Was passiert mit Hunden, die einen Menschen und anderen Hund gebissen haben?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also was das Einschläfern angeht, kann ich dir beruhigen, in Deutschland werden Tiere deswegen nicht einfach eingeschläfert, aber es wird auf jedenfall eine Prüfung geben und die Haltung kontroliert. Bei so einem Fall wird der Hund aber sehr wahrscheinlich eine Leinen- und Maulkorbpflicht bekommen, je nach Fall z.B. falls der Hund schon mal auffällig geworden ist, kann er auch eingezogen werden und könnte im Tierheim landen.
In der Regel können solche Hunde aber mit dem richtigem Trainer und Umfeld auch resozialisiert werden und haben durchaus eine Chance auf eine Weitervermittlung, brauchen natürlich aber entsprechend gute Hände, aber ein Tierheim achtet darauf wohin die Tiere abgegeben werden, der Hund muss aber auch einen Wehsenstest bestehen.

In §833 BGB haftet ein Tierhalter für das Verhalten des Hundes und muss für alle daraus entstehenden Schäden aufkommen. Das gilt übrigens auch z.B. für Tieraufseher, d.h. diejenige Person die mit dem Hund Gassi geht, ohne der Halter zu sein.
Im prinzip haftet der Hunderhalter auch dann, wenn er selbst weder fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hat, d.h. nichts galsch gemacht hat. Doch genau hier gibt es einen Haken. Die verschuldensunabhängige Haftung gilt nur für den Hundehalter, d.h. denjenigen, bei dem das Tier täglich lebt und der für seinen Lebensunterhalt (Tierarzt, Futter, etc) aufkommt.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/angriff-durch-einen-nicht-angeleinten-hund-wer-haftet-wer-macht-sich-strafbar-anwaeltin-klaert-auf_186199.html

Keine generelle Leinenpflicht

Dabei darf man nicht vergessen, dass in Deutschland für Hunde keine generelle Leinenpflicht besteht. Dasselbe gilt für einen Maulkorb.

Wenn es also keine Leinenpflicht gibt an der Stelle des Hundeangriffs, verletzt der Hundehalter seine Sorgfaltspflicht nicht nur durch Führen des Hundes ohne Leine. 

Viel mehr müsste sich der Hund außer Sichtweite des Halters aufgehalten haben, sodass dieser nicht ohne Weiteres beobachten konnte, was sein Hund macht. 

In besonderen Fällen, in denen der Hundehalter jedoch weiß, dass sein Hund dazu neigt, andere Menschen anzugreifen, kann er sich trotz einer fehlenden Leinenpflicht wegen der Verletzung der Sorgfaltspflicht haftbar machen, lediglich durch Führen des Hundes ohne Leine.

Fazit: Rechtslage bei Hundeangriff durch nicht angeleinten Hund

Der Hundehalter ist also bei einem Angriff durch einen unangeleinten Hund, der als Haustier gehalten wird, nicht nur zum Ersatz der entstandenen Schäden verpflichtet, sondern macht sich ggf. auch der fahrlässigen Körperverletzung strafbar gem. § 229 BGB.

Hunde werden in Deutschland nur in Extremfällen eingeschläfert, also wenn der Hund einen Menschen getötet hat. Und nichtmal das in jedem Fall. Google mal "Chico". Der Hund hat zwei Menschen getötet und wurde eingeschläfert weil er krank war.

Dieser Hund wird einen Wesenstest machen müssen, er bekommt bis zum bestehen des Wesenstests eine Maul- und Leinenpflicht und wenn der Halter den Wesenstest mit dem Hund nicht besteht kommt der Hund ins Tierheim. Falls der Hund schon auffällig war kommt er eventuell sofort ins Tierheim.

