Welche Leistungen stehen uns zu?
Ich bin eine alleinerziehende Mama von 4 Kindern. Erhalte demnächst Erwerbsminderungsrente, meine ältestes Kind auch, mein Zweitältester ist in Ausbildung, die beiden jüngeren sind in der Schule.
Die Kinder haben alle eine geistige Einschränkung, dadurch besteht bei uns der Leistungsbezug vom Bürgergeld.
Meine Frage wäre, wenn die Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, bleibe wir dann beim Jobcenter oder muss ich beim Sozialamt dann Leistungen beantragen?
Ich erhalte auf nachfrage nur unterschiedliche Aussagen leider, da meine jüngeren 15 und 9 Jahre nicht aus dem Leistungsbezug fallen würden.
Vielleicht hat ja jemand damit schon Erfahrung und kann mir Ratschläge geben.
LG
7 Antworten
Hallo an dich, du hast schon einige Antworten erhalten, vielleicht kann dir dieser Tipp ergänzend bei der Einordnung weiterhelfen:
Eine sehr ausführliche Erklärung zur Erwerbsminderungsrente findet sich auf Betanet, dort sind auch Praxistipps verfasst. Bspw. findet sich ein Tipp dort zur Verweisberatung, bei der Deutschen Rentenversicherung.
Erwerbsminderungsrente - Erwerbsunfähigkeit - betanet
Kennst du die EUTB?
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) | www.teilhabeberatung.de
Auf dieser Seite kannst du nach einer Fachstelle suchen, die dir ggfs. Auskunft geben und weiterhelfen kann. Es gibt eine Beratungskarte, du kannst wohnortnah recherchieren.
Wenn du dich zu Unterstützung und Hilfestellungen nochmals umsehen magst, empfehle ich dir das familienportal(de . Dort gibt es u. a. den Reiter ' Meine Lebenslage', der zu unterschiedlichen Situationen erste Auskunft aufzeigt.
Dir liebe Grüße, Sabine
wer gibt dir da unterschiedliche Auskünfte? Hast du beim Jobcenter oder Sozialamt nachgefragt? Das sollten die Mitarbeiter dort eigentlich wissen, da das ganz klar geregelt ist:
die Personen mit einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung können Grundsicherung nach dem SGB XII vom Sozialamt erhalten, wenn die Rente nicht ausreicht.
Das 15 Jahre alte Kind hat einen eigenen Anspruch auf Bürgergeld nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 SGB II. Das 9 Jahre alte Kind bleibt auch beim Jobcenter nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II.
Verlange dort einen Vorgesetzten. Die Leute in der Eingangszone / Telefonzentrale geben leider oft falsche Auskünfte und wimmeln die Anrufer ans andere Amt ab.
Vereinfacht gesagt erhalten in dieser Zusammensetzung die Personen mit dauerhafter voller Erwerbsminderung Grundsicherung vom Sozialamt, alle anderen Bürgergeld vom Jobcenter.
Erwerbsminderungsrente geht glaube ich über das Sozialamt, wenn sie unbefristet ist.
Solange noch die Chance besteht, dass ihr wieder auf den ersten Arbeitsmarkt könnt und regelmäßig zum Amtsarzt gehen müsst, um diese Rente verlängert zu bekommen, läuft das meines Wissens nach übers Arbeitsamt.
Ja und das Sozialamt stockt Grundsicherung auf, da du nicht mehr in der Lage bist zu arbeiten. Könntest du noch einer kleinen Tätigkeit nachgehen, wäre es Bürgergeld.
Ist aber seltsam, denn bei mir ist es jetzt so. Ich bin vom ersten Arbeitsmarkt runter und bin nun beim Sozialamt, weil meine Erkrankung mich so sehr beeinträchtigt, dass ich für das Jobcenter nicht mehr interessant bin. Würde mich wundern, wenn ich ein Sonderfall wäre.
Abgesehen davon steht in deinem Link quasi die Bestätigung.
Nur wer arbeitsfähig ist, bekommt Bürgergeld, oder wer mit einer arbeitsfähigen Person eine Bedarfsgemeinschaft gründet.
Wenn du also nicht mehr arbeitsfähig bist, dann scheinst du also ganz logischerweise auch nicht mehr bürgergeldberechtigt zu sein.
Dann müsstest du dein Geld vom Sozialamt beziehen. Bin mir nicht 100% sicher, aber ich glaube bei mir ist das so gelaufen. Früher war es noch ALG2 und ab dem Moment, an dem ich nicht mehr zum Amtsarzt musste, weil man die Hoffnung aufgab, dass sich was an meiner Krankheit bessert, war ich nicht mehr bei ALG2, da ich nicht mehr auf den 1. Arbeitsmarkt gehörte. Somit war das Jobcenter auch nicht mehr für mich zuständig. Aber es könnte sein, dass das vielelicht auch regional geregelt wird. Such dir einfach mal die Telefonnummer deines Amts raus und frag da nach, ob die das auch so handhaben.
Ja ich habe beim Sozialamt nachgefragt, die haben mich zum Jobcenter geschickt, das Jobcenter zum Sozialamt.