Was tun wenn Fahrer hinter mit sehr nah auffährt und aufblendet etc?

13 Antworten

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Hallo!

Da sollte man sich nicht provozieren lassen & einfach mal den Herrgott einen guten Mann sein lassen wie ich finde..... solche Luftpumpen sind es garnicht wert, dass man sich über sie aufregt.

Aber ein Tipp ----------> Ein Kumpel von mir wurde letztes Jahr von so einem Typen bedrängt (dichtes Auffahren, Lichthupe), weil er bei Nacht auf einer engen Straße nur 50-60 fahren konnte ---------> die Sicht war enorm schlecht, ich saß mit im Auto. Mein Kumpel hat dann mal die Nebelschlussleuchten eingeschalten (ältere Mercedes E-Klasse) und dann war Ruhe.

Kennzeichen notieren? Ich weiß nicht. Selbst wenn man sowas ohne Probleme anzeigen kann & im Zweifel sogar im Recht läge, muss man das erstmal nachweisen können. Meist steht Aussage gegen Aussage, erst recht wenn es kaum Zeugen gibt.

Bei mir (Mercedes C-Klasse) war der Gipfel ein silberner 3er BMW, der mir über genau sechs Kilometer hinweg (war die Distanz zwischen zwei Orten, bis er endlich abgebogen ist) Lichthupe gab, auf das Horn drückte, extrem dicht auffuhr & dessen Fahrer ständig die Hände hochgerissen hat, den Vogel zeigte usw.! Anstelle zu überholen was er gekonnt hätte, hat er immer weiter gemacht. Den hätte ich beinahe wegen Nötigung angezeigt, war mir dann aber doch zu blöde. Ich bin auf der Landstraße übrigens dauerhaft zwischen 90 und 100 gefahren, also für mich bzw. allgemein normales Tempo. Ich dachte mir dann: Solche Larrys gibt es immer, wer weiß was da dahintersteckt -------> nicht provozieren lassen.

War das auf einer Autobahn oder Freilandstraße?

Auf der Autobahn solltest Du die Überholspur freigeben. Es liegt nicht an Dir, andere dazu zu zwingen sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten.

Auf der Freilandstraße... nunja ein sanfter Tritt auf das Bremspedal - praktisch ohne jede Wirkung, veranlasst normalerweise solche Typen ganz schnell dazu,  brav Abstand zu halten.

Natürlich kannst Du auch sein Kennzeichen notieren. Das ist notwendig, wenn Du ihn anzeigen willst. Ansonsten bringt es doch nichts.

Nicht provozieren lassen.

Manchmal betätige ich in solchen Situationen Scheibenwischer und
-waschdüse. Wenn ein Hintermann davon etwas abbekommt, merkt er meist, dass er sich gerade im Abstand vergreift.

Hi,

ich fahre im Alltag ein etwas älteres Auto mit zwei Nebelschlussleuchten. Wenn ich diese einschalte, dann sieht es aus als würde ich bremsen...Wenn mir nun jemand zu dicht auffährt, vor allem bei Nässe oder Nacht, dann schalte ich die Nebelschlussleuchten in unregelmäßigen Abständen ein und voila...der Hintermann hält Abstand :D
Ansonsten fahre ich gerne sehr sehr gemütlich, zumindest an Stellen an denen man nicht überholen kann, wenn mein Hintermann nervt....
Auch rolle ich dann teilweise sehr gemütlich auf Ampeln zu oder brauche bei grün ein paar Sekunden, bis ich losfahre. An Kreuzungen habe ich dann auch immer die Ruhe weg und lasse viele viele Autos passieren, auch wenn die Lücke eigentlich groß genug gewesen wäre um rauszufahren ;)

Das sollte man zwar alles nicht machen, ist mir aber egal :)

Da gibts natürlich noch unzählige weitere Späße wie diese, die man machen kann wenn der Hintermann nervt.

Grüße

Hallo wannaknowitall9,

wer sich in so einer Situation befindet, sollte ruhig und besonnen reagieren und sich insbesondere bei hohen Geschwindigkeiten zu gefährlichen Fahrmanövern hinreißen lassen.

Sinnvollerweise sollte man solchen Dränglern Platz machen, wenn diese gefahrlos möglich ist, ansonsten halt nicht von dem Drängler irritieren und weiterfahren bis man dem Drängler Platz machen kann.

Auf keinen Fall sollte man den Oberlehrer spielen und den Drängler ausbremsen.

Ob Du Dir das Kennzeichen merkst, bleibt Dir überlassen.

Natürlich könntest Du den Drängler anzeigen, aber die Grenzen zwischen erlaubten Handelns, ordnungswidrigen Handelns und strafbaren Handelns sind hier äußerst schwimmend.

Zunächst was die Lichthupe angeht. Die Lichthupe darf durchaus betätigt werden um dem Vordermann anzuzeigen, dass man überholen will.

Was den Abstand angeht, so gilt natürlich, dass mindestens den halben Tachowert Abstand zu halten ist. Das Problem ist bloß zu beweisen, wieviel Meter der Abstand wirklich betragen hat. Das ordnungswidrige nicht einhalten des Sicherheitsabstandes, kann man meist nicht beweisen.

Wenn er aber so dicht auffährt, dass er direkt an Deiner Stoßstange klebt und dauerhaft   die Lichthupe betätigt, handelt nicht nur Ordnungswidrig, sondern begeht eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage:

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§ 240 StGB - Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

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Hier muss dem Fahrer nicht nachgewiesen werden, wieviel Meter Abstand er gehalten hat, sondern Deine Aussage langt als Beweis, wenn sich aus der Sachverhaltsschilderung ergibt, dass das gesamte Verhalten des Dränglers darauf ausgelegt war Dich zu irgendwelchen Fahrmanövern zu nötigen.

Gleiches gilt aber auch für Dich. Du darfst den anderen Fahrer nicht einfach durch ausbremsen oder anderen gefährlichen Manövern zu einer Handlung oder Unterlassung nötigen. 

Schöne Grüße
TheGrow