Wenn du im Kinderheim bist und bald 18 wirst, wirst du in der Regel nicht einfach auf die Straße gesetzt – das wäre gesetzlich und sozial nicht vertretbar. Es gibt bestimmte Regelungen und Unterstützungsangebote, die genau solche Situationen abfangen sollen.

Was passiert genau mit 18?

Mit dem 18. Geburtstag endet formal die Jugendhilfe nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung). Aber es gibt Ausnahmen und Anschlussregelungen:

1. Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)

Wenn du noch Unterstützung brauchst (z. B. wegen Schule, Ausbildung, psychischer Stabilität oder fehlender Wohnung), kannst du weiterhin Jugendhilfe bekommen – auch nach dem 18. Geburtstag.

  • Du musst dafür einen Antrag stellen (oft zusammen mit dem Jugendamt).
  • Die Hilfe kann in Form von weiterem Aufenthalt im Heim, einer betreuten Wohngruppe oder ambulanter Betreuung erfolgen.
  • In der Regel wird die Hilfe bis 21 Jahre, in Ausnahmefällen bis 27 Jahre gewährt.
2. Übergangsregelungen im Heim

Viele Heime und Wohngruppen bieten Übergangsmodelle für junge Volljährige an. Du kannst oft noch eine Zeit lang bleiben, während du dich um Wohnung, Job oder Ausbildung kümmerst.

3. Betreutes Einzelwohnen oder Wohngruppe

Wenn du schon recht selbstständig bist, kann dir das Jugendamt helfen, in ein betreutes Einzelwohnen oder eine verselbstständigte Wohnform zu wechseln.

4. Wohnungslosigkeit verhindern – staatliche Verantwortung

Das Jugendamt, Sozialamt oder Betreuer*innen haben die Pflicht, Wohnungslosigkeit zu verhindern. Wenn du also keine Wohnung findest, muss eine Lösung organisiert werden – notfalls über sozialpädagogisch betreute Wohnprojekte oder Notunterbringung.

...zur Antwort

Ja doch dass schlimmere ist , erst dann wirst du realisieren wie leid es dir Tud

was du ihr alles angetan hast obwohl sie immer für dich da war .

Fazit: Nutze die Zeit gut die ihr noch gemeinsam habt und sei nett zu ihr

...zur Antwort