Welches Gesetz gilt auf dem Bodensee?
Da gibt‘s ja keine klare Grenze, und der ganze See gehört Deutschland, Österreich und Schweiz zugleich.
Wessen Gesetz gilt da also?
7 Antworten
Wenn es keine klare Grenze gibt, kann man auch kein Gesetz eines jeweiligen Landes anwenden.
Zuerst einmal der kleinen Hinweis, dass ein kleiner Teil des Bodensees doch an anerkannten Grenzverlauf gibt.
Ansonsten hast du in der Tat recht, es könnte problematisch werden. Man kann sich mithilfe von irgendwelchen wilden Konstrukten wie internationales Seerecht (was nicht zwingend auf Ozeane beschränkt ist) aushelfen.
Da alle drei Staaten aber zum Schengen-Raum gehören, sehe ich jetzt nicht das große Problem bezüglich Grenzkontrollen. Bei Straftaten ist es natürlich anders, auf der anderen Seite kann man nicht ganz genau sagen wo diese nun auf dem Bodensee stattfand und so gehe ich davon aus, dass das Land zuständig ist, was zuerst von dem Vorfall etwas erfahren hat.
Das ist nicht eindeutig definiert. Klar ist, dass auf dem Überlinger See komplett Deutsches Recht gilt, da die Ufer rundherum Deutsches Staatsgebiet sind. Auch für den Obersee ist eindeutig geregelt, dass die Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz in der Mitte des Sees verläuft. Problematisch ist der Untersee. Die Schweiz hat in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts einmal Grenzen gezogen, die zunächst der Großherzog von Baden, später, als man merkte, dass der gar nicht mehr zuständig war, auch das Deutsche Reich akzeptiert haben. Österreich geht nach wie vor von einem Kondominium aus. Danach handelt es sich ab einer Strandentfernung von 300 Metern um Internationales Gewässer. Aus diesem Grund ist aus Österreichischer Sicht das Land Vorarlberg - und damit das gesamte Staatsgebiet - größer, als etwa aus Schweizer Sicht. In der Praxis wirkt sich das nicht aus. Der Bundesfinanzhof etwa hatte einmal die Frage zu klären, ob die Deutsche Bahn als Bodensee- Schiffsbetreiber außerhalb der 300 m - Zone zollfrei Waren verkaufen darf oder nicht und hat die Frage offen gelassen, weil das aus anderen Gründen nicht zulässig sein soll.
Je nachdem, wo auf dem See man sich befindet, das deutsche, österreichische oder schweizerische Recht. Eigentlich logisch, oder.
Rede ich serbokroatisch oder sind deine Fähigkeiten beschränkt?
Noch mal ganz langsam speziell für dich. Es gibt keine Völkerrechtlich anerkannte Grenze am Bodensee. Alle drei Staaten haben andere Ansichten bezüglich den Verlauf der Grenze.
Ein Tipp von mir. Lese Wikipedia den Artikel durch und antworte in Zukunft dann erst.
Es gilt die Bodeseeverordung und die Bodenseeschiffartsordnung auf dem deutschen Teil des Sees, auf den Teilen Österreichs und der Scheiz gelten deren Gesetzliche Vorschriften.
Es wird als Selbstverständlich angesehen, dass jemand, der sich auf den See raus traut, in der Lage ist, zu erkennen, wo exakt er sich gerade befindet, wessen Gesetz dort gilt und was genau es beinhaltet.
siehe Grenzen
bis zur Grenze das jeweilige Gesetz des Staates
und auf dem ganzen Tümpel die
Verordnung Über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung - BSO)
Deine Logik endet da, wo es keine klare Grenze gibt, wie es Fragesteller genannt hat.