Kann man mit bestehendem Kennzeichen noch fahren nach..?

4 Antworten

Ohne Plaketten darfst du nicht damit fahren.

Mccrey12 
Fragesteller
 26.03.2021, 17:52

Kann man nicht wenigstens damit nachhause Fahren 20km? Oder ganz kurze Strecken zum einkaufen etc.

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Laura264  26.03.2021, 18:01
@Mccrey12

Aber kannst du natürlich machen.

Ist nur nicht erlaubt.

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Du musst auf die Plaketten warten.

Woher ich das weiß:Hobby – Sammler von Young- und Oldtimern
Mccrey12 
Fragesteller
 26.03.2021, 17:53

Also ich denke das müsste kein Problem sein selbst wenn die Polizei einen anhält kann man ja sagen das man es angemeldet hat mit beweis zum beispiel und man zahlt ja auch dafür und das isz ja eig in deren System automatisch Drin

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Man darf am Tag der Zulassung oder der Abmeldung mit dem noch nicht bzw. nicht mehr gestempelten Kennzeichenschild zur/von Zulassungsstelle fahren. Bei Zulassung muß die Haftpflichtversicherung bereits vorliegen, d.h. eine eVB wurde erworben.

Das gilt nicht, wenn das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwendet werden soll.

Mccrey12 
Fragesteller
 26.03.2021, 17:54

Ja Wir haben alles Versicherung etc. Wollen nur halt morgen das Auto abholen und nachhause damit fahren höchstens 20km

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GerryDoyle  26.03.2021, 17:56
@Mccrey12

Nein, das ist nicht erlaubt. Morgen ist Sonnabend und da ist die Zulassungsstelle geschlossen.

Wie ich schon schrieb: Fahrt von/zur Zulassungsstelle.

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Grundsätzlich darf ein abgemeldetes Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Nach vollzogener Abmeldung dürfen Sie allerdings noch bis zum Ende des Tages damit fahren. Bis um 23:59 Uhr des Abmeldungstages haben Sie also Zeit, das Auto nach Hause, zum Gebrauchtwagenhändler oder zur Schrottpresse zu fahren.

Mccrey12 
Fragesteller
 26.03.2021, 17:57

Nein ich meinte wir melden ja das Auto online ein dann ist es ja in deren System eingetragen nur müssen wir auf die Plaketten warten bis es per post da ist. Und solange denke ich kann man das Auto ohne probleme nachhause fahren oder? Selbst bei einer kontrolle kann man denen doch beweisen das man es angemeldet hat und auch dafür bezahlt hat.

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