Kfz Umeldung?
Guten Tag,
ich habe ein bekannten der ist vor ca. 2 Wochen von Bulgarien nach Deutschland gekommen. Er hat jetzt hier eine Wohnung gemietet und hat auch eine Arbeitsstelle. Sein Fahrzeug fährt er noch mit Bulgarische kennzeichen. Muss er es sofort ummelden oder kann er 1 Jahr lang noch mit den Kennzeichen in Deutschland fahren? Er hat auch eine Euro 4 Plakette und Tüv Zettel.
3 Antworten
Um die Karre in Deutschland anmeldet zu können, braucht er erstmal deutschen TÜV. Wenn dauerhaft hier gemeldet ist, sollte auch das Auto schnellstmöglich umgemeldet werden
Die Frist von einem Jahr gilt nur bei vorübergehender Nutzung, aber Wohn-/ Aufenthaltsort im Ausland.
Sobald man sich dauerhaft in Deutschland aufhält, was der Fall ist wenn er jetzt hier wohnt, muss das Fahrzeug unverzüglich umgemeldet werden.
Andernfalls könnte er sich wegen Steuerhinterziehung (er zahlt ja keine Kfz Steuer in Deutschland, müsste er aber) strafbar machen.
Eine "Euro 4 Plakette" gibt es nicht.
Das Auto braucht eine 21er Abnahme und muss dann in Deutschland regulär am Wohnort angemeldet werden.