind aber leider bei den Bekannten. 

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Saturnknight  05.11.2016, 00:54
@Mensch8

warum liegen diese ganzen Unterlagen bei den anderen?

Wenn auf dem Kaufvertrag dein Name drauf steht ist das zwar gut, aber wenn du den Vertrag nicht hast ... so ein Stück Papier kann man schnell mal verlegen - oder aus Versehen anzünden oder in den Schredder stecken ...

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verreisterNutzer  05.11.2016, 10:55
@Mensch8

ja und nun , wenn die aber sagen haben wir nicht, Aussage gegen Aussage. Wenn du eine Rechtschutzversicherung haben solltest, lasse dich von einem Anwalt beraten. Ansonsten muss man wissen, wann man verloren hat.

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