Was soll ich machen?

6 Antworten

Gehe trotzdem zum Direktor .Das was die Lehrerin gemacht hat ist eine Drohung und ist Strafbar .Ich wünsche dir viel Kraft und Durchhalte vermögen so wie starke Nerven vor dieser Lehrerin

Der schriftliche Verweis ist (zumindest in NRW) ein Verwaltungsakt, der durch eine Konferenz beschlossen werden muss. Da kann sich die Lehrerin nicht irgendwas ausdenken. Gegen einen Verwaltungsakt kann man Widerspruch einlegen. Dann prüft ein Richter die Angelegenheit. Wenn es so ist, wie du es darstellst, würde die Lehrerin sicher den Kürzeren ziehen

Notiere alle Vorkommnisse, Adressiere ein Schreiben in dem Du dich über gezieltes Mobbing und Ungleichbehandlung beklagst, an die Schulbehörde und gib deiner Lehrerin eine Kopie mit dem Hinweis, sie möge ihr Handeln überdenken.

Das kann sie nicht einfach so der dirketor hat da ein wört hen mitzureden und sie muss trifftige gründe sammeln um das zu tun mach dir keinen sorgen

Ich als doppelter Schulleiter Tochter kann dir nur sagen: GEH ZUM DIREKTOR! Sie darf dich kicht schlechter behandeln und sie kann dir garkein Verweis geben(mit diesem Grund) Also bitte gehe zum Direktor! (Die Lehrerin macht sich da gerade Strafbar, also hasst du nichts zu befürchten!)