Welche Sachen würdet ihr im Grundgesetz ändern wollen?

7 Antworten

Artikel 12a würde ich mit Artikel 3 in Einklang bringen wollen.

Artikel 146 ist mir noch so ein Dorn im Auge. Entweder führen wir eine gesamtdeutsche Verfassung ein, oder wir streichen diesen Artikel.


guitschee 
Fragesteller
 23.05.2024, 16:57

146 - Ist der nicht schon längst aufgehoben?

0
ChrisCR  23.05.2024, 16:58
@guitschee

Der wurde meines Wissens nach bisher einfach ignoriert.

0
Ranzino  23.05.2024, 16:59
@guitschee

kann man nicht aufheben; nicht mal mit 100% Quote in Bundestag und Bundesrat.
das deutsche Volk hat gemäß Artikel nun mal das Recht, das GG durch eigenen Beschluss abzulösen, also ohne Volksverteter.

0
DerRoll  23.05.2024, 16:59

Aritkel 12a steht mit Artikel 3 in Einklang. Dazu gibt es genug Urteile des Bundesverfassungsgerichtes. "Gleiche Rechte" heißt nämlich nicht "Gleiche Pflichten", zumindest nicht in unserer Verfassung.

Wo ist das Problem mit Artikel 146? Das Deutsche Volk darf sich jederzeit auf verfassungskonformem Weg eine neue Verfassung geben, und es ist gut dass das Grundgesetz daran erinnert. Nebenbei steht in Artikel 146 NICHT die Methode beschrieben wie eine solche Verfassung zu erlassen ist. Insbesondere ist es falsch dass es dazu einer Volksabstimmung bedarf.

1
Ranzino  23.05.2024, 17:03
@DerRoll

da hat das Bundesverfassungsgericht arg am Kleber geschnüffelt :p

was hast gegen die Bedingung, dass die neue Verfassung "in freier Entscheidung beschlossen worden ist" ? wenn du eine effiziente Form der Entscheidung kennst, dann los und lass es uns wissen.

0
ChrisCR  23.05.2024, 17:04
@DerRoll

Dass Artikel 3 mit Artikel 12a im Einklang steht, scheint mir ein mentaler Spagat zu sein:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

und

Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

- - - - -

Wenn wir eine neue Verfassung annehmen sollten, dann müssen wir auch darüber als Volk abstimmen. Nicht nur unsere Vertreter. So sensible Themen müssen meiner Ansicht nach per Volksabstimmung geschehen.

0
DerRoll  23.05.2024, 17:05
@Ranzino

Ich habe nichts gegen die Bedingung, du sagst dass der Artikel ein Problem wäre. Die Bedingung läßt aber den Weg dieser freien Entscheidung weiterhin offen. Es kann auch eine verfassungsgebende Versammlung sein oder auch eine Entscheidung des Bundestages gemeinsam mit dem Bundesrat, wie es nun mal in einer repräsentativen Demokratie vorkommt.

2
DerRoll  23.05.2024, 17:13
@ChrisCR

Deine Ansicht interessiert aber an dieser Stelle nur wenig.

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland#Geltungsdauer

Die Textpassagen dieses Grundgesetz-Artikels werden gelegentlich dahingehend interpretiert, nur eine direkt – also plebiszitär – beschlossene Verfassung erfülle das staatsrechtliche Programm des Grundgesetzes und der provisorische Zustand sei weiterhin gegeben. Mehrheitlich wird in der Staats- und Rechtswissenschaft darin jedoch kein demokratisches Defizit gesehen, denn das Prinzip der repräsentativen Demokratie, das hier letztlich zur Anwendung kommt, sei qualitativ und demokratietheoretisch nicht mangelhaft, sondern eine graduelle und systematische Grundentscheidung. Auch habe das Grundgesetz in seiner alten Fassung von einer freien Entscheidung des Volkes gesprochen – als Kontrast zur politischen Unfreiheit der Deutschen in der DDR –, nie jedoch von einer direkten Entscheidung. Daher seien besondere plebiszitäre Anforderungen hieraus nicht herleitbar. Das deutsche Volk habe durch den verfassungsändernden Gesetzgeber der Jahre 1990–1994 stets frei und kontinuierlich gesprochen; es „hat im Grundgesetz eine gültige, würdige und respektierte Verfassung gefunden, unter der es ein freies, freiheitliches, demokratisches Leben in einem sozialen und föderativen Rechtsstaat führen kann“.[57] Vielmehr schließe der belassene Artikel 146 eine Verfassungsreform mit Aufhebung des Grundgesetzes zwar nicht aus, er verlange sie aber auch nicht.

Auf die Schnelle habe ich zum scheinbaren Widerspruch zwischen Art. 12a und 3 nur Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes gefunden, aber ich gehe davon aus dass das Bundesverfassungsgericht ähnlich geurtelit hat, denn sonst hätten wir das ja schon lange nicht mehr.

https://www.bverwg.de/de/260606B6B9.06.0

Hier findest du auch viele Verweise auf ältere Urteile, auch im Zusammenhang mit Artikel 3 (der vorliegende Beschluß geht um das Diskriminierungsverbot auf Europäischer Ebene, da Artikel 3 zu diesem Zeitpunkt ja längst ausgelutscht war).

1
Ranzino  23.05.2024, 17:24
@DerRoll

"Es kann auch eine verfassungsgebende Versammlung sein oder auch eine Entscheidung des Bundestages gemeinsam mit dem Bundesrat, wie es nun mal in einer repräsentativen Demokratie vorkommt."

nein, das muss vom Volk selber erledigt werden, sagt der Artikel. ich sehe auch nicht, dass das Volk dieses tolle Recht abgeben würde; schon gar nicht an Bundestag und Bundesrat.
unsere repräsentative Demokratie ist schon fragwürdig genug.

