Wehrpflicht während Ausbildung?
Hallo,
ich habe gehört, dass es jetzt vielleicht eine echte Wehrpflicht geben soll, nach der Neuwahl. Was wäre, wenn man dann schon eine Ausbildung begonnen hat, kann man dann trotzdem eingezogen werden oder nicht?
4 Antworten
ich habe gehört, dass es jetzt vielleicht eine echte Wehrpflicht geben soll, nach der Neuwahl
Keine Ahnung, wo diese stetigen Fake News aufgeschnappt werden.
Bislang ist keine aktive Militärdienstpflicht fix, selbst wenn dies beschlossen werden sollte, wird es dauern, bis diese umgesetzt werden kann.
Jahrzehntelang wurde niemand, der bereits eine Ausbildung oder ein Studium begonnen hatte, zum Wehrdienst eingezogen. Daran wird sich auch nichts ändern, wenn es eine etwaige neue Form einer Militärdienstpflicht gibt.
Einfach mal in den § 12 Wehrpflichtgesetz schauen. Das ist dort sogar geregelt.
Hab zwar keine Erfahrung, denke aber schon.
Sonst könnte das ja jeder machen...
Das war schon immer so und wird auch weiterhin so sein das eine Ausbildung nicht unterbrochen werden wird.
Man wird zurückgestellt bis die Ausbildung beendet ist
Den einen Tag zur Musterung bekommt man problemlos frei
Also muss man, sollte die Wehrpflicht wirklich reaktiviert werden, nach der Ausbildung zur Bundeswehr?
Wäre die Musterung auch erst danach