Kann man leider keine Prognose geben weil man hier nicht abschätzen kann ob die schon Auflagen hatten weil sie vorher schon auffielen oder nicht. Im Regelfall werden erstmal Auflagen auferlegt die solche Situationen verhindern sollen, funktioniert das nicht wird der Hund natürlich irgendwann eingezogen, ob er im Tierheim verwahrt wird und zur Vermittlung freigegeben wird entscheiden Gutachter die das Tier entsprechend prüfen. Ist schon ziemlich heftig wenn das nicht übertrieben darstellst da er ja anscheinend gezielt dich als erstes attackierte, der Rest naja passiert in der Aufregung das schnappt aber das ohne Grund dich als Mensch als erstes angreift ist bedenklich .

Faeliis 
Fragesteller
 25.09.2023, 18:41

Ich weiß auch nicht genau wie das passiert ist. Wir sind am Maisfeld vorbei und beim Feldweg kam er raus geschossen. Der Besitzer meinte das er normalerweise immer angeleint ist und ein Geschirr trägt, das ist aber scheinbar kaputt weswegen er nur ein Halsband hatte und da hat er sich raus gerissen. Der Hund mochte fremde Menschen scheinbar noch nie und hat die immer angebellt und er musste ihn immer richtig festhalten, es war wohl auch das erste mal das er es geschafft hat einen menschen wirklich anzugreifen.

Mehr weiß ich auch nicht, ich wollte so schnell wie möglich weg. Er hat mir noch gesagt wo er wohnt und das wars.

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jww28  25.09.2023, 18:55
@Faeliis

Wenn es keine Schutzbehauptung war wird also erstmal nur Auflagen bekommen, der Hund wird dann als Gefahrenhund eingeteilt was vorraussichtlich auf Maulkorb , leinenpflicht hinausläuft. Rechtlich, steuerlich wird dann wie ein Listenhund behandelt. Rest regelt die Versicherung. Man kann nur hoffen das tatsächlich vorher nix war. Kenn das selber aus dem tierheim das was reisst soll zwar nicht passieren, kann aber 😐 ist mir auch schon passiert das der Ring vom Halsband abgerissen ist , echt ne doofe Situation , ist selten kommt aber vor kann nur halt extreme Folgen haben, der Pitbull der mir dadurch weggelaufen ist ist erst in der Nachbarstadt wieder eingefangen worden , wir hatten Glück das er nur im Wald rannte und nicht verunfallte, erschossen wurde und sich auch brav "festnehmen" liess, bei der Geschwindigkeit die der drauf hatte gab es schlicht keine Chance für mich den einzufangen.

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Faeliis 
Fragesteller
 25.09.2023, 19:05
@jww28

So wie der Mann aussah ist er bestimmt auch schon eine Weile gelaufen. Ich hoffe nur dem Hund geht's soweit gut und es wird nichts schlimmes passieren

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Bitte unbedingt beim Ordnungs- und Veterinäramt melden!!

Faeliis 
Fragesteller
 25.09.2023, 19:01

Wurde schon gemeldet, deswegen mache ich mir auch ein bisschen Sorgen was passieren könnte

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Faeliis 
Fragesteller
 25.09.2023, 19:34
@Volcano19871

Das wurde mir ja schon gesagt. Ich habe mir nur Sorgen gemacht das er eventuell eingeschläfert wird.

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Das Ordnungsamt wird den Sachverhalt prüfen. Pauschale Abläufe gibt es nicht und die entsprechenden Gesetze unterscheiden sich auch in den Bundesländern.

Es kann sein, dass der Hund einen Wesenstest bestehen muss. Bis dahin wird wohl Leinenpflicht und Maulkorb vorgeschrieben werden. Besteht er den Test kann er evtl. davon auch wieder befreit werden. Ist der Hund ein Wiederholungstäter kann die Wegnahme drohen.

Für Schmerzensgeld müßtest du eine Zivilklage gegen den Hundehalter anstrengen. Ebenso müßt ihr die eigenen Tierarztkosten beim Hundehalter in Rechnung stellen. Dieser kann seine aber auch bei Euch einfordern. Da kümmert sich das Ordnungsamt nicht darum, das müsst ihr selbst machen. Aber auf den Unterlagen der Unfallmeldung bzw. bei Diagnose "Hundebiss" kommt auch ein Fragebogen der Krankenkasse. Die werden vom Hundehalter deine Behandlungskosten einfordern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung