Dürfen Zollbeamte auch die Haftbefehl vollstrecken?

3 Antworten

Selbstverständlich.

Jeder , der davon weiss und dich erkennt, darf das. Egal ob Zollbeamter oder Mitreisende.

Natürlich dürfen die das - bzw müssen das sogar.

Sie dürfen die Person festhalten und die Bundespolizei informieren, diese kümmert sich dann um den Rest.