verwerflich ist das sicher nicht
Ich selbst würde glaub ich nicht mit einem Kumpel, mit dem ich früher eine Beziehung hatte, in einem Bett schlafen wollen. Aber wenn das für die beiden passt, ist doch alles ok.
verwerflich ist das sicher nicht
Ich selbst würde glaub ich nicht mit einem Kumpel, mit dem ich früher eine Beziehung hatte, in einem Bett schlafen wollen. Aber wenn das für die beiden passt, ist doch alles ok.
warum willst du die Antworten denn nicht verstehen?
200 g ist eine Portion, keine Kinderportion, sondern eine normale Portion. Man geht einfach davon aus, dass man das KaPü nur als Beilage isst.
Warum vergleichst du die Kohlenhydrate von KaPü und Brot, das ist doch in dem Zusammenhang gar nicht aussagekräftig. Von 15g Zucker werde ich auch nicht satt, von 200 g KaPü schon.
ich wüsste nicht, was es die Arbeitskollegen angeht, mit wem jemand zusammen ist.
Warum ist es für die Kollegen ein Problem, dass deine Schwester mit dem Sohn einer Firmenchefin zusammen ist?
ich hatte früher keine Angst, hab die mit der Hand gefangen und rausgesetzt oder auch mal auf der Hand rumkrabbeln lassen.
Dann hab ich angefangen, mit anderen ,die Angst haben, rumzualbern "ihhhh, Spinne" und plötzlich hatte ich dann auch Angst :(
ich trinke gar kein Bier
Alle ehemaligen Kanzler bringen samstags knusprige Semmeln mit Sahne mit
Bürgergeld / Sozialhilfe beim Jobcenter / Sozialamt beantragen
wenn du einen Pflegegrad hast, müsstest du Pflegegeld von der Pflegekasse bekommen (außer zu dir kommt ein Pflegedienst und die Pflegeleistung der Kasse geht dafür drauf)
wer gibt dir da unterschiedliche Auskünfte? Hast du beim Jobcenter oder Sozialamt nachgefragt? Das sollten die Mitarbeiter dort eigentlich wissen, da das ganz klar geregelt ist:
die Personen mit einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung können Grundsicherung nach dem SGB XII vom Sozialamt erhalten, wenn die Rente nicht ausreicht.
Das 15 Jahre alte Kind hat einen eigenen Anspruch auf Bürgergeld nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 SGB II. Das 9 Jahre alte Kind bleibt auch beim Jobcenter nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II.
aktuell ist alles gut, aber bei einem früheren Arbeitgeber war man immer freundlich zu mir und hintenrum hat man vom ersten Tag geredet, dass ich nicht so gut bin, wie meine Vorgängerin, jeder kleine Fehler wurde hintenrum aufgebauscht und alles zwar hintenrum, aber so, dass ich es hören musste. Und die Vorgesetzten haben mitgemacht.
Ich konnte nichts recht machen, mal habe ich zu lange Pause gemacht, dann zu kurz, war zu oft auf Toilette, hab zum Geburtstag was vom Bäcker mitgebracht und nichts selbstgebackenes und dann hat man mir noch unterstellt, dass ich einen Bleistift einer Kollegin geklaut hätte.