0
ChrisCR  23.05.2024, 17:29
@DerRoll

Natürlich weiß ich was eine repräsentative Demokratie ist. Bestimmte Entscheidungen werden jedoch vom Volk direkt getroffen. Ob man der EU Beitritt oder aus ihr Austritt. Staatsgebiete anzunehmen oder abzutreten. Und über die Verfassung abzustimmen. Eine repräsentative Demokratie zu haben heißt nicht, dass das Volk nicht über besonders schwerwiegende Fragen nicht auch abstimmen sollte.

----------

Zu dem Punkt mit Artikel 3 und 12a habe ich mich selber schon intensiv beschäftigt. Die Artikel dürfen im Wiederspruch stehen, da es in der Rechtssprechung den Grundansatz "Lex specialis derogat legi generali" gibt. Ich habe keine Lust zu erklären, was das heißt. Aber ganz allgemein erlaubt dieser Grundsatz Wiedersprüche, wie Artikel 3 und Artikel 12a. Ich habe in meiner Antwort zu der Frage gesagt, dass ich den Wiederspruch abschaffen würde, wenn ich könnte - nicht das dieser Wiederspruch rechtswidrig sei.

0
DerRoll  23.05.2024, 17:32
@Ranzino
nein, das muss vom Volk selber erledigt werden, sagt der Artikel.

Das sagt er eben nicht. Genau dies habe ich ja im Wikipedia Artikel hervor gehoben, der auch entsprechende Verlinkung zur Fachliteratur bietet.

1
DerRoll  23.05.2024, 17:34
@ChrisCR
Bestimmte Entscheidungen werden jedoch vom Volk direkt getroffen.

Ä'h nein. Das ist eben nicht zwingend so. Volksabstimmungen auf Bundesebene sind überhaupt nicht vorgesehen und rechtlich demzufolge nicht bindend. Ich sehe darin auch gar keine Vorteile. Übrigens sind auch wesentliche Verfassungen wie z.B. die der Vereinigten Staaten nicht per Volksabstimmung zustande gekommen.

Zum anderen Thema gebe ich mich dann dafür geschlagen, der Hinweis das Artikel einander widersprechen dürfen ist wichtig.

2
ChrisCR  23.05.2024, 17:44
@DerRoll

Nun gut.

In dem Fall von Neugliederung des Bundesgebietes müssen nur in den betroffenen Bundesländern ein Volksentscheid abgehalten werden. (Art 29 GG)

Wie es bei einem EU Austritt wäre, könnte eventuell durch EU Gesetze geregelt sein, da kenne ich mich aber nicht aus.

Bei den anderen Themen ist eine Volksabstimmung möglich, aber nicht zwingend. In so einem wichtigen Thema wie einer neuen Verfassung, würde ich mir aber eine wünschen.

Du hast Recht, dass sie nicht zwingend ist.

1

Ich finde Art. 12a aufgrund seines einseitigen Bezugs auf ein einzelnes Geschlecht hoffnungslos aus der Zeit gefallen.

Ich sehe keinen rationalen Grund, weshalb die Wehrpflicht nur für Menschen eines Geschlechts gelten sollte und für andere nicht.

Ohne polemisch werden zu wollen: Wäre dort ein anderes Geschlecht benannt, das als einziges zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden kann, würden alle fordern dass das endlich der gleichberechtigten Realität im 21. Jahrhundert angepasst wird. Da wird in meinen Augen mit zweierlei Maß gemessen.

Bei der Gelegenheit, wenn das geändert würde, würde ich das "oder im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband" deutlich weiter fassen, z.B. das zivile Sanitäts- und Heilwesen, das Sozialwesen und gemeinnützige Naturschutzverbände einschließen.

Es sollte das "Recht auf Leben ohne Digitalzwang" ins Grundgesetz schaffen, da läuft ja grade eine Petition.

https://digitalcourage.de/pressemitteilungen/2024/petition-startet-digitalcourage-fordert-recht-auf-leben-ohne-digitalzwang-ins-grundgesetz

Ich hoffe, dass die Petition Erfolg hat, weil es ist eine Krankheit, dass man für alles im Leben sich ne App downloaden soll oder das Smartphone braucht.


guitschee 
Fragesteller
 25.05.2024, 18:08

Jep, schon schlimm... vor allem, wenn dann Leute freiwillig apps wie gf benutzen...

0
Windoofs10  25.05.2024, 18:42
@guitschee

Du bist ja Teil dieser Leute.

Was die App betrifft: Ich nutz aus gutem Grund nur die Webversion.

Aber da ist schon was dran.

Aber was die Leute freiwillig machen ist eine Sache, wozu man gesellschaftlich gezwungen wird, ist eine andere. ;)

PS: Hatte dir ne Nachricht geschrieben. weiß nicht, ob du diese gesehen hast.

0

Es sollte gar nichts geändert werden, insbesondere nichts, was die Meinungsfreiheit in irgend einer Weise beschneiden kann. In der Hinsicht sehe ich die Initiativen von Frau Faeser als gefährliche, verfassungswidrige, antidemokratische Zersetzungsversuche.


ChrisCR  23.05.2024, 16:57

Es gibt im Grundgesetz aber auch Artikel zum Wahlrecht, zu den Kompetenzen vom Bund/den Bundesländern, zur Schuldenbremse und vieles mehr.

Da könnte man schon Änderungswünsche haben. Zum Beispiel ein einheitlicheres Schulsystem.

1

Gar nichts.

Durch ständigen Aktionismus wird es nicht besser, sondern schlechter.