Was würde in Erbmonarchien passieren, wenn aus Versehen eine falsche Person gekrönt würde?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kann mir kaum vorstellen, dass es für solche Fälle tatsächlich eine gesetzliche Regelung gab.

Zumal man klären müsste, über welche Zeitepoche und Region wir reden. Im europäischen Frühmittelalter war es üblich, dass Reiche beim Tod des Monarchen unter den Erben aufgeteilt wurden. Auf diese Weise sind ja im weitesten Sinne auch die heutigen Staaten Frankreich und Deutschland entstanden. Sie gingen aus dem Westfrankenreich und dem Ostfrankenreich hervor.

Bei einem solchen Erbfolgerecht würde man den zurückgekehrten Thronfolger wohl einfach mit einem Teil des Reiches kompensieren, und die Sache wäre gegessen.

Bei einer "klassischen" Erbmonarchie käme es dann auf weitere Fragen an, denn es existierten verschiedene Gesetze. Manche Monarchien erlaubten die Erbschaft durch Frauen, manche nicht. Manche verlangten, dass der älteste Sohn alles erbt, manche sprachen vom ältesten Familienmitglied, was ein großer Unterschied ist.

Wenn der zurückgekehrte Erbfolger einen legitimen Anspruch hätte, würde es in der Praxis wohl eine gewaltsame Lösung geben. Vielleicht würde der Rückkehrer kurz nach seiner Ankunft "unglücklich zu Tode kommen"?

Insbesondere die englische Geschichte ist voll von Dynastiewechseln, die nicht immer friedlich zu Stande kamen.


guitschee 
Fragesteller
 02.11.2021, 09:20

Deine Einwände sind berechtigt ;-). Da es mir selber um eine unbekannte Epoche eines nicht existierenden Landes geht, bin ich da wirklich frei im gestalten, hoffte nur auf Anregungen aus der Realtiät :-D.

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Indecisive  02.11.2021, 09:41
@guitschee

Du kannst dich auch vom Erbfolgesystem asiatischer Nomaden-/Reitervölker inspirieren lassen. Da brachen nach dem Tod des Anführers regelmäßig jahrelange Bürgerkriege aus.

Geerbt hat dann der, der am Ende noch stehen konnte.😊

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guitschee 
Fragesteller
 02.11.2021, 09:57
@Indecisive

;-), Lach. Mein König versucht nur irgendeine Lösung für seinen kleinen Neffen zu finden, der eigentlich erbtechnisch Erbe gewesen wäre, hätte ihn nicht jeder für ermordet (vom König, was nicht stimmt) gehalten :-D. - und er möchte den Neffen nicht umbringen :-D, findet aber auch, dass ein 6 jähriger keinen guten König abgibt...

Ja, ich denke, es wird da innerpolitische Kämpfe, welcher Form auch immer geben ...

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Destranix  02.11.2021, 12:03
@guitschee

Er könnte den derzeitigen Herrscher rückwirkend zum Verwalter erklären, der das Königreich solange verwaltet, bis der neffe volljährig ist.
Die Krönung, die damals stattfand, könnte er dann uminterpretieren, irgendwie geht das sicherlich, mehr oder weniger, braucht es halt ein paar Wortverdreher und sonstigen Aufwand, um das dem Volk (oder wem auch immer) glaubhaft zu machen.
Das tolle an dieser Lösung wäre, wie viel Konfliktpotential darin steckt, obwohl die Lösung an sich sehr gerecht ist. Man könnte die Umdeutung anzweifeln (zumal das mit der scheinbaren Ermordung auch noch bekannt sien dürfte, was Zweifel säät), die fehlende Erfahrung des Erben ausnutzen, Zwist zwischen regent und Erben schüren (je nach Verhältnis mit anderen möglichen Folgen), ...

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In vielen Erbmonarchien sind mal neue Zweige entstanden, sei es ganz klassisch durch Eroberung des Throns durch Krieg, Mord oder Annexion, durch Abdanken oder Untertauchen des Inhaber oder was auch immer. Das passiert schon öfter bei Monarchien im Laufe der Jahrtausende.

Sind deren Rechte mit der Krönung des anderen dann Geschichte oder sind solche Würden anfechtbar?

Wenn die Monarchie einem Rechtssystem unterliegt, vielleicht. Aber das ist meines Wissens noch nicht passiert.


guitschee 
Fragesteller
 02.11.2021, 07:51
sind mal neue Zweige entstanden

Naja, das ist nicht so wirklich das, was ich meine. Eher, man hat im guten Glauben jemanden gekrönt und stellt dann fest: huch, es hätte ja doch jemanden mit deutlich mehr Ansprüchen gegeben - hat derjenige dann einfach Pech gehabt - oder muss eben wenn dann mit Kriegen oder dem Zwingen einer Abdankung seine Erbansprüche geltend machen - und von wem hinge das ab? Dem derzeitigen Gekrönten dann?

