Was passiert, wenn keine Partei koalieren will?

13 Antworten

Dies ist im Artikel 63 GG erklärt. Wenn der vom Bundespräsident vorgeschlagene Kandidat nicht gewählt wird, kann der Bundestag innerhalb von vierzehn Tagen mit Mehrheit einen Bundeskanzler wählen. Es kann in dieser einen, mehrere oder bei Aussichtslosigkeit auch keinen dieser Wahlgänge geben.

Kommt in dieser kein Wahl zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem dann die einfache Mehrheit reicht. Nun sind zwei Fälle denkbar. Erreicht ein Kandidat nunmehr doch die absolute Mehrheit (was sehr unwahrscheinlich ist), so muss der Bundespräsident ihn ernennen. Erreicht er nur die einfache Mehrheit, so kann der Bundespräsident ihn ernennen (Minderheitsregierung) oder aber den Bundestag auflösen.

Wenn es keine Koalitionsmöglichkeiten gibt, besteht die Möglichkeit eine Minderheitenregierung zu bilden.

Ob die dann etwas durchsetzen kann ist wieder fraglich.

In der Regel endet sowas in Neuwahlen.

Die stärkste Kraft hat normalerweise den Auftrag der Regierungsbildung. Wenn gegen sie keine Regierungskoalition gebildet werden kann, könnte es zu Neuwahlen kommen oder zu einer Minderheitsregierung.

Das heißt, die stärkste Partei regiert und ist auf punktuelle Duldung angewiesen. Da sie keine Mehrheit hat, wird sie nur Gesetze durchbringen können, der auch wenigstens Teile der Opposition zustimmen. Das erscheint auf den ersten Blick relativ eigenartig und fremd, ist allerdings in Kanada oder einigen skandinavischen Staaten keine Seltenheit.

Der Bundestag könnte allerdings die Ernennung des Bundeskanzlers blockieren, da sich das Parlament (meistens durch die Mehrheit einer Koalition) mehrheitlich für einen Kanzler aussprechen muss; außerdem könnte der Präsident die Ernennung verweigern. Die (hypothetische) Minderheitsregierung der AfD wäre also politisch gelähmt und nicht regierungsfähig, wodurch Neuwahlen zwingend nötig wären. 

Dabei würde die alte Regierung so lange im Amt bleiben, bis eine neue gebildet werden kann.

Nun, zum einen werden weder AfD, noch NPD 30 und 10 Prozent bekommen, außerdem würde es nie eine Koalition blau-braun geben. Die AfD steht nicht Hand in Hand mit der NPD. Das ist ein leider weit verbreitetes Vorurteil.

Wenn innerhalb drei Monaten keine Regierung zusammenkommt, gibt Neuwahlen, so kann dann hoffentlich ein passenderes Stimmergebnis erzielt werden, um einen neuen Versuch der Regierungsbildung zu starten und zu begünstigen.

Milka420 
Fragesteller
 04.04.2017, 14:39

Die stehen nicht hand in hand, weil sonst menschen wie du (soll jetzt nicht böse gemeint sein) auf die idee kommen könnten, dass die afd in wirklichkeit einfach nur ein ebenbild der npd ist und dadurch würde die ja keiner mehr wählen

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Ich hoffe, die Zahlen sind rein hypothetisch gemeint.

Im Grundgesetz ist alles geregelt. Solange bis eine neue Regierung nach Neuwahlen gebildet hat, bleibt die alte geschäftsführend im Amt. Der Bundespräsident darf es zwangsordnungen.

Was nun die Wahl zum Bundeskanzler angeht. Wenn kein neuer Bundeskanzler gewählt wird, weil keiner die Mehrheit von min. 50,1% erreicht, so muss der Bundespräsident binnen 7 Tagen den mit den meisten Stimmen ernennen oder den Bundestag auflösen und damit Neuwahlen. Es ist davon auszugehen, dass der Bundespräsident Neuwahlen veranlasst.