was passiert wenn man im Kinderheim ist, bald 18 wird und noch keine Wohnung gefunden hat?
setzen die einen dann einfach auf die straße? oder kann man dann dort noch so lange wohnen bis man endlich eine wohnung finden konnte?
3 Antworten
Wenn du im Kinderheim bist und bald 18 wirst, wirst du in der Regel nicht einfach auf die Straße gesetzt – das wäre gesetzlich und sozial nicht vertretbar. Es gibt bestimmte Regelungen und Unterstützungsangebote, die genau solche Situationen abfangen sollen.
Was passiert genau mit 18?Mit dem 18. Geburtstag endet formal die Jugendhilfe nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung). Aber es gibt Ausnahmen und Anschlussregelungen:
1. Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)Wenn du noch Unterstützung brauchst (z. B. wegen Schule, Ausbildung, psychischer Stabilität oder fehlender Wohnung), kannst du weiterhin Jugendhilfe bekommen – auch nach dem 18. Geburtstag.
- Du musst dafür einen Antrag stellen (oft zusammen mit dem Jugendamt).
- Die Hilfe kann in Form von weiterem Aufenthalt im Heim, einer betreuten Wohngruppe oder ambulanter Betreuung erfolgen.
- In der Regel wird die Hilfe bis 21 Jahre, in Ausnahmefällen bis 27 Jahre gewährt.
Viele Heime und Wohngruppen bieten Übergangsmodelle für junge Volljährige an. Du kannst oft noch eine Zeit lang bleiben, während du dich um Wohnung, Job oder Ausbildung kümmerst.
3. Betreutes Einzelwohnen oder WohngruppeWenn du schon recht selbstständig bist, kann dir das Jugendamt helfen, in ein betreutes Einzelwohnen oder eine verselbstständigte Wohnform zu wechseln.
4. Wohnungslosigkeit verhindern – staatliche VerantwortungDas Jugendamt, Sozialamt oder Betreuer*innen haben die Pflicht, Wohnungslosigkeit zu verhindern. Wenn du also keine Wohnung findest, muss eine Lösung organisiert werden – notfalls über sozialpädagogisch betreute Wohnprojekte oder Notunterbringung.
Nein, das dürfen sie eigentlich nicht einfach so. Ein Obdachlosenheim ist nicht die erste oder normale Lösung für jemanden, der aus dem Heim kommt und noch keine eigene Wohnung hat.
Aber: Es kann passieren, wenn niemand rechtzeitig mit dir plant, keine Hilfe beantragt wird und du völlig allein gelassen wirst – das sollte aber nicht passieren, denn das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass du nicht einfach obdachlos wirst.
Nein. Die setzen einen nicht auf die Straße. Das Kinderheim hat die Aufgabe der Eltern übernommen. Das bedeutet, sie sind für dich unterstützend zuständig bis du deine erste Ausbildung abgeschlossen hast, oder aber bis zum 27 Lebensjahr spätestens. Vermutlich werden sie dich in eine Wohngruppe stecken, damit du mehr Freiheiten hast.
Die Heimleitung steht ganz sicher nicht das erste Mal vor dieser Frage - und wird bereits Lösungsansätze in der Schublade haben. Erkundige Dich dort mal.
Also Du muss schon ziemlich Scheisse bauen, damit Du aus dem Heim in die Obdachlosigkeit entlassen wirst. Natürlich wird ein gewisses Mitwirken Deinerseits verlangt damit man Dir helfen kann. Sei froh, daß Du die Hilfe bekommst. In meiner Zeit hat man uns direkt aus dem Kinderheim wirklich einfach auf die Strasse gesetzt, wenn man von sich aus keine Schritte unternommen hat.
also auf gut deutsch, die können mich auch einfach in ein obdachlosenheim abschieben