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Der legitime Thronfolger verschwindet und wird für tot gehalten. Der bisherige Throninhaber verstirbt, der Bruder des Thronfolgers wird gekrönt und dann taucht entweder der legitime Thronfolger wieder auf oder ein legitimer Nachkomme von diesem. Sind deren Rechte mit der Krönung des anderen dann Geschichte oder sind solche Würden anfechtbar?

Im Grunde ist das eine rechtlich komplizierte Frage. Denn es kommt darauf an, auf welche Weise "der legitime Thronfolger verschwindet"!

Ich beschränke mich auf zwei Fälle und auf die europäischen Monarchien seit dem 19. Jahrhundert:

1) ein entführter Thronfolger:

  • In diesem Falle würde kein neuer Monarch beim Tode des amtierenden Monarchen gekrönt. Der entführte Thronfolger wäre automatisch Monarch! Auch seine Kinder behielten ihren Rang in der Thronfolge. Da der nicht anwesende Monarch nicht herrschen kann, würde ein Regent oder ein Regentschaftsrat eingesetzt, die so lange amtieren, bis der Monarch die Regentschaft selbst übernehmen kann.

2) ein Thronfolger, der sich eigenmächtig (ins Ausland) absetzt und seiner Pflichten entzieht:

  • In diesem Falle geht der Thronfolger seiner Rechte verlustig! Seine Kinder, sofern vor seinem Verschwinden als legitim anerkannt, verlieren ihre Thronfolgerechte nicht. Ein Thronfolger darf ohne Erlaubnis des Monarchen nicht einfach tun und lassen, was er will, bzw. irgendwohin verschwinden, wohin es ihm beliebt. Noch nicht einmal heiraten darf er ohne Zustimmung des Monarchen bzw. zumeist sogar des Parlaments/der Regierung - auch ein solcher Akt würde ihn sein Thronfolgerecht kosten! Stirbt also der bisherige Monarch, folgt ihm der nächste Thronanwärter auf den Thron. Der ehemalige Thronfolger kann später keine Rechte auf den Thron mehr geltend machen.
Gab es solche Fälle in den europäischen Dynastien mal?

Mir ist ein solcher Fall nicht bekannt. Zumindest in den heute noch existierenden Monarchien gab es das nicht.

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Heute wäre das ziemlich unmöglich, dass man als Thronfolger einfach verschwindet. Wenn so jemand mal "abtaucht" finden sich garantiert irgendwelche Pararazzi, die ihn wieder auftreiben.

Früher wäre es aber denkbar gewesen, auch wenn es nur selten vorkam. Wenn der vermeintlich Verstorbene dann wieder auftaucht, gab es ein Problem, das nicht selten durch Gewalt oder Gift gelöst wurde. Mir fällt als Beispiel Richard Löwenherz ein, der vom Kreuzzug nicht zurückkehrte und von dem sein Volk nicht wusste, dass er auf dem Trifels gefangengehalten wurde.


guitschee 
Fragesteller
 02.11.2021, 08:13

Wobei, soweit ich weiß sein Bruder während dieser Geiselhaft auch nicht gekrönt wurde, oder?

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ntech  02.11.2021, 08:23
@guitschee

Oje, ich müsste nachlesen, aus dem Ärmel weiss ich es nicht. Er war der einzige, der mir so auf die Schnelle überhaupt eingefallen ist. So eine Situation war wohl wirklich sehr selten.

Auch früher war es wohl schon so, dass ein Thronfolger sich nicht so einfach "verdrücken" konnte. Wenn mal einer wirklich verschwand, dann selten mit Absicht und der kam auch nicht wieder ;-)

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PatrickLassan  02.11.2021, 10:11
@ntech

Johann Ohneland wurde erst nach dem Tod seines Bruders zum König gekrönt.

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In der Erbmonarchie gibt es eine Erbfolgeregelung. Wer in der Erbfolge vorne steht, der wird neuer Monarch.

Wenn der Monarch verschwunden ist, dann nimmt man den nächsten in der Reihenfolge und wenn der eigentlich Monarch wieder auftaucht, wird der amtierende ersetzt, denn er hat ja kein Recht auf den Thron.

Gerne wird deswegen dann auch mal ein Bürger- oder Thronfolgekrieg geführt.