wer gibt dir da unterschiedliche Auskünfte? Hast du beim Jobcenter oder Sozialamt nachgefragt? Das sollten die Mitarbeiter dort eigentlich wissen, da das ganz klar geregelt ist:

die Personen mit einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung können Grundsicherung nach dem SGB XII vom Sozialamt erhalten, wenn die Rente nicht ausreicht.

Das 15 Jahre alte Kind hat einen eigenen Anspruch auf Bürgergeld nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 SGB II. Das 9 Jahre alte Kind bleibt auch beim Jobcenter nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II.

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aktuell ist alles gut, aber bei einem früheren Arbeitgeber war man immer freundlich zu mir und hintenrum hat man vom ersten Tag geredet, dass ich nicht so gut bin, wie meine Vorgängerin, jeder kleine Fehler wurde hintenrum aufgebauscht und alles zwar hintenrum, aber so, dass ich es hören musste. Und die Vorgesetzten haben mitgemacht.

Ich konnte nichts recht machen, mal habe ich zu lange Pause gemacht, dann zu kurz, war zu oft auf Toilette, hab zum Geburtstag was vom Bäcker mitgebracht und nichts selbstgebackenes und dann hat man mir noch unterstellt, dass ich einen Bleistift einer Kollegin geklaut hätte